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In der kalten Jahreszeit nicht ohne Winterreifen auf die Maschine, rät Delticom

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Delticom Motorradwinterreifen

Wer in der kalten Jahreszeit auf Motorrad, Roller oder Moped nicht verzichten will oder kann, dem rät die Delticom AG auf jeden Fall zu winterlicher Bereifung an seiner Maschine. In diesem Zusammenhang erinnert Andreas Faulstich, Leiter der Abteilung Zweirad bei dem Onlinereifenhändler, nicht zuletzt an die seit 2006 geltende sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Zwar hat es auch nach der Konkretisierung deren Bestimmungen im Jahre 2010 Diskussionen darüber gegeben, ob sie für motorisierte Zweiräder denn überhaupt gelten würden, doch Delticom verweist vor diesem Hintergrund auf das deutsche Verkehrsministerium, wo man einachsige Krafträder von der Winterreifenverordnung genauso betroffen sehe wie Pkw. „Solange es keine eineindeutige Regelung für Roller und Motorrad gibt, fährt man auch als Motorradfahrer außerhalb des Sommers mit wintertauglicher Bereifung besser“, meint Faulstich angesichts dessen. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine Umfrage des Unternehmens ergeben hat, dass im Länderdurchschnitt etwas mehr als die Hälfte der aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, den Niederlanden sowie Großbritannien stammenden rund 2.000 Teilnehmer daran das ganze Jahr über mit dem Motorrad unterwegs sind. „Da trifft es sich gut, dass es mittlerweile für die meisten Roller und Mopeds eine Vielzahl an wintertauglichen Reifen gibt, die im Sommer nicht gewechselt werden müssen“, so Faulstich mit Blick auf entsprechende Modelle wie den „Wintergrip 2“ von Anlas, den „Conti Move 365“, Heidenaus „Snowtex“, Metzelers „Feelfree Wintec“ oder Michelins „City Grip Winter“. cm

Großteil der deutschen Autofahrer setzt im Winter auf Winterreifen

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Auto.de Umfrage Winterreifenpflicht

Die Unister GmbH aus Leipzig – Betreiber des Kfz-Portals unter www.auto.de – haben über eine Umfrage ermitteln wollen, ob, wie und warum sich die deutschen Autofahrer an die „situative Winterreifenpflicht“ hierzulande halten. Im Auftrag des Unternehmens hat die Keyfacts Onlineforschung GmbH im November daher eine entsprechende repräsentative Befragung mit nicht ganz 2.000 Teilnehmern durchgeführt, die aus Sicht der Verkehrssicherheit und auch mit Blick auf die Reifenbranche ein recht zufriedenstellendes Ergebnis zutage gefördert hat: Denn demnach will nur ein Prozent der Autofahrer dieses Jahr auf Winterbereifung an ihren Fahrzeugen verzichten. cm

Einige Dimensionen von Nfz-Winterreifenpflicht in Norwegen ausgenommen

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Mit Jahresbeginn 2015 tritt in Norwegen eine neue Gesetzgebung rund um die Winterreifenpflicht für Nfz in dem Land in Kraft. Bis auf wenige Ausnahmen – unter anderem beispielsweise Mobilkräne oder über 30 Jahre alte Fahrzeuge im nicht kommerziellen Einsatz – müssen Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ab dann im Zeitraum vom 15. […]

Wenn Sie Winterreifen verargumentieren müssen: „16 gute Gründe“

Bridgestone 16 gute Gründe tb

Das Geschäft im Reifenhandel steht und fällt – leider – oftmals mit dem Wetter. Wenn es schneit, sind die Bühnen über Wochen hinaus zu 150 Prozent ausgebucht. Bleibt das Wetter ‚nur’ grau oder die Temperaturen verharren auch im November in Nähe der 20-Grad-Marke, fällt es Reifenhändlern in der Regel schwer, Kunden den Wechsel von Sommer- […]

Präzisierung der „Winterreifenpflicht“ und die Müh(l)en der Politik

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Winter

Große Mühlen mahlen sprichwörtlich langsam. Was aber folgert daraus mit Blick auf schon seit Jahren auch mit Vertretern der Politik diskutierte Branchenthemen wie etwa der Konkretisierung der „Winterreifenpflicht“ oder möglichen Änderungen hinsichtlich der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von Winterreifen gerade vor dem Hintergrund, dass dieser Tage die Große Koalition ihre Arbeit aufnimmt? Dieser Frage hat sich die in Hannover beheimate Pilot:Projekt GmbH angenommen, schließlich will sich nach Informationen der Agentur auch die neue Bundesregierung um das Thema „Winterreifenpflicht“ kümmern und sie – so wird aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zitiert – „weiter präzisieren“. Papier ist jedoch geduldig, wie man gemeinhin sagt. „Zu dieser Präzisierung hatte der Bundesrat den scheidenden Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bereits im Dezember 2010 aufgefordert. Beschlüsse aber blieben seither aus“, konstatieren angesichts dessen auch die Hannoveraner, die sich deswegen bemüht haben herauszufinden, was die entsprechende Formulierung im Koalitionsvertrag letztendlich konkret zu bedeuten hat.

