Reifen an „Standfahrzeugen“ altern schneller
Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet, gehen in dessen Geschäftsstelle immer wieder Anfragen zum zulässigen bzw.
unter der Zielsetzung optimaler Sicherheit zu verantwortenden Höchstalter von Reifen an Fahrzeugen ein, die nicht laufend bewegt werden. Zu dieser so genannten Kategorie der „Standfahrzeuge“ werden zum Beispiel Wohnwagen und Wohnmobile, Kfz-Anhänger, Kräne, aber auch Feuerwehrfahrzeuge und ihre Anhänger gezählt. Der BRV verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf Aussagen der Reifenindustrie, die in Deutschland durch den Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie (wdk) vertreten ist und auf europäischer Ebene durch die technische Organisation der europäischen Reifen- und Felgenhersteller ETRTO.
Demzufolge altern Reifen, die an Fahrzeugen montiert werden, die nicht laufend bewegt werden, besonders schnell und neigen beispielsweise eher zu Rissen als solche, die laufend benutzt werden. Grundsätzlich gelte hier, dass diese Reifen/Räder während der Standzeiten unter reduziertem Luftdruck zu entlasten, gegen direkte Lichteinwirkung abzudecken und vor Hitze, Ozon (z.B.
Emissionen elektrischer Maschinen) und Kohlenwasserstoffen zu schützen sind. „Nach den (längeren) Standzeiten sind sie von einem Reifenfachmann auf Funktionstauglichkeit zu prüfen. Unabhängig davon wird empfohlen, diese Reifen schon bei einem Reifenalter von sechs Jahren, spätestens aber nach acht Jahren zu ersetzen“, so die konkrete Empfehlung.