Denken Sie dran! Wenn Sie in der kommenden Woche noch Reifen mit einer Querschnittsbreite von über 215 Millimeter verkaufen wollen, müssen auch diese dann über eine S-Markierung auf der Seitenwand verfügen. Ab dem 1. Oktober gilt nämlich auch die dritte und letzte Stufe der Einführungsbestimmungen über die ECE-Regelung 117, die die “Genehmigung der Reifen hinsichtlichtlich der der Rollgeräuschemissionen” regelt.
https://staging.reifenpresse.de/wp-content/uploads/2013/07/Sound_tb.jpg181250Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgAndrea Löck2011-09-29 13:41:002013-07-08 11:26:10S-Kennzeichnung ab Oktober für alle Pkw-Reifen gültig
In einem aktuellen VIP-Newsletter weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk noch einmal darauf hin, dass ab 1. Oktober 2010 die zweite Stufe der gesetzlichen Neuregelung in Bezug auf die Sound-Kennzeichnung in Kraft tritt. Dann sind auch Pkw-Reifen der Klasse C1 mit einer Querschnittsbreite über 185 bis einschließlich 215 Millimeter von der neuen EG-Richtlinie abgedeckt.
Reifenhändler sollten bei entsprechenden Vororder-Bestellungen bereits jetzt auf die sich ändernde Rechtslage achten, empfiehlt der BRV. Seit dem 1. Oktober 2009 ist das Inverkehrbringen, der Verkauf und die Montage von Pkw-Reifen mit einer Querschnittsbreite von 185 Millimeter und kleiner sowie von LLkw-Reifen und Lkw-Reifen untersagt, die nicht S-gekennzeichnet sind.
Dies legt die Richtlinie 92/23/EG (2001/43/EG) bzw. die ECE-Regelung 117 fest. Daneben ist gemäß Übergangsregelung für Reifen bis DOT 4009 das Inverkehrbringen nur dann noch statthaft, wenn für diese Reifen ein entsprechendes Zertifikat einer Typengenehmigungsbehörde vorliegt, das die Konformität der Reifen mit der EG-Richtlinie bestätigt.
Die verbindliche Einführung der EU-Richtlinie zur S-Kennzeichnung von Reifen soll in Großbritannien nun zum 23. März 2010 erfolgen. Dem Transportministerium zufolge gab es bei der “Erstellung des rechtlichen Rahmens, der für die Gesetzwerdung der Richtlinie über die S-Kennzeichnung notwendig ist, eine Verzögerung” (wir berichteten).
Es gab daher keine Handhabe, um die neue Richtlinie vor März 2010 in britisches Recht umzuwandeln. Es durften in Großbritannien demnach noch über den 1. Oktober hinaus Reifen ohne S-Kennzeichnung und ohne Zertifikat bzw.
Unbedenklichkeitsbescheinigung vermarktet werden. Dies werde nun nach dem 23. März nicht mehr möglich sein.
In allen anderen Ländern der Europäischen Union wurde die Richtlinie 2001/43 bereits zum 1. Oktober 2009 in nationales Recht umgewandelt..
00Detlef Vogthttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgDetlef Vogt2010-02-17 12:46:002023-05-17 14:43:06Großbritannien setzt Richtlinie zur S-Kennzeichnung endlich nun um
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat zwei Reifengroßhändler, die ihre Reifen insbesondere über Onlineportale vertreiben, im Zusammenhang mit der seit 1. Oktober gültigen Regelung zur Sound-Kennzeichnung abgemahnt. Der BRV bemängelt eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen, die Kundenreklamationen wegen einer nicht vorhandenen S-Kennung an erworbenen Reifen ausschließt.
Die Klausel “Reklamation bezüglich einer nicht vorhandenen S-Kennung werden nicht akzeptiert” ist rechtsunwirksam und unzulässig, da sie damit für derartige Reifen die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) vollständig ausschließt, heißt es in der Abmahnung, aus der der Verband in einem Mitgliederrundschreiben zitiert. Die Namen der beiden abgemahnten Händler wollte BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler mit Hinweis auf das schwebende Verfahren nicht nennen..
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svg00Christian Marxhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgChristian Marx2009-10-23 10:20:002023-05-17 14:33:42BRV: AGBs können Reklamation wegen fehlender S-Kennung nicht ausschließen
Lange ist darüber diskutiert worden, ab morgen ist die Regelung ECE-R 117 für den europäischen Reifenhandel gültig und schreibt damit Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen vor. Pkw-Reifen mit einer Breite bis einschließlich 185 Millimeter (nach ECE-R 30) sowie Lkw- und LLkw-Reifen, die ab dem 1. Oktober 2009 in Europa vermarktet werden, müssen in jedem Fall eine S-Kennzeichnung haben.