Bußgeld für „Winterreifenmuffel“ wird erhöht

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Bußgeld für Wintrerreifenmuffel

Zum 1. Mai kommenden Jahres tritt die Reform des Punktesystems in Kraft, mit dem in Deutschland Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden. Anstatt der bisher maximal 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, und die Eintragungsgrenze, ab der das Konto weiter anschwillt, liegt nach der Umstellung bei einem Bußgeld von 60 Euro (aktuell: 40 Euro). Wer nun allerdings meint, so vielleicht generell den einen oder anderen Punkt „einsparen“ zu können, ist in Bezug auf manches Vergehen allerdings auf dem Holzweg. Denn gleichzeitig gibt es im Zuge dessen auch Änderungen im Bußgeldkatalog, sodass etwa „Winterreifenmuffel“, die trotz eindeutig winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind und insofern nicht den Anforderungen der hierzulande gültigen „situativen Winterreifenpflicht“ genügen, ab 1. Mai dann mit 60 statt bisher 40 Euro zu Kasse gebeten werden und damit ihr Punktekonto folglich weiterhin um einen Zähler hochsetzen. cm

Laut IfZ gilt „Winterreifenpflicht“ auch für motorisierte Zweiräder

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Als vor mittlerweile rund drei Jahren die Änderungen rund um die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in Deutschland in Kraft traten, keimte schon die Frage danach auf, ob diese denn nun auch für Motorräder bzw. motorisierte Zweiräder gelte. Der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM) und der ADAC vertraten damals unterschiedliche Auffassungen, wobei der BVDM sich insbesondere daran stieß, dass im Gesetzestext auf Richtlinien vierrädrige Fahrzeuge betreffend Bezug genommen wurde. Das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) sieht darin allerdings keinen Grund, die Gültigkeit der „situativen Winterreifenpflicht“ für motorisierte Zweiräder anzuzweifeln. „Der Verweis auf die Richtlinie 92/23/EWG bzw. auf ihren Anhang II Nr. 2.2, dient lediglich der Definition des M+S-Reifens. Ansonsten ist generell die Rede von allen Kraftfahrzeugen. Demnach gilt die neu formulierte Regelung auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler“, so der IfZ-Standpunkt. Das bedeute jedoch nicht, dass Zweiradfans im Winter bei Wetterbedingungen, die nicht dem Raster des Gesetzestextes (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) entsprechen, nicht auch auf herkömmlicher Bereifung unterwegs sein dürften. cm

Ohne Winterreifen kein Versicherungsschutz?

schneeunfall

Nichts hält sich bekanntlich so lange wie eine Fehlinformation. Im Verkehrsbereich zählt zu den prominentesten Irrtümern mit Allgemeingültigkeitsanspruch: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Das ist jedoch nicht der Fall, wie Versicherer versichern. Richtig ist: Die Kfz-Versicherung kommt auch für Unfallschäden auf, die von einem Autofahrer verursacht wurden, der im Winter mit Sommerbereifung unterwegs war.

Richtig oder falsch?: ADAC und Bridgestone klären „Mythen im Winter“ auf

Bridgestone in Nohra 1 tb

Muss man im Winter immer mit Winterreifen fahren? Reichen Winterreifen auf der Antriebsachse gesetzlich aus? Sind bei Geländewagen Sommerreifen mit gutem Profil ausreichend im Winter? – Mit diesen und anderen Fragen beschäftigten sich gestern die Gäste des ADAC Hessen-Thüringen und von Bridgestone Deutschland bei einer Diskussionsrunde zum Thema „Wintermärchen oder Wahrheit? – Diskussionsrunde: Mythen zur Mobilität im Winter“. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass auch drei Jahre nach der Einführung das Thema der situativen Winterreifenpflicht ein stets aktuelles ist.

WdK stellt aktualisierte „Nkw-Winterreifenempfehlung“ bereit

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Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) weist darauf hin, dass der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) seine „Nkw-Winterreifenempfehlung“ in aktualisierter Fassung mit Stand Oktober 2013 bereitgestellt hat. Das Dokument mit Empfehlungen der Reifenhersteller zu Winter-/M+S-Reifen bei Nutzfahrzeugen/Bussen nach Einsatzart des Kraftfahrzeuges ist unter der Adresse http://news.wdk.de/de/Reifentechnik.html?articleID=8688&parentID=7799 über die WdK-Webseiten abrufbar. Natürlich hält der BRV diese Unterlage auch auf seiner eigenen Internetpräsenz zum Herunterladen bereit, zumal der von der Branchenvertretung erarbeitete Fragen- und Antwortenkatalog zur „situativen Winterreifenpflicht“ sich darauf bezieht und dort (unter der Rubrik „Sonstiges“) ebenso zur Verfügung gestellt wird. cm