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Gerichtsurteil wirft Schlaglicht auf „Normverbrauch“

Die Herstellerangaben zum Spritverbrauch von Neuwagen müssen stimmen – zumindest in etwa. Sind sie nicht korrekt und das Auto schluckt deutlich mehr, kann der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden, so Auto Service Praxis. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden und die Daimler AG zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines vermeintlichen “Spritfressers” verurteilt.

Außerdem zahlt Daimler dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2.500 Euro.

Zahlen muss der Autobauer auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2.400 Euro. Der Käufer einer fabrikneuen Mercedes E-Klasse – der nach ECE-Richtlinien getestete Normverbrauch wird mit 10,2 Litern in der Stadt und 7,6 Liter außerorts angegeben – konnte dem Hersteller durch ein Gutachten nachweisen, dass der Wagen tatsächlich 9,1 Prozent mehr Diesel benötigt als angegeben.

Niederlage für Flexsys im Patentrechtsstreit gegen Kumho Chemical

Laut einer Pressemeldung der koreanischen Kumho Petrochemical Co. Ltd. hat die US-amerikanische International Trade Commission (ITC) in dem seit einigen Monaten schwelenden und vom Wettbewerber Flexsys gegen das Unternehmen angestrengten Patentrechtstreit eine Entscheidung gefällt.

Flexsys hatte Kumho vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Herstellung von Gummichemikalien unrechtmäßigerweise eine von dem US-Unternehmen patentierte Technologie zu verwenden. Die ITC habe nun – wie schon in einem früheren Verfahren wegen desselben Vorwurfes – erneut im Sinne von Kumho entschieden, die Flexsys-Anschuldigungen zurückgewiesen und ihre Untersuchungen eingestellt, heißt es. “Es befriedigt uns sehr zu sehen, dass die ITC die von Flexsys gegen die Kumho Petrochemical Co.

Ltd. erhobene Anschuldigung einer Patentrechtsverletzung ein weiteres Mal zurückgewiesen und gleichzeitig zugleich festgestellt hat, dass es nicht rechtens ist, ein zweites Verfahren in derselben Angelegenheit anzustrengen, nachdem man schon beim ersten Mal in der Sache unterlegen war”, kommentiert Sung Kyu Lim, Senior Vice President bei Kumho Petrochemical, die Entscheidung. “Hoffentlich missbraucht Flexsys nun nicht länger das US-Rechtssystem, sondern lässt im Wettbewerb mit Kumho Petrochemical lieber wieder die Eigenschaften der Produkte beider Unternehmen für sich sprechen”, ergänzt er.

RH Alurad ist insolvent

Der Alleingesellschafter der RH-Alurad-Gruppe Rüdiger Höffken (61) hat gestern Mittag, den 16. Oktober, den Insolvenzantrag gestellt. Betroffen seien, ist aus Höffkens Umfeld zu hören, auch die beiden Produktionsstätten in Polen (Guss und Bearbeitung von Aluminiumfelgen) und Ladenburg (Lackieren) sowie die Zweitmarke Artec.

Höffken hatte bis zuletzt versucht, einen Käufer für sein Unternehmen zu finden. Bekannt geworden in den frühen 80er Jahren als „Reifen-Höffken“, hatte er sich schnell zum „Felgen-Höffken“ gewandelt, der in der Branche Akzente setzte wie die Tiefbettfelge, der das Komplettrad hoffähig machte, der als Erster weitgehend auf den Großhandel als Mittler verzichtete und der sich zuletzt in starkem Maße auf groß dimensionierte und mehrteilige Radkonstruktionen konzentriert hatte. Der Diplom-Kaufmann war in früheren Jahren Schatzmeister des FC Schalke 04, sponserte diverse Spitzensportler, mit denen er sich auch gerne zeigte.

Das letzte Sponsoring von RH Alurad galt dem Bundesligisten 1. FC Köln. In der Rheinstadt war Höffken allerdings weniger als Unternehmer als vielmehr als Karnevalist bekannt und gehörte auch dem Dreigestirn als Bauer an.

Doch schon während der Regentschaft fiel ein Schatten auf seine Popularität: Gerüchte um Steuervergehen, ausgelöst durch anonyme Beschuldigungen, mündeten in Ermittlungen wegen des Verdachts des Steuerbetrugs. Dafür ist Höffken inzwischen verurteilt worden. Zum Verhängnis wurden ihm fragwürdige Geschäftspraktiken vor allem mit einer Schweizer Tochtergesellschaft.

Der Autoenthusiast (McLaren-Mercedes, Rolls-Royce …

) und bekennende Sylt-Fan wird jetzt zusehen müssen, wie ein Insolvenzverwalter RH Alurad abwickelt bzw. verwertet. Rüdiger Höffkens Verkaufsambitionen waren nicht zuletzt an überzogenen Preisvorstellungen gescheitert, aber auch wohl daran, dass ihm manches Teil gar nicht gehörte, sondern nur geleast war.

