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Keine Abschiebung für Lopez

Der frühere GM- und dann VW-Spitzenmanager Ignacio Lopez wird nicht an die USA ausgeliefert. Das hat ein spanisches Gericht nun festgestellt. Die Lopez zur Last gelegten Beschuldigungen seien einerseits nicht so groß, die Abschiebung des Spaniers an einen fremden Staat rechtfertigen zu können und andererseits spreche auch der schlechte Gesundheitszustand von Lopez gegen eine Auslieferung.

Bußgeld für SGL Carbon

Der Kohlenstoffspezialist SGL Carbon muss nach einer Entscheidung der EU-Kommission wegen verbotener Preisabsprachen 80 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen kündigte an, gegen diese Entscheidung den Rechtsweg bestreiten zu wollen. Bereits im letzten Jahr musste SGL Carbon in den USA ein Bußgeld aus demselben Grund in Höhe von 145 Millionen Euro zahlen.

Obwohl das Unternehmen bereits mehr als 600 Millionen Euro Rückstellungen wegen dieser schwebenden Verfahren gebildet hatte, brach der Aktienkurs nach Bekanntwerden der Nachricht um mehr als 30 Prozent ein. SGL Carbon hatte im April diesen Jahres mit Continental-Teves einen Vertrag über die gemeinsame Entwicklung von Kfz-Bremssystemen auf Basis von Carbon-Keramik-Bremsscheiben unterzeichnet..

Erläuterungen zur Trennung von Yokohama und Wolfgang Schnitzler

Im Oktober letzten Jahres hatte sich Yokohama mittels fristloser Kündigung von Wolfgang Schnitzler getrennt. Während das angerufene Arbeitsgericht die Klage von Schnitzler abwies, sah das Landesarbeitsgericht die Dinge anders und regte dringend den Abschluss eines Vergleichs an, der sodann zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung führte, nachdem in öffentlicher Sitzung klar signalisiert worden war, dass das Urteil der ersten Instanz keine Bestätigung finden würde. Da nun hinsichtlich der Höhe der Zahlung phantastische Riesensummen offenbar in den Raum gestellt worden seien, legt Yokohama Wert auf die Feststellung, dass die gezahlte Abfindung zusammen mit einer Gehaltsnachzahlung unterhalb einer Viertel Million Mark gelegen habe.

Nächster Explorer-Unfall durch Firestone geregelt

Firestone hat in Texas einen ungenannten Betrag an die Erben einer tödlich verunglückten Frau sowie an deren bei diesem Unfall verletzten Sohn nach einem Explorer-Überschlag bezahlt. Nunmehr wollen die Kläger auch Ford verklagen. Vor zwei Wochen war es in einem anderen Fall genau umgekehrt.

Nachdem Ford bereits bezahlt hatte, ließ sich auch Bridgestone/Firestone Inc. auf einen Vergleich ein und zahlte 7,5 Millionen US-Dollar..

Gerichtsverfahren in Texas endet mit freiwilligem Vergleich

Bridgestone/Firestone Inc. zahlt einer Frau, die seit einem Überschlag ihres Ford Explorer querschnittsgelähmt ist, insgesamt 7,5 Millionen US-Dollar. Schon zuvor hatten die Ford Motor Company und ein Ford-Händler sechs Millionen US-Dollar gezahlt.

Vertrauen jetzt auch für Ford zerstört?

Vom Firestone-Reifenrückruf profitierte im Vorjahr u.a. eine ältere Dame aus Memphis, die auf Firestone-Reifen sieben Jahre lang gefahren war und nun die völlig abgefahrenen Pneus gegen neue der Konkurrenz zum Nulltarif eintauschte.

Okay so weit, auch wenn es sich nur um einen freiwilligen Rückruf der Firestone handelte. Nun soll ein Gericht aus Indianapolis Ford veranlassen, alle Explorer der Baujahre 1991-2001 zurückzurufen und verpflichten, den Käufern den Kaufpreis zu erstatten, denn der Explorer sei ein unsicheres Fahrzeug und könne auch durch Nachrüstung nicht völlig sicher gemacht werden. Ein Ansinnen, das Ford sofort als „frivol“ zurückwies.

