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GTÜ outet sich als Fürsprecher sich selbst abdichtender Reifen

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Platter Winterreifen

Während Branchenvertreter präventiven Dichtmitteln in Reifen skeptisch bis ablehnend gegenüber stehen, hat die dahinter stehende Technologie in der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) offenbar eine Art Fürsprecher gefunden. Denn basierend auf den Ergebnissen eines selbst durchgeführten Tests mit sogenannten „Seal“-Reifen wie sie mittlerweile von Herstellern wie Continental, Goodyear, Hankook, Michelin und Pirelli angeboten werden, stellt man dem Konzept der sich in gewissen Schadensfällen „selbst abdichtenden Reifen“ ein doch recht ordentliches Zeugnis aus. Erprobt wurde, wie lange mit durchstochenen Laufflächen tatsächlich weitergefahren werden kann. Dazu wurde in beide Vorderachsreifen eines Testwagens jeweils ein Fremdkörper eingebracht. Als dann nach knapp 20.000 zurückgelegten Kilometern noch immer kein Druckverlust festzustellen war, wurde das Ganze abgebrochen. „Warum diese Reifentechnik zum derzeitigen Zeitpunkt nur von der Volkswagen-Gruppe in Serie ausgeliefert wird, bleibt offen, und der Zugewinn an Sicherheit würde außer Behördenfahrzeugen wie Rettungsdiensten oder Polizei wohl jedem Pkw mit Reifendruckkontrollsystem gut zu Gesicht stehen“, findet die in Stuttgart ansässige Organisation mit Blick auf die Ergebnisse ihres Praxistests. cm


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Nur im Fachhandel: Schwalbes neue „Airless“-Fahrradreifen und deren Montage

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Schwalbe Airless System nur im Fachhandel

Unter dem Namen „Airless System“ neu auf den Markt gebracht, verspricht die hinter der Reifenmarke Schwalbe stehende Ralf Bohle GmbH bei dessen Einsatz „100 Prozent wartungsfreies Radfahren“. Denn im Inneren des so bezeichneten Fahrradreifens soll als extrem elastisch beschriebenes thermoplastisches Polyurethan nicht nur für Leichtlauf und Komfort sorgen, sondern nicht zuletzt dafür, dass keine Luft und damit kein Aufpumpen nötig ist. Als Folge dessen gehören Pannen durch Luftverlust ebenfalls der Vergangenheit an. Einmal montiert, soll Schwalbes gemeinsam mit Supreme Dutch entwickeltes „Airless System“ jedenfalls bis zu 10.000 Kilometer bei üblicher Nutzung rollen, wobei dessen Fahrverhalten mit einem „gefühlten Luftdruck von rund 3,5 bar“ dem eines Luftschlauches entspreche. Die Montage des Systems ist demnach ausschließlich im Fachhandel möglich und nur von Händlern, die sich zuvor in einer Schulung durch Schwalbe zertifizieren ließen. „Die Montagemaschine und das dreiteilige ‚Airless System‘ verkaufen wir nur über den Fachhandel, da nur er über die notwendige technische Expertise verfügt“, erklärt René Marks, Schwalbe-Produktmanager Touring. Vielleicht werde es für einige Verbraucher erst einmal ungewöhnlich sein, seine Reifen im Fachgeschäft montieren zu lassen. „Aber Autoreifen lässt man auch im Fachhandel montieren“, argumentiert er. cm

Schwalbe Airless System

Das neue für Felgen mit einer Maulweite von 19 bis 21 Millimetern zugelassene Schwalbe-Fahrradreifensystem besteht aus einem „Airless Tire“ in der Größe 40-622, dem „Airless Tube“ aus weißem thermoplastischen Polyurethan und einem blauen „Airless Ring“, der für Kompatibilität mit verschiedenen Felgenformen sorgen soll

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„MA02+“ erweitert das Magna-Lieferprogramm

Magna MA02

Mit dem „MA02+“ genannten Reifen hat die Magna Tyre Group ein neues Profil für knickgelenkte Muldenkipper vorgestellt. Verfügbar in der Größe 875/65 R29, ist es Anbieteraussagen „für den ADT-Einsatz unter moderaten und schwierigen Bedingungen“ ausgelegt. In der Entwicklung sei demnach ebenso großer Wert auf Zuverlässigkeit und niedrige Kilometerkosten gelegt worden wie auf eine Optimierung der […]