Interesse hatte der türkische Räderhersteller CMS, der zur teilweisen Auslastung der Produktion beigetragen hatte, gezeigt. Ob dieses Interesse allgemein angesichts der Finanzkrise und speziell aufgrund einer aktuellen Krise der türkischen Automobilwirtschaft und auch der dortigen Zulieferer noch besteht, ist ebenso wenig bekannt wie die Ernsthaftigkeit einer Anfrage durch die Alcar-Gruppe..

Hankook und Kumho beliefern GM Daewoo wieder

Die südkoranischen Reifenhersteller Hankook und Kumho haben sich mittlerweile dem gestern ergangenen Gerichtsurteil gebeugt und beliefern den Fahrzeughersteller GM Daewoo Automotive and Technology Co. wieder mit Erstausrüstungsreifen. Das berichtet jedenfalls die Nachrichtenagentur Reuters und meldet, dass bei GM Daewoo deshalb die Produktion wieder aufgenommen werden konnte, die Ende vergangener Woche wegen fehlender Reifen hatte gestoppt werden müssen.

Wie es weiter heißt, überlege der Fahrzeughersteller momentan noch, ob er mit den beiden Reifenproduzenten über die von ihnen geforderten höheren Preise für ihre Produkte verhandeln wolle. „Wir fordern nach wie vor zwölf Prozent mehr für unsere Reifen“, so Hankook-Sprecher Calvin Pak gegenüber der Nachrichtenagentur. Laut Trading Markets denkt man bei GM Daewoo allerdings auch darüber nach, möglicherweise auf dem Klageweg einen Ausgleich für die durch den Produktionsausfall entstandenen Kosten durchzusetzen.

Müssen Kumho und Hankook GM Daewoo wieder beliefern?

Ein südkoreanisches Gericht hat die Reifenhersteller Kumho und Hankook offensichtlich dazu verdonnert, die Belieferung der GM Daewoo Automotive and Technology Co. mit Erstausrüstungsreifen wieder aufzunehmen. „Wir haben angeordnet, dass Hankook Tire und Kumho Tire die Lieferunterbrechung bei GM Daewoo nicht länger aufrecht erhalten“, wird ein Sprecher des Seoul Central District Court von CNN Money zitiert.

Beide Unternehmen hatte Ende vergangener Woche ihre Lieferungen eingestellt, um auf diese Weise höhere Preise für ihre Produkte durchsetzen zu können und damit gestiegenen Rohstoffkosten entgegenzuwirken. Als Folge dessen hatte GM Daewoo die Fahrzeugproduktion stoppen müssen, da Kumho und Hankook zusammen mehr als 85 Prozent aller bei dem Fahrzeughersteller benötigten Reifen ans Band liefern sollen. Wie es weiter heißt, wollen beide Reifenhersteller trotz des ergangenen Gerichtsurteils dieses nun allerdings zunächst einmal von ihren Rechtsabteilungen überprüfen lassen, bevor sie über die Wiederaufnahme ihrer Lieferungen an GM Daewoo entscheiden.

Juristischer Erfolg gegen Reifenplagiateur

Dem Goodyear-Dunlop-Konzern ist es eigenen Angaben zufolge gelungen, sich juristisch erfolgreich gegen ein Unternehmen durchzusetzen, das bestehende Geschmacksmusterrechte für ein Produkt der Marke Dunlop verletzt hat. Demnach hat Landgericht Hamburg der europäischen Organisation des Unternehmens bei einer Klage gegen die in den Niederlanden ansässige Firma S&H Tyres recht gegeben, die unter dem Markennamen Zeetex und der Bezeichnung „HP 101“ einen Reifen angeboten hatte, dessen Profil die äußere Erscheinungsform des Dunlop „SP SportMaxx“ hatte. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf Produkte, die von S&H Tyres in den vergangenen zwei Jahren in der Europäischen Union verkauft wurden.

Demzufolge erhält Goodyear Dunlop eine substanzielle Schadensersatzzahlung und hat Anspruch auf Erstattung sämtlicher Rechtsverfolgungskosten. Zudem muss S&H zukünftig die Einfuhr entsprechender Reifen unterlassen. Die Entwicklung neuer Reifenprofile sowohl unter technischen wie auch unter ästhetischen Aspekten beinhaltet laut Goodyear Dunlop umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die erhebliche Kosten mit sich bringen.

„Um zu verhindern, dass Wettbewerber ungerechtfertigt Nutzen aus diesen Investitionen ziehen und insbesondere um die von uns hergestellten Reifen vor Nachahmung zu schützen, streben wir regelmäßig einen Patentschutz für technische Innovationen in unseren Produkten bzw. einen Geschmacksmusterschutz für die äußere Erscheinungsform unserer Produkte an. Dies erfolgt nicht nur in unserem eigenen Interesse, sondern auch und gerade im Interesse unserer Vertriebspartner“, so Dr.

