Beiträge

Euroforum-Konferenz „Der Aftermarkt in der Automobilindustrie“

Laut einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey & Company werden die Potenziale der so genannten After-Sales-Dienste von Seiten der Automobilhersteller nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft, wenngleich in diesem Segment fast 60 Prozent des Umsatzes generiert werden, der bei einem zehnjährigen Betrieb eines Fahrzeuges anfällt. Durch die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ist der After-Sales-Markt bei Händlern und Herstellern ebenfalls in Bewegung gekommen, weshalb es sich die am 20. und 21.

Januar 2004 in Frankfurt am Main stattfindende Euroforum-Konferenz unter dem Titel „Der Aftermarkt in der Automobilindustrie“ zum Ziel gesetzt hat, die neuen Rahmenbedingungen auf dem Aftermarkt vorzustellen und Strategien für die Ausschöpfung brachliegender Potenziale aufzuzeigen. Aus Sicht der Teilehersteller, des Handels und der Werkstätten sollen dabei Rechtsfragen, die GVO, Kundenanforderungen, Logistik sowie neue Vertriebskonzepte vorgestellt werden..

VKW begrüßt neue GVO und lehnt Designschutz ab

Im Rahmen des ersten Deutschlandtages des freien Kfz-Gewerbes hat sich der Präsident der Vereinigung freier Kfz-Meisterwerkstätten (VKW) e.V., Harald Weis, zu der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für das Kfz-Gewerbe geäußert.

Die neue GVO – so seine Überzeugung – gebe markengebundenen wie unabhängigen Betrieben Möglichkeiten für neue Geschäftsfelder und die Erschließung weiterer Deckungsbeiträge. Er rief jedoch alle Werkstätten und den unabhängigen Teilehandel auf, energisch gegen den von den Kraftfahrzeugherstellern für volle zehn Jahre geforderten Designschutz zu protestieren. Würde eine so geartete Vorschrift Recht werden, hätten die Fahrzeughersteller für eine unverhältnismäßig lange Zeit das Monopol über nahezu den gesamten Teilehandel, womit die durch die neue GVO gewonnenen Marktfreiheiten mit einem Schlag ad absurdum geführt würden.

CARAT informiert über GVO

23616 3027

Derzeit informiert die CARAT-Unternehmensgruppe über die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) und deren Umsetzung in den eigenen „AUTO plus“-Autofahrerfachmärkten. „Bisher beanspruchten die Fahrzeughersteller für sich exklusiv das Recht, die von ihnen im Fahrzeugherstellerkarton verpackten Teile ‚Originalteile‘ zu nennen. Nach der neuen, europäischen VO (EG) 1400/2002, welche zum 1.

10.2002 in Kraft getreten ist, werden nun auch die mit der Erstausrüstungsproduktion qualitätsidentischen Teile (so genannte Identteile) als Originalersatzteile bezeichnet“, klärt das Unternehmen auf. Und eben solche Teile würden auch von „AUTO plus“ angeboten, was dem Verbraucher unter anderem mit einem Infoblatt mit dem Titel „Gleichheitsprinzip“ näher gebracht werden soll.

Investitionsklima im Kfz-Gewerbe deutlich besser

Trotz der wirtschaftlich instabilen Rahmenbedingungen wird das Investitionsklima in den rund 44.000 Betrieben des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes deutlich besser, vor allem in die technische Ausstattung der Werkstätten wird investiert. Das jedenfalls sagte Rolf Leuchtenberger, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK), angesichts der Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter 800 Betrieben.

Auffällig dabei sei das große Plus von nahezu 20 Prozent bei den technischen Investitionen und das gleichermaßen große Minus von knapp zehn Prozent bei den Investitionen für Grundstücke und Gebäude. Insgesamt verzeichnete das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe laut den Angaben des ZDK ein Investitionsvolumen von rund 811 Millionen Euro, davon allein 510 Millionen Euro für die technische Werkstattausrüstung..

Leitlinien zur neuen GVO in deutscher Übersetzung

Laut Autohaus-Online hat die EU-Kommission jetzt die Leitlinien zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Das über 100 Seiten starke PDF-Dokument kann von den Internet-Seiten des Online-Newsservice unter der Adresse www.autohaus.