Sollten im Reifenhandel noch nicht S-gekennzeichnete Reifen vorhanden sein, können diese nur dann legal verkauft werden, wenn dem Käufer eine Bescheinigung ausgehändigt wird, die die Konformität des Reifens mit der neuen ECE-Regelung bescheinigt – auch ohne Kennzeichnung auf der Seitenwand des Reifens. Ab dem 1. Oktober 2010 gilt die Kennzeichnungspflicht dann auch für Pkw-Reifen bis zu einer Breite von einschließlich 215 Millimeter, ab dem 1.
Oktober 2011 dann für alle noch breiteren Pkw-Reifen.
Die komplette ECE-Regelung 117 zur S-Kennzeichnung finden Sie hier.
https://staging.reifenpresse.de/wp-content/uploads/2013/07/download7.gif1014Christian Marxhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgChristian Marx2009-09-30 10:20:002023-05-17 14:34:35S-Kennzeichnungspflicht: Ab morgen wird es ernst in Europa
Nach Angaben von Cooper Tire dürfen alle Offroadreifen der Marke mit der S(ound)-Markierung gemäß ECE-R 117 gekennzeichnet werden. Sämtliche Prüfungen seien bestanden und der damit verbundene Zertifizierungsprozess abgeschlossen worden, teilt das Unternehmen mit. Dies gelte selbst für die grobstolligen Profile wie etwa die Modelle “Discoverer STT” und “Discoverer ST”, heißt es.
“Wir freuen uns natürlich, dass unsere Bemühungen in Forschung und Entwicklung, die Reifen leiser zu machen, mit der S-Markierung belohnt werden. Unsere Winterreifen der ‚Discoverer’-Linie ‚M+S’ und ‚M+S Sport’ tragen schon seit etwa zwei Jahren die S-Markierung. Auch bei der Neuentwicklung des ‚Discoverer STT’ wurde bereits Wert auf die Geräuschreduzierung gelegt und das Profilbild angepasst”, so Stephan Nungess, Geschäftsführer der Cooper Tire & Rubber Company Deutschland GmbH.
Entsprechende Nachweise, dass die Reifen die Anforderungen der ECE-R 117 erfüllen, können bei dem Unternehmen selbst angefordert werden, stehen aber auch auf den Internetseiten der Reifensuchmaschine unter der Adresse www.cooper.reifensuchmaschine.
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svg00Detlef Vogthttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgDetlef Vogt2009-08-24 12:50:002023-05-17 14:29:28S-Markierung für alle 4×4-Reifen von Cooper
Die großen Hersteller und Importeure, deren Produkte ab dem 1. Oktober für eine Vermarktung innerhalb der Europäischen Union mit der S-Kennzeichnung versehen sein sollten, stellen sich langsam auf den Kompromiss ein, der Mitte Juli europaweit für noch nicht gekennzeichnete Restbestände in den Lägern des Reifenhandels gefunden wurde. Wie berichtet, benötigen Reifenhändler demnächst eine bestimmte Bescheinigung, mit der er dem Kunden gegenüber nachweisen kann, dass ein nicht gekennzeichneter Reifen trotzdem mit der Richtlinie 2001/43/EG konform ist.
Eine solche Bescheinigung können Reifenhändler sich ab Mitte/Ende September in der Regel über den Außendienst oder die Service Center der Industrie besorgen oder ihn sich gleich selber von der Website des Herstellers herunterladen. Wie etwa die deutschen Vertriebsgesellschaften von Michelin und Bridgestone gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG bestätigten, werden bei der administrativen Abwicklung keinerlei Probleme erwartet. Auch ein Großhändler wie Deldo, der jedes Jahr Millionen Reifen aus China importiert, zeigt sich durchaus vorbereit auf etwaige Anfrage.
https://staging.reifenpresse.de/wp-content/uploads/2013/07/RTEmagicC_S-Kennzeichnung_01.jpg.jpg106478Arno Borchershttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgArno Borchers2009-07-31 15:59:002023-05-16 11:17:25Kompromiss zur S-Kennzeichnung: „Umsetzung kein Problem“
Während die Europäische Union eine Übergangsregelung gefunden hat, nach der auch nach dem 1. Oktober Reifen ohne S-Kennzeichnung unter bestimmten Umständen vermarktet werden dürfen, hat Großbritannien andere Probleme mit der EU-Richtlinie: Die verbindliche Einführung der Richtlinie wurde durch das zuständige Transportministerium auf den kommenden März verschoben. Dem Ministerium zufolge gebe es bei der “Erstellung des rechtlichen Rahmens, der für die Gesetzwerdung der Richtlinie über die S-Kennzeichnung notwendig ist, eine Verzögerung”.
Es gebe daher keine Handhabe, um die neue Richtlinie vor März 2010 in britisches Recht umzuwandeln. Es dürfen in Großbritannien demnach noch über den 1. Oktober hinaus Reifen ohne S-Kennzeichnung und ohne Zertifikat bzw.
Unbedenklichkeitsbescheinigung vermarktet werden. Die britische National Tyre Distributors’ Association (NTDA) empfiehlt allerdings den Reifenhändlern in Großbritannien, keine nicht gekennzeichneten Reifen – etwa aus Deutschland, Frankreich oder Benelux – mehr zu kaufen..