Rainer Landwehr, Vorsitzender der Geschäftsführung der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH. Hinzu kämen allerdings noch Aspekte der Produktsicherheit und der Produkthaftung sowie das Interesse der Kunden an sicheren und höchsten Qualitätsstandards entsprechenden Produkten. „Es geht uns bei unseren Schutzmaßnahmen nicht darum, einzelne Händler zu schädigen, sondern ausschließlich um den Schutz unserer Marken sowie unserer Märkte, Vertriebspartner und Kunden vor illegalen und möglicherweise sicherheitsgefährdenden Produkten“, erklärt Landwehr.

Wann ist ein Reifen ein Winterreifen?

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Mit der Frage, wann ein Reifen als Winterreifen zu bezeichnen ist, hat sich nach Informationen der Neue Westfälischen kürzlich das Amtsgericht ein Bad Oeynhausen befasst. Den Anlass für den dahinter stehenden Rechtsstreit hat demnach der Verkauf eines Satzes M+S-Reifen für Geländewagen über die Internetplattform eBay geliefert. Der Verkäufer hatte dem Bericht zufolge die Reifen als Winterreifen bezeichnet, aber die spätere Käuferin aus dem Würzburger Raum soll zwei Wochen nach dem Erwerb reklamiert haben, dass es sich bei den fraglichen Reifen nicht um Winterreifen handele, obwohl sie ein M+S-Symbol auf der Seitenflanke tragen.

Deswegen haben sie den Verkäufer auf Rücknahme der Pneus verklagt und bekam vom Amtsgericht Bad Oeynhausen recht. Bei seinem Urteil beruft sich das Gericht offenbar auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten. „Danach ist die Kennung als M+S-Reifen nicht zwingend mit der Eignung als Winterreifen gleichzusetzen.

Gericht: Ford Explorer verliert durch Reifenrückruf an Wert

Ein Gericht in Kalifornien hat im Sinne der Kläger entschieden, dass zwischen 1991 und 2001 gekaufte Fahrzeugmodelle vom Typ Ford Explorer durch den Firestone-Reifenrückruf 2000/2001 an Wiederverkaufswert verloren haben. Von dem Ergebnis der Sammelklage, für welche die Anwälte der Klageseite laut Reuters 25 Millionen US-Dollar an Honorar einstreichen sollen, profitieren demnach rund 800.000 Besitzer entsprechender Fahrzeuge in den USA.

Denn denen wird Ford gemäß des bei Gericht geschlossenen Vergleiches nun Gutscheine im Wert von 500 oder 300 Dollar für den Kauf bzw. das Leasen eines neuen Autos zur Verfügung stellen. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichtes sehr zufrieden.

Geschmacksmuster: Bridgestone lässt Gericht in China urteilen

Wie die Bridgestone Corp. nun mitteilt, ist es dem japanischen Reifenhersteller gelungen, dem chinesischen Hersteller Chaoyang Longmarch Tyre Co. Ltd.

die Herstellung und die Vermarktung bestimmter Lkw-Reifen auf dem eigenen chinesischen Heimatmarkt per Gericht untersagen zu lassen. Bridgestone hatte bereits im Dezember 2006 in Peking rechtliche Schritte gegen Longmarch wegen vermeintlicher Verletzungen von Geschmacksmusterrechten eingeleitet. Im März 2007 entschied das Gericht dann zugunsten des japanischen Reifenkonzerns und untersagte Longmarch die Produktion und Vermarktung der betreffenden Lkw-Profile.

Auch Schadenersatz sollte das chinesische Unternehmen an Bridgestone zahlen. Da Longmarch allerdings im Rahmen der vom Gericht festgelegten Frist das rechtskräftige Urteil nicht umsetzte, forderte Bridgestone nun die Erzwingung. Dies – so der japanische Konzern – sei nun abgeschlossen.

Richter urteilt wegen Schlagloch gegen Stadt

Wenn ein Autofahrer sich Reifen oder Felgen in einem Schlagloch beschädigt, kann er Anspruch auf Schadenersatz gegen die für die Verkehrssicherheit zuständige Behörde haben. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer gegen die Stadt Lübeck geklagt und vor dem Landgericht 1.245 Euro Schadenersatz erstritten.

Er hatte sich beim Durchfahren eines zehn Zentimeter tiefen Schlaglochs Reifen und Felge demoliert. Die Stadt Lübeck hatte sich zwar mit dem Hinweis gewehrt, der Kläger hätte schließlich auf die Fahrbahnverhältnisse und somit auf das betreffende Schlagloch achten können. Der vorsitzende Richter war offenbar anderer Meinung, zitiert die Lübecker Nachrichten den Vorsitzenden Richter: „Dieses Argument wird als Freibrief für jede Saumseligkeit und Untätigkeit des Trägers der Straßenbaulast missbraucht und damit ein Zustand des Weges oder der Straße gerechtfertigt, der bei jedem Bürger das sofortige Einschreiten der Ordnungsbehörde hervorrufen würde.

“ Dies dürfe allerdings nicht als Urteil verstanden werden, das einen generellen Anspruch bei solchen oder ähnlichen Fahrzeugschäden rechtfertigt, vielmehr sei die Entscheidung eine Einzelfallentscheidung. Ein Versuch der Berufung durch die Stadt scheiterte jetzt vor dem Oberlandesgericht..