Präventive Dichtmittel kein Ersatz für eine fachgerechte Reifenreparatur

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Daekbranchen Danmark zu präventiven Reifendichtmitteln

In Deutschland streiten der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Firma DSV Road Holding schon seit einiger Zeit hinsichtlich der Frage, ob die Verwendung präventiver Reifendichtmittel über den Einsatz als rein temporäres Hilfsmittel nach einer Panne hinaus erlaubt ist oder nicht. Eine abschließende Klärung des Sachverhaltes ganz allgemein gibt es bis dato hierzulande freilich nicht. In unserem Nachbarland Dänemark ist man da jetzt offenbar einen Schritt weiter. Denn auf eine Anfrage hält es der dortige Transportminister Ole Birk Olesen für nicht vertretbar, wenn [infolge beispielsweise eines Durchstiches] im Bereich der Lauffläche oder des Innerliners beschädigte Reifen ohne Reparatur weiter verwendet werden. Dabei hat er Bezug genommen auf den entsprechenden Standpunkt der Road Safety Agency des Landes. „Daraus folgt, dass der Halter eines Fahrzeuges – nachdem das vorbeugende Dichtmittel seinem Einsatzzweck entsprechend funktioniert hat – dazu verpflichtet ist, dass der Reifen wie bei jeder anderen Panne dauerhaft repariert wird. Es ist daher nicht erlaubt, den Reifen weiter zu nutzen, ohne ihn über eine dauerhafte Reparatur wieder in einen einwandfreien Zustand zu versetzen“, so Olesens offizielles Statement. christian.marx@reifenpresse.de

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Präventive Reifendichtmittel: Actio und Reactio

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Schlögl Dr. Johann

Es hat mittlerweile schon so etwas wie „Dinner for One“ an Silvester: Immer wenn DSV Road Holding NV als Anbieter des präventiven Reifendichtmittels „Ultra-Seal“ etwas Neues dazu berichtet, dann folgt daraufhin meist immer auch eine Stellungnahme des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) zu der Thematik. Denn bekanntlich liegen beide Seiten im Clinch im Bezug auf die Frage, ob der Einsatz des Produktes über einen temporären Notbehelf nach einer Panne hinaus hierzulande rechtlich überhaupt zulässig ist. Seitens DSV ist man davon freilich vollkommen überzeugt. Der BRV vertritt basierend auf der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen in der Bundesrepublik Deutschland andererseits bekanntlich eine gegenteilige Auffassung. Unabhängig davon haben freilich auch Dritte ihre Meinung zu präventiven Reifendichtmitteln ganz allgemein – und gehen dabei sogar noch einen Schritt weiter. Einer von ihnen ist auch Dr. Johann Schlögl, von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Vulkaniseur -und Reifenmechanikerhandwerk. „Mit Pannenhilfsmitteln präventiv ausgestattete Reifen erhöhen das Gefährdungspotenzial im regulären, öffentlichen Straßenverkehr und sind daher abzulehnen“, sagt er. christian.marx@reifenpresse.de

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(Semi-)Mousse für Mountainbikereifen

Gibson MTB Mousse

Zum Produktportfolio der Gibson Power Tech GmbH aus Krefeld gehören auch Mousse-Lösungen für Fahrradreifen. Das „Speedy Bike Mousse“ und das „Speedy Bike SemiMousse“ der Marke sind dabei als Pannenschutzsystem vor allem für Mountainbikereifen gedacht. Letztere Variante soll dabei den Luftschlauch beinahe vollständig umschließen und damit spitzen Steinen, Dornen, Ästen, Split oder Scherben als den klassischen […]

