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Reifenwissen abgefragt – von der Profiltiefe übers Alter bis hin zu „Bauernglatteis”

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Reifen.com Umfrage zu Bauernglatteis

Die zu Apollo-Vredestein gehörende Handelskette Reifen.com hat zwischen dem 16. und dem 24. September eine Onlineumfrage in Sachen Reifen(-wissen) durchgeführt mit letztlich knapp 1.600 Teilnehmern. Gefragt wurde nach Dingen wie unter anderem der gesetzlichen Mindestprofiltiefe oder welche Rolle die Reifenqualität für Kunden spielt. Anlässlich des langsam in die Gänge kommenden Umrüstgeschäftes ging es dabei nicht zuletzt insbesondere um Winterreifen und beispielsweise darum, wie die Umrüstung gehandhabt wird oder ab welchem Alter sie nicht mehr genutzt werden sollten. cm

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Ein Formfehler und seine Folgen: Ist die situative Winterreifenpflicht futsch?

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Winterreifenpflicht

Abgesehen von der Corona-Krise haben dieses Jahr vor allem die im Zuge der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verschärften Strafen beispielsweise für zu schnelles Fahren für einiges an Diskussionen gesorgt. Davon könnte zumindest innerhalb der Reifenbranche vielleicht sogar noch deutlich mehr geben. Zwar hat ein sogenannter Zitierfehler zu einer zwischenzeitlichen Rolle rückwärts diesbezüglich geführt. Doch ähnliche Formfehler sollen bereits bei früheren Änderungen der StVO passiert sein, sodass mittlerweile bereits auch die Gültigkeit der sogenannten situativen Winterreifenpflicht in Zweifel gezogen wird. christian.marx@reifenpresse.de

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BRV erinnert an Winterreifenpflicht für Nfz-Lenkachsen ab Mitte 2020

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Nfz Winterreifenpflicht

Im Hinblick auf das Winterumrüstgeschäft weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) speziell seine Mitgliedsunternehmen, die Bus- und Speditionsflotten zu ihren Kunden zählen, noch einmal ausdrücklich auf die jüngsten Änderungen rund um die in Deutschland geltende „situative Winterreifenpflicht“ hin. Demnach sind Busse und Nutzfahrzeuge im Güterverkehr zukünftig mindestens neben den permanent angetriebenen Achsen auch an den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen auszurüsten, wie Michael Schwämmlein erklärt. „Die Winterreifenpflicht für Lenkachsen gilt ab dem 1. Juli 2020 und wurde mit der bereits zum 1. Juni 2017 per Verordnung in Kraft getretenen Änderung von StVO und StVZO zur verkehrsrechtlichen Vorschrift. Eine Übergangsfrist ist nicht mehr vorgesehen. Das heißt: Der 1. Juli kommenden Jahres ist verbindlicher Stichtag“, verdeutlicht der designierte neue Verbandsgeschäftsführer, der im Frühjahr 2020 diese Funktion von dem in den Ruhestand wechselnden Hans-Jürgen Drechsler übernimmt, aber schon in diesem Herbst seine Tätigkeit für den BRV aufgenommen hat. cm

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Nicht Fisch, nicht Fleisch, aber dennoch nicht Ganzjahres-, sondern Winterreifen

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M+S und Schneeflockensymbol

Als hätte Michelin so etwas wie eine Vorahnung gehabt, nennt der französische Hersteller sein neuestes Product „CrossClimate“ bewusst nicht Ganzjahres- oder Allwetterreifen, obwohl es eigentlich doch genau das ist. Denn der Gesetzgeber kennt diese Kategorie schließlich nicht, sondern unterscheidet nur zwischen Sommer- und Winterreifen, wobei Letztere an der M+S-Markierung auf der Seitenwand zu erkennen sind, […]

In der kalten Jahreszeit nicht ohne Winterreifen auf die Maschine, rät Delticom

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Delticom Motorradwinterreifen

Wer in der kalten Jahreszeit auf Motorrad, Roller oder Moped nicht verzichten will oder kann, dem rät die Delticom AG auf jeden Fall zu winterlicher Bereifung an seiner Maschine. In diesem Zusammenhang erinnert Andreas Faulstich, Leiter der Abteilung Zweirad bei dem Onlinereifenhändler, nicht zuletzt an die seit 2006 geltende sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Zwar hat es auch nach der Konkretisierung deren Bestimmungen im Jahre 2010 Diskussionen darüber gegeben, ob sie für motorisierte Zweiräder denn überhaupt gelten würden, doch Delticom verweist vor diesem Hintergrund auf das deutsche Verkehrsministerium, wo man einachsige Krafträder von der Winterreifenverordnung genauso betroffen sehe wie Pkw. „Solange es keine eineindeutige Regelung für Roller und Motorrad gibt, fährt man auch als Motorradfahrer außerhalb des Sommers mit wintertauglicher Bereifung besser“, meint Faulstich angesichts dessen. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine Umfrage des Unternehmens ergeben hat, dass im Länderdurchschnitt etwas mehr als die Hälfte der aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, den Niederlanden sowie Großbritannien stammenden rund 2.000 Teilnehmer daran das ganze Jahr über mit dem Motorrad unterwegs sind. „Da trifft es sich gut, dass es mittlerweile für die meisten Roller und Mopeds eine Vielzahl an wintertauglichen Reifen gibt, die im Sommer nicht gewechselt werden müssen“, so Faulstich mit Blick auf entsprechende Modelle wie den „Wintergrip 2“ von Anlas, den „Conti Move 365“, Heidenaus „Snowtex“, Metzelers „Feelfree Wintec“ oder Michelins „City Grip Winter“. cm

Bußgeld für „Winterreifenmuffel“ wird erhöht

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Bußgeld für Wintrerreifenmuffel

Zum 1. Mai kommenden Jahres tritt die Reform des Punktesystems in Kraft, mit dem in Deutschland Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden. Anstatt der bisher maximal 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, und die Eintragungsgrenze, ab der das Konto weiter anschwillt, liegt nach der Umstellung bei einem Bußgeld von 60 Euro (aktuell: 40 Euro). Wer nun allerdings meint, so vielleicht generell den einen oder anderen Punkt „einsparen“ zu können, ist in Bezug auf manches Vergehen allerdings auf dem Holzweg. Denn gleichzeitig gibt es im Zuge dessen auch Änderungen im Bußgeldkatalog, sodass etwa „Winterreifenmuffel“, die trotz eindeutig winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind und insofern nicht den Anforderungen der hierzulande gültigen „situativen Winterreifenpflicht“ genügen, ab 1. Mai dann mit 60 statt bisher 40 Euro zu Kasse gebeten werden und damit ihr Punktekonto folglich weiterhin um einen Zähler hochsetzen. cm