Keine Berufung – Michelin „zufrieden“ mit EuGH-Urteil zu mutmaßlichen Preisabsprachen

Michelin ist „zufrieden“ mit dem Urteil des EuGH zur Teilannulierung der bei den von der Europäischen Kommission veranlassten Durchsuchungen zu einem mutmaßlichen Preiskartell Anfang des Jahres erlangten Informationen und will keine Berufung einlegen (Bild: Screenshot)

Anfang Juli hatte Michelin vor dem Europäischen Gerichtshof einen Teilerfolg erzielt gegen die Europäische Kommission, die Anfang des vergangenen Jahres unangekündigte Untersuchungen bei mehreren Reifenherstellern wegen des Verdachts auf Preisabsprachen veranlasst hatte. Nun teilt der Reifenhersteller in einem Statement zu dem Urteil vom 9. Juli mit, Michelin beabsichtige nicht, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen, werde aber seine Rechte während der laufenden Untersuchung der anderen von der Kommission festgestellten Zeiträume weiter verteidigen.

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