Rechtliche Zulässigkeit präventiver Reifendichtmitteln weiter ungeklärt

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Drechsler Hans Jürgen 3

Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) bleibt die Frage der rechtlichen Zulässigkeit präventiv eingesetzter Reifendichtmitteln weiterhin ungeklärt. Hatte man sich im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV diesbezüglich eine mögliche Antwort darauf von einer mündlichen Verhandlung Mitte Dezember beim Landgericht Köln erhofft, so hat dieser Termin offenbar nichts zur weiteren Klärung in der Sache beitragen können. Nachdem DSV zuletzt allerdings eine Einstweilige Verfügung gegen den BRV erwirkt hatte, Letzterer solle bestimmte Aussagen zur Umweltverträglichkeit und Entsorgungsfähigkeit solcher Dichtmittel wie das von dem Unternehmen unter dem Namen „Ultra-Seal“ angebotene zukünftig unterlassen, gibt es nach dem Widerspruch des Verbandes dagegen dennoch etwas Neues zu berichten: Beide Parteien hätten sich auf die Beendigung des Verfahrens verständigt, heißt es. cm

Ausgabe 3/2017 von Contis VisionZeroNews jetzt verfügbar

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Conti VisionZeroNews 3 3017 4

Rund um die vom Konzern verfolgte „Vision Zero“, mit der man sich null Verkehrsunfälle sowie dadurch Verletzte und Tote als langfristiges Ziel gesetzt hat, veröffentlicht Continental mehrmals im Jahr auch entsprechende News im Broschürenformat. Die neueste Ausgabe 3/2017 der sogenannten VisionZeroNews informiert auf insgesamt zwölf Seiten nicht nur über Neuigkeiten rund um die Kampagne selbst, […]

Versachlichung im Ultra-Seal-Streit durch BRV angemahnt

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Drechsler Hans Jürgen

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) befindet sich nach wie vor in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV als Anbieter des Reifendichtmittels Ultra-Seal und bemüht sich eigenen Worten zufolge darum, offene Streitpunkte zu klären rund um dessen präventive Verwendung vor Eintritt eines tatsächlichen Reifenschadens. Die Branchenvertretung vertritt bekanntlich den Standpunkt, dass dies im Widerspruch zur deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht, während DSV gegensätzlicher Meinung ist und sich durch erste gerichtliche Erfolge diesbezüglich bestätigt sieht. Ungeachtet dessen, dass eine endgültige Klärung der Sache bislang also ganz offensichtlich nicht gelungen ist und im Gegenteil die Auseinandersetzung beider Seiten weiter zu eskalieren droht, dringt der BRV nun auf eine Versachlichung des Ganzen. cm

Auseinandersetzung um Ultra-Seal-Zulässigkeit geht in die nächste Runde

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Drechsler Hans Jürgen

Nachdem dessen Anbieter kürzlich frohlockte, in der Auseinandersetzung um die rechtliche Zulässigkeit seines präventiven Dichtmittels Ultra-Seal gegen den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) obsiegt zu haben, sieht die Branchenvertretung die Sache ein wenig anders. Hintergrund: Der BRV vertritt die Auffassung, dass Ultra-Seal lediglich als temporäres Hilfsmittel bei einer Reifenpanne verwendet werden dürfe, nicht aber vorbeugend, weil dies im Widerspruch zu § 36 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen) stehe. Deshalb hatte man das belgische Unternehmen DSV Road Holding NV gerichtlich abmahnen wollen, zumal vorherige Versuche einer außergerichtlichen Einigung wohl gescheitert waren. Allerdings haben offensichtlich sowohl das Landgericht Bonn als auch das Oberlandesgericht Köln den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, was seitens DSV insofern als Sieg bzw. als Bestätigung der Zulässigkeit von Ultra-Seal gewertet wird. Dieser Darstellung widerspricht der BRV jedoch ausdrücklich. Denn die Gerichte hätten besagten Antrag lediglich aus formellen Gründen abgewiesen und nicht in der Sache an sich entschieden. Letzteres erhofft sich der BRV jetzt im Zuge dessen, dass er von der Gegenseite nun seinerseits verklagt worden ist, Aussagen gegen das infrage stehende Mittel zukünftig zu unterlassen. „Wir setzen darauf, dass jetzt in diesem Verfahren die eigentliche Problematik, nämlich die Frage der Zulässigkeit des Mittels als Pannenprävention, endgültig gerichtlich geklärt wird“, so Verbandsgeschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. cm