Handels-/Servicebetriebe weiterhin Angriffsziel von Betrügern

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Erst im November 2024 erstellt, ist die Website einer Reifen/Fahrzeuge aus einer vermeintlichen Insolvenz anbietenden Kanzlei längst wieder aus dem Internet verschwunden. Trotz ihres auf den ersten Blick seriösen Erscheinungsbildes deutete einiges auf eine Täuschungsseite hin: Würde ein Anwalt auf seiner eignen Website beispielsweise ein von jedermann käuflich zu erwerbendes Foto nutzen, anstatt ein Bild von selbst zu verwenden? (Bilder: Screenshots)

Hatten wir zuletzt im vergangenen Sommer davor gewarnt, dass Reifenhandelsunternehmen vermeintliche Insolvenzware in betrügerischer Absicht angeboten wird, sind uns in den vergangenen Wochen und Monaten weitere Fälle mit diesem Modus Operandi zu Ohren gekommen. So hat gerade erst ein Autoservicebetrieb mit uns Kontakt aufgenommen, um die Branche entsprechen zu warnen.

Denn dort hatte ein vermeintlich in Berlin ansässiger Rechtsanwalt dem Unternehmen aus einer Insolvenz stammende Reifenmontiermaschinen und andere Werkstattgeräte zum Kauf angeboten – gegen Vorkasse. Leider ist der Kollege darauf eingegangen und hat keine Ware erhalten, ist nun aber Geld los. Ähnliches hatte uns Ende 2024 ein Reifenhändler berichtet, dem per E-Mail von einer Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck Reifen sowie Fahrzeuge aus einer Insolvenzmasse angedient wurden. Trotz einer auf den ersten Blick unauffälligen Website der Kanzlei inklusive sogar zur Verfügung gestellter Links zu Fahrzeuggutachten, war dem Händler die Sache nicht ganz geheuer: Er vermutete eine grandios aufgezogene Betrugsmasche.

Zumal auch hier vor Erhalt des Crafter, auf den er ein Auge geworfen hatte, Geld fließen sollte, wenn auch „nur“ eine 50-prozentige Abschlagszahlung. „Ein Vertragsschluss muss noch heute erfolgen, da wir ohne rechtsgültigen Vertrag keine Positionen aus dem Verkauf nehmen können“, schrieben die vermutlich Kriminellen und versuchten so, einen entsprechenden Zeitdruck aufzubauen. Was wahrscheinlich auch daran liegen könnte, dass die betreffende Anwaltswebsite so schnell wieder aus dem Internet verschwunden ist, wie sie kurz zuvor erstmals dort aufgetaucht war (November 2024). Insofern hat sich das gesunde Misstrauen des Reifenhändlers bzw. sein Zögern, tatsächlich auf einen solchen Deal einzugehen, als goldrichtig erwiesen.

Zumal weitere Recherchen zusätzliche Indizien zutage förderten, die einen versuchten Betrug in diesem Fall nahelegen. Denn im sogenannten bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, die im Übrigen selbst vor dieser Masche warnt, ist zwar ein Lübecker Rechtsanwalt mit dem auf der inzwischen nicht mehr erreichbaren Website genannten Namen zu finden, aber die sonstigen Kontaktdaten (Kanzleiname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) stimmten nicht mit den gegenüber dem Reifenhändler gemachten Angaben überein. Zudem lässt das auf der Website zu sehende Bild des vermeintlichen Lübecker Anwaltes über eine Bilddatenbank von jedermann käuflich erwerben. Welcher seriöse Vertreter des Rechts würde so etwas wohl tun? Warum sollte ein Anwalt an dieser Stelle nicht sein eigenes Foto verwenden?

Mehr noch: Warum fand sich kein weiteres Teammitglied der Kanzlei auf der Website bzw. zumindest der eine oder andere in ihrem Namen angedeutete Partner? Ein schlagender Beweis, dass es sich in diesem Fall um einen Betrugsversuch gehandelt hat, mag all das vielleicht nicht sein, und möglicherweise gibt es dafür auch nachvollziehbare Erklärungen. Doch vieles spricht dafür, dass sein Bauchgefühl unseren Leser nicht getrogen hat. Deswegen folgen wir gerne der Anregung des Geschädigten, der in Sachen Werkstattausrüstung Opfer von Betrügern wurde: „Am besten andere Leser darauf aufmerksam machen.“

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