Reifenverwertung in China durch Tirex

Während die sortenreine Trennung von Reifenmaterialien beim Recycling in Europa noch in den Kinderschuhen zu stecken scheint, zahlt die Well Express International (Hongkong) 2,25 Millionen US-Dollar für die Nutzung der Patente des Reifenrecycling-Systems TCS-1 der Tirex Corporation Canada (Montreal). Die Unternehmen beabsichtigen, gemeinsam TCS-1 in der Volksrepublik China zu vermarkten und möglicherweise eine entsprechende Anlage zu errichten..

BBS gewinnt Rechtsstreit gegen Wettbewerber

In einem über drei Jahre dauernden Rechtsstreit wegen Verstoß gegen den Geschmacksmusterschutz und unzulässiger Nachahmung nach §1 UWG (Unlauteren Wettbewerbsgesetz) hat BBS vom Bundesgerichtshof Recht bekommen. Die Klage von BBS richtete sich gegen einen italienischen Hersteller auf Unterlassung von Herstellung und Vertrieb einer Imitation der RX-Felge von BBS sowie Schadensersatz. Nach einer Klageerwiderung der Gegenseite, eines Designgutachtens und einer Verhandlung beim Landgericht Frankfurt wurde der BBS-Klage weitgehend stattgegeben: Die Felge des italienischen Herstellers ist eine Nachbildung der neuen BBS RX-Felge, diese ist neu, eigentümlich und damit schutzfähig.

Nach Einlegung von Berufung, mehrfacher Fristverlängerung und Austausch mehrerer Schriftsätze vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wurde das Urteil verkündet. Die Berufung des italienischen Herstellers wird zurückgewiesen, es gibt keinen ernsthaften Zweifel am Verletzungstatbestand. Die Urteilsrevision des italienischen Produzenten beim Bundesgerichtshof wurde nicht angenommen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Revisionsführer zu tragen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19.11.

Klarstellung durch Bridgestone-Chef Kaizaki

Yoichiro Kaizaki hat in einem Rundschreiben an das Konzernmanagement deutlich gemacht, dass die von einigen amerikanischen Rechtsanwälten genannte Summe für Schadensersatzansprüche von bis zu 50 Milliarden Dollar völlig aus der Luft gegriffen sei. Die amerikanische Konzerntochter Bridgestone/Firestone Inc. habe, so Kaizaki, für den Rückruf selbst bereits 450 Millionen Dollar zurückgestellt und nun noch einmal für weitere 450 Millionen Rücklagen für Schadensersatzklagen gebildet.

Das sei nach übereinstimmender Auskunft aller beteiligten Anwälte auch als Obergrenze dessen anzusehen, was auf die US-Tochter zukommen könne. Die US-Tochter sei damit in keinster Weise in Gefahr. Offensichtlich handelt es sich vorliegend um den Versuch amerikanischer Rechtsanwälte, den öffentlichen Druck auch auf Bridgestone Japan auszudehnen mit dem Ziel, die Schadensersatzansprüche noch höher formulieren zu können, um danach insgeheim einen Vergleich abschließen zu können.

Dem schiebt Kaizaki einen Riegel vor. Man werde jetzt und in Zukunft jeden substanzlosen Versuch von dieser Seite sofort öffentlich korrigieren..

Neue Klage gegen Bridgestone USA

Reifenhersteller Bridgestone ist in den Vereinigten Staaten durch eine Anwaltskanzlei in Philadelphia erneut unter Druck geraten. Diese hat einen Prozess angestrengt und bezichtigt das Unternehmen des Börsenschwindels. Konkreter Vorwurf der Anwälte: Bridgestone habe seine finanzielle Entwicklungsfähigkeit gegenüber den Aktionären bewusst falsch dargestellt, indem Reifenreklamationen zwei Jahre verheimlicht und die Folgekosten der Rückrufaktion verschleiert wurden.