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Rechtliche Zulässigkeit präventiver Reifendichtmitteln weiter ungeklärt

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Drechsler Hans Jürgen 3

Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) bleibt die Frage der rechtlichen Zulässigkeit präventiv eingesetzter Reifendichtmitteln weiterhin ungeklärt. Hatte man sich im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV diesbezüglich eine mögliche Antwort darauf von einer mündlichen Verhandlung Mitte Dezember beim Landgericht Köln erhofft, so hat dieser Termin offenbar nichts zur weiteren Klärung in der Sache beitragen können. Nachdem DSV zuletzt allerdings eine Einstweilige Verfügung gegen den BRV erwirkt hatte, Letzterer solle bestimmte Aussagen zur Umweltverträglichkeit und Entsorgungsfähigkeit solcher Dichtmittel wie das von dem Unternehmen unter dem Namen „Ultra-Seal“ angebotene zukünftig unterlassen, gibt es nach dem Widerspruch des Verbandes dagegen dennoch etwas Neues zu berichten: Beide Parteien hätten sich auf die Beendigung des Verfahrens verständigt, heißt es. cm

Versachlichung im Ultra-Seal-Streit durch BRV angemahnt

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Drechsler Hans Jürgen

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) befindet sich nach wie vor in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV als Anbieter des Reifendichtmittels Ultra-Seal und bemüht sich eigenen Worten zufolge darum, offene Streitpunkte zu klären rund um dessen präventive Verwendung vor Eintritt eines tatsächlichen Reifenschadens. Die Branchenvertretung vertritt bekanntlich den Standpunkt, dass dies im Widerspruch zur deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht, während DSV gegensätzlicher Meinung ist und sich durch erste gerichtliche Erfolge diesbezüglich bestätigt sieht. Ungeachtet dessen, dass eine endgültige Klärung der Sache bislang also ganz offensichtlich nicht gelungen ist und im Gegenteil die Auseinandersetzung beider Seiten weiter zu eskalieren droht, dringt der BRV nun auf eine Versachlichung des Ganzen. cm

BRV will seine Position zu Ultra-Seal „mit allen (…) Mitteln verteidigen“

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Nachdem der Streit um das Reifendichtmittel Ultra-Seal mit Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) durch dessen Anbieter DSV Road Holding NV eine weitere Eskalationsstufe erreicht hat, ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die Branchenvertretung deswegen nun diese Angelegenheit auf sich beruhen lassen wird. Ohne im Detail auf die […]

Causa Ultra-Seal: Anbieter erwirkt einstweilige Verfügung gegen BRV

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Ultra Seal vs BRV

In der Auseinandersetzung um unterschiedliche Auffassungen, was die Vereinbarkeit eines präventiven Einsatzes seines Reifendichtmittels Ultra-Seal mit der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) betrifft, vermeldet der Anbieter DSV Road Holding NV einen weiteren Etappensieg im diesbezüglichen Streit mit dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV). Nach einem zuletzt – wie das Unternehmen selbst sagt – „für Ultra-Seal vorteilhaften Ausgang des Eilverfahrens gegen den BRV in beiden Instanzen“ vor dem Landgericht Bonn und im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln habe der Branchenverband zwischenzeitlich Ultra-Seal mit der Behauptung angegriffen, dass das Reifendichtmittel umweltschädlich sei bzw. bei Altreifen Probleme verursachen könne. Daraufhin hat man nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Behauptungen beantragt, welche das Landgericht Köln dann auch erlassen haben soll. Insofern dürfe der BRV entsprechende Behauptungen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro zukünftig nicht mehr aufrechterhalten, heißt es dazu weiter. „Wir werden unser Produkt auch weiterhin gegen illegale Aussagen, Diffamierung und Verleumdung unseres Unternehmens verteidigen“, so DSV-Road-Holding-NV-Geschäftsführer Flemming Steiness. cm

In Bezug auf Ultra-Seal will der BRV Rechtsmittel in Anspruch nehmen

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Seit einigen Wochen schon tragen Ultra-Seal und der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) ihre unterschiedlichen Auffassungen im Hinblick auf einen rechtskonformen oder eben nicht rechtskonformen Einsatz des von dem Unternehmen angebotenen präventiven Reifendichtmittels in aller Öffentlichkeit aus. Nachdem der Anbieter jüngst noch seine Sicht dazu, warum Ultra-Seal in Deutschland sehr wohl über die Verwendung […]

Anbieter bezieht Stellung zum „rechtskonformen Einsatz von Ultra-Seal in Deutschland“

