Reifenalter bei Pkw
Dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) ist es gelungen, gemeinsam mit den maßgeblichen Reifenherstellern eine exakte Interpretation der WdK-Leitlinie Nr. 90 zu erreichen, die sich mit der Lebenserwartung von Pkw-Reifen auseinandersetzt. Demnach gilt ein bis zu fünf Jahre alter Reifen – sachgemäße Lagerung vorausgesetzt – als neuwertig und kann unbedenklich vermarktet werden.