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Forcierte Trocknung: VKS empfiehlt Einsatz von „Lackierrädern“

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Fahrzeuglackierung

Muss ein Fahrzeug nach Reparaturarbeiten lackiert werden und wird der neue Lack nach dem Auftragen in einer Lackierkabine forciert getrocknet, so rät der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (VKS) dabei dringend zur Verwendung sogenannter „Lackierräder“. Gemeint damit sind Räder, die eigens für die Lackierung/Trocknung am Fahrzeug montiert werden und sonst allenfalls für Fahrzeugbewegungen innerhalb der Werkstatt vorgesehen sind. Aus VKS-Sicht sollten während der Lackierarbeiten jedenfalls auf keinen Fall die kundeneigenen Räder am Fahrzeug verbleiben. Denn durch die hohen Objekttemperaturen von bis zu 60 Grad Celsius, die während einer etwa 40 Minuten dauernden forcierten Trocknung erreicht werden, könne es zu Schäden an der Bereifung bzw. Rundlaufproblemen durch Standplatten kommen. Um dies und damit einhergehende Kundenregresse gegen den Kfz-Reparaturbetrieb bzw. den Lackierfachbetrieb abzuwenden, empfiehlt der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen nicht nur ihnen die Verwendung von „Lackierrädern“, sondern vor allem auch Kfz-Sachverständigen die Kosten für deren Montage grundsätzlich mit bei ihren Gutachten zu berücksichtigen. Diese Kosten seien Bestandteil einer ordnungsgemäßen Reparatur und damit im Schadensfall auch bei lediglich fiktiver Abrechnung (BGH VI ZR 69/12 und 401/12) zu ersetzen, so der VKS. cm