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Angesichts ganz offensichtlich unterschiedlicher Auffassungen darüber, ob sich das präventiv in Nutzfahrzeugreifen einfüllbare Dichtmittel Ultra-Seal mit den rechtlichen Rahmenbedingungen hierzulande vereinbaren lässt oder – wie unter anderem der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) überzeugt ist – nur als „temporärer Notbehelf“ verwendet werden darf, bezieht der Anbieter selbst dazu jetzt explizit Stellung. Hatte man vor […]

Gesetzesmissachtung: BRV macht seinem Ärger in Sachen Ultra-Seal Luft

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Drechsler Hans Jürgen

Nachdem der Anbieter den Einwand des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV), der Einsatz des von Ultra-Seal angebotenen gleichnamigen und präventiv in Reifen einfüllbaren Reifendichtmittels sei in Deutschland nur als Notbehelf erlaubt, mehr oder weniger in einem solchen Lichte hat erscheinen lassen, als ob die Branchenvertretung damit die Interessen der Reifenhersteller unter seinen Mitgliedsunternehmen zu vertreten versucht, hat die Branchenvertretung unmittelbar reagiert. „Es ist mittlerweile eigentlich schon perfide, mit welcher Beharrlichkeit hier gesetzliche Grundlagen in Deutschland missachtet und als ‚gewisse Empfehlungen …‘ dargestellt werden“, macht BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG seinem Ärger Luft. Zumal man auf die gerade erst seitens Ultra-Seal offenbar nicht zum ersten Mal angekündigte offizielle Verlautbarung insbesondere den zu den rechtlichen Gegebenheiten schon seit November vergangen Jahres warte. „Solange sind wir schon mit dem Anbieter in Kontakt. Im Zweifelsfalle müssen wir wohl in Zukunft hier den Rechtsweg beschreiten“, so BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG. christian.marx@reifenpresse.de

„Maxigrip“-Schraubspikes haben bei der Autopromotec Premiere

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Safety Seal Maxigrip Schraubspikes

Die Firma Safety Seal will auch dieses Jahr wieder auf der Autopromotec in Bologna (Italien) ausstellen, zumal man die Messe als gute Möglichkeit zur Kontaktpflege mit bestehenden Kunden sowie zum Ausbau des Geschäftes im Süden Europas sieht. Vor Ort zeigt das Unternehmen bei alldem aber nicht nur sein bestehendes Produktportfolio, das beispielsweise unter den Namen […]

Bis 2019 Ausrüstung der Reifen aller DSV-Trailer mit Ultra-Seal

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Ultra Seal bei DSV

Das in Dänemark ansässige, aber weltweit agierende Transport- und Logistikunternehmen DSV A/S hat mit der Ultra-Seal-Befüllung der Bereifungen von zunächst 500 und danach dann 3.500 seiner Trailer offenbar so gute Erfahrungen gemacht, dass man nun beschlossen hat, auch die restlichen der insgesamt 8.500 Auflieger in der eigenen Flotte damit auszurüsten. Da sich im Zuge der Befüllung von rund 40 Prozent des gesamten Fuhrparks bereits ein – wie es heißt – „enormer Rückgang bei den Reifenkosten und bei den gesamten Betriebskosten“ ergeben habe, gehe man bei DSV nun davon aus, dass bis 2019 alle Trailer über Ultra-Seal verfügen werden. Neu angeschaffte Trailer würden werksseitig ohnehin entsprechend ausgestattet geliefert, um ihren Reifenverschleiß „von Anfang an“ zu optimieren, so der gleichnamige Anbieter des vorbeugend einfüllbaren Reifendichtmittels. Dessen Verwendung in Deutschland ist dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) zufolge jedoch nur als Notbehelf erlaubt. Gleichwohl wird seitens Ultra-Seal betont, dass man die Gesetze und Richtlinien zu Dichtungsmitteln und Reifenreparaturen durch und durch kenne und sich daran halte. cm

Ultra-Seal-Einsatz in Deutschland laut BRV nur als „Notbehelf“ erlaubt

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Vor dem Hintergrund, dass der Anbieter kürzlich eine Erweiterung seines Ultra-Seal Vertriebsnetzes in Europa verkünden und auch von einer weiter gestiegenen Kundenzahl berichten konnte, weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) darauf hin, dass dieses präventive Reifendichtmittel gemäß § 36 der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) hierzulande „im Straßenverkehr nicht zulässig ist“. Wie Verbandsgeschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler […]