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Haftstrafe für bandenmäßigen Räderdiebstahl

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Laut der Bonner Rundschau sind jüngst die ersten Urteile gegen zwei junge Männer ergangen, die als Mitglied einer Bande im Herbst vergangenen Jahres im großen Stile Räder von Luxuslimousinen gestohlen haben sollen. Die Reifen samt Felgen wurden demnach bei Autohäusern der Region von den Fahrzeugen abmontiert, wobei der Gesamtwert der Beute mit insgesamt gut 250.000 Euro und der bei den Beutezügen entstandene zusätzliche Schaden mit etwa 200.

000 Euro beziffert werden. Einer der beiden Verurteilten muss sich dem Blatt zufolge nun auf dreieinhalb Jahre Jugendstrafe einrichten, während der andere als “Handlanger” bezeichnete Täter mit anderthalb Jahren Haft auf Bewährung davongekommen sei. Wie er weiter heißt, stehe der Prozess gegen den mutmaßlichen Chef der Bande sowie zwei weitere ihrer Mitglieder noch aus.

Droht dem Online(reifen)handel durch „Softwarepatent“ Ungemach?

Zwar ist in der Öffentlichkeit des Öfteren von sogenannten "Softwarepatenten" die Rede, doch eigentlich gibt es die gar nicht. Denn dem Ansinnen, Software "als solche" oder zumindest einige der bei ihr zum Einsatz kommenden Algorithmen – egal wie ausgeklügelt sie auch sein mögen – patentieren zu lassen und dadurch mehr noch als durch das Urheberrecht zu schützen, haben die Europapolitiker 2005 eine klare Abfuhr erteilt. Demgegenüber sind "computerimplementierte Erfindungen (.

..), bei der ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird", nach deutscher und europäischer Praxis sehr wohl patentfähig – zumindest dann, wenn sie einen technischen Beitrag liefern.

Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor knapp zwei Jahren einem Verfahren rund um "das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems" bescheinigt, dass es technischer Natur und damit "nicht als Programm für Datenverarbeitungsanlagen vom Patentschutz ausgeschlossen" sei (Entscheidung Xa ZB 20/08). Was für Normalsterbliche ziemlich verquer und unverständlich klingt, könnte weitreichende Folgen für den Onlinehandel im Allgemeinen und den mit Reifen über das Internet im Besonderen haben, glaubt man den Worten von Ekaf Lirpa. Der aus Indien stammende IT-Fachmann, der lange Jahre in Diensten eines Reifenherstellers stand und sich später selbstständig machte, hat eigenen Worten zufolge nämlich eine Routine "erfunden", mit sich die an verschiedenen Standorten bestehenden Lagerbestände über das World Wide Web zusammenführen bzw.

als ein einziges sogenanntes "virtuelles Lager" in Onlineshops verwenden lassen.

Zwar habe dies seinem Unternehmen nicht gerade zu durchschlagendem Erfolg verholfen, wie er unter Verweis auf dessen Insolvenz vor fast sechs Jahren im Gespräch mit der NEUE REIFENZEITUNG einräumt. Vielleicht gerade deshalb ist Lirpa gewillt, jetzt Profit aus dem von ihm entwickelten Verfahren zu schlagen.

Nach dem Nein der EU-Politik in Sachen "Softwarepatente" hatte er die Hoffnungen zwischenzeitlich zwar begraben, doch nach dem BGH-Urteil hatte er sofort ein Verfahren angestrengt, das belegen soll, dass seine "computerimplementierte Erfindung" gleichfalls "technischer Natur" und damit auch schützenswert ist. Wohin das Ganze letztlich führen soll, dürfte klar sein: Ekaf Lirpa spekuliert auf Lizenzzahlungen von Onlineshopbetreibern nicht nur, aber eben auch in Sachen Internetreifengeschäft.

"Motorola ist es aufgrund entsprechender Patente schließlich auch gelungen, dass Apple die sogenannte Push-Funktion, mit der Nutzer von iPhones oder iPads automatisch über neu eintreffende E-Mails informiert werden, in Deutschland deaktivieren muss", gibt er sich zuversichtlich, dass der in seiner Angelegenheit alsbald anstehende Gerichtsentscheid ebenfalls zu seinen Gunsten ausfallen wird und danach Shopbetreiber zukünftig entweder auf "virtuelle Läger" verzichten müssen oder eben Lizenzgebühren zu entrichten haben.

Welche Summen ihm dabei vorschweben bzw. was hier realistisch ist, muss man freilich abwarten. Dass online vermarktete Reifen damit allerdings eher im Preis steigen dürften, liegt auf der Hand.

christian.marx@reifenpresse.de.

Bridgestone akzeptiert Geldstrafe wegen Schlauchgeschäft-Absprachen

Die Bridgestone Corporation hat sich vor einem Gericht in den USA schuldig bekannt und einen Urteilsspruch akzeptiert, wonach das japanische Unternehmen wegen Preisabsprachen einerseits und Schmiergeldzahlungen – diese in Lateinamerika – andererseits mit einer Geldstrafe in Höhe von 28 Millionen Dollar belegt wird. Bridgestone hatte mit entsprechenden Handlungen in der Zeit zwischen Januar 1999 und Mai 2007 sein Schlauchgeschäft entsprechend abgesichert, befand das Gericht in Houston nun laut der Zeitung “Washington Times”. Während der Verhandlungen hatte sich Bridgestone umfassend kooperativ gezeigt und damit zur Aufklärung des Kartellfalles beigetragen.

Sachen gibt’s: Reifenkauf gipfelt in Körperverletzung

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Die Lampertheimer Zeitung berichtet von einem Fall, bei dem ein Reifenkauf unter Privatleuten in einer Anklage wegen Körperverletzung gipfelte und damit einem örtlichen Amtsgericht Arbeit bescherte hat. Was war passiert? Ein Mann hatte vergangenen Winter von seinem Arbeitskollegen einen Komplettradsatz mit Winterbereifung kaufen wollen und einen entsprechenden Vertrag unterschrieben. Bei der Übergabe der Ware stellte er dann jedoch fest, dass die Reifen aufgrund zu geringer Profiltiefe für ihn nicht zu gebrauchen waren: Daher wollte er sie zurückgeben bzw.

von dem Kauf zurücktreten. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen über den Reifenkauf kam es demnach zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung beider Vertragsparteien, die dann sogar in einem tätlichen Angriff gegen den Verkäufer gipfelte. Der Angegriffene wurde dabei offenbar verletzt und zog vor Gericht, sodass der Täter als Folge dessen letztendlich zu einer Geldstrafe von beinahe 1.

Zeitung rät Verbrauchern, bei „älteren Reifen“ auf Rabatt zu bestehen

Aktuell empfiehlt die Süddeutsche Zeitung ihren Lesern, beim Reifenkauf auf einen Rabatt zu bestehen, wenn ihnen “ältere Reifen” angeboten werden. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf das schon vor rund einem Jahr bekannt gewordene Urteil des Amtsgerichtes Starnberg (Aktenzeichen: 6 C 1725/09), bei dem die Auffassung vertreten wurde, dass Reifen nicht als Neuware angeboten werden dürfen, wenn sie länger als zweieinhalb Jahre vor dem Verkauf hergestellt wurden. In der Branche herrscht demgegenüber allerdings die Meinung vor, dass bei sachgerechter Lagerung Reifen bis zu einem Alter von fünf Jahren alte als Neuware angesehen werden können, was so im Übrigen auch einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld (Aktenzeichen: 82 C 460/02) zu entnehmen ist.

Südafrikanisches Gericht macht kurzen Prozess mit Gemballa-Mörder

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Wie Autohaus Online meldet, soll der Mörder des Stuttgarter Porsche-Tuners Uwe Gemballa gefasst und in einem Blitzverfahren bereits verurteilt worden sein. Der Tat für schuldig befunden vom obersten Gericht in Johannesburg wurde demnach der 28-jährige Thabiso Mpshe aus Pretoria, der nach seinem Geständnis nun offenbar eine 20-jährige Gefängnisstrafe vor sich hat. Dass die ganze Sache so ungewöhnlich schnell über die Bühne gegangen ist, sei vor allem damit begründet worden, dass andere Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall Gemballa nicht gefährdet werden sollen, heißt es.

“Wir müssen andere Untersuchungen schützen, (…

) wir sind glücklich und zufrieden mit der Verhaftung, die wir gemacht haben”, werden in diesem Zusammenhang die Aussagen eines örtlichen Polizeisprechers gegenüber der Sunday Times wiedergegeben. In einem entsprechenden Bericht des Blattes wird darüber hinaus gemutmaßt, die südafrikanische Polizei habe mit dem Verurteilten eine Art Handel gemacht, um mithilfe seiner Aussagen “einem großen Fisch” festnehmen zu können. Die näheren Umstände von Gemballas Tod seien unterdessen weiter ungeklärt.

Von der „situativen“ zu einer „konkreten Winterreifenpflicht“ noch dieses Jahr?

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Laut einem Bericht auf den Webseiten der Bild-Zeitung will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch in diesem Jahr bzw. noch vor dem Wintereinbruch die Straßenverkehrsordnung ändern und darin eine “konkrete Winterreifenpflicht” verankern, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg im Sommer erst die bisher so bezeichnete “situative Winterreifenpflicht” für verfassungswidrig erklärt hatte. “Wir müssen schnell handeln.

Es kann nicht sein, dass per Gesetz ein Freifahrtschein für gefährliche Rutschpartien gegeben wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden deshalb überarbeitet. Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.

Wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fährt, gefährdet sich und andere”, wird Ramsauer von Bild zitiert. Die geplante nationale “Winterreifenpflicht” soll demnach solange gelten, bis eine europäische Regelung mit einheitlichen Kriterien für Winterbereifung in Kraft tritt, was frühestens für 2011 erwartet wird. Was Ramsauer da offenbar angekündigt hat, scheint aber noch viel heiße Luft zu sein bzw.

wirft zumindest eine ganze Menge Fragen auf. Denn wenn der Gesetzgeber die Verwendung von Winterreifen ganz “konkret” vorschreiben will, müsste er dann nicht erst einmal genau definieren, was einen solchen ausmacht bzw. woran ein bei Schnee und Matsch “ungeeigneter” Reifen zu erkennen sein soll? Reicht das M+S-Symbol, muss sich das vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.

V. (WdK) als Warenzeichen geschützte Schneeflockensymbol auf der Seitenwand finden oder welche sonstigen Kriterien muss ein Winterreifen letztlich sonst noch erfüllen, um sich so nennen zu dürfen? Das alles noch vor dem ersten Schneefall in Sack und Tüten bringen zu wollen, kann man vor diesem Hintergrund getrost als ambitioniert bezeichnen. cm.

Italien: Ehemalige Michelin-Manager müssen Schadenersatz zahlen

Ein Gericht in Turin hat vier ehemalige Michelin-Manager aus Italien nun zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro verurteilt, heißt es dazu in einer ANSA-Meldung. Das Geld werde an Mitarbeiter der Reifenfertigung des französischen Herstellers in Turin bzw. deren Familien gehen.

Diese waren in der Produktion schädlichen Substanzen wie Asbest oder aromatischer Amine ausgesetzt, so ANSA weiter. Für die damit offenbar in Zusammenhang stehenden Erkrankungen der Mitarbeiten seien die Manager nun zur Verantwortung gezogen worden; sie zeigten sich kooperativ in dem Verfahren um die Ansprüche der Betroffenen. Das Verfahren wird im Januar fortgesetzt; sechs der betreffenden Michelin-Mitarbeiter seien verstorben, heißt es dort.

Auch werde die Inail – eine Art Berufsgenossenschaft in Italien – eine Zahlung über 650.000 Euro von den Angeklagten erhalten. ab.

Ukrainisches Versicherungsunternehmen will Goodyear verklagen

Das ukrainische Versicherer PZU will offenbar gegen Goodyear klagen. Der Reifenhersteller hält mit 66 Prozent der Anteile die Mehrheit Debica, während PZU selbst ebenfalls mit einem kleinen Anteil an dem Unternehmen beteiligt ist. Da PZG den Verdacht hegt, die Minderheitsaktionäre könnten benachteiligt worden sein etwa weil Goodyear bei Debica anfallende Gewinne an ihnen vorbei geschleust bzw.

unberechtigterweise hat anderen Konzernteilen zugutekommen lassen, wurde der Reifenhersteller aufgefordert, entsprechende Unterlagen zwecks Prüfung des Sachverhaltes vorzulegen. Und dies sogar auf gerichtlichem Wege, weswegen Goodyear per Beschluss vom 14. Juli dazu verpflichtet worden war, die fraglichen Papiere bis zum 2.

August der Gegenseite zugänglich zu machen. Doch offensichtlich ist das bis dato nicht geschehen, sodass PZU nun anscheinend keine andere Möglichkeit sieht, als Klage gegen Goodyear einzureichen. “Bis jetzt haben wir uns noch sehr zurückgehalten, aber jetzt gehen uns die Optionen aus, und wir werden deshalb rechtliche Schritte einleiten”, soll Piotr Góralewski, Leiter des Asset-Managements bei dem Versicherer, gegenüber dem the Warsaw Business Journal angedroht haben.

“Situative Winterreifenpflicht” offenbar vor Aufhebung durch den Bund

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Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, das die sogenannte “situative Winterreifenpflicht” für verfassungswidrig befunden hat, beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium nun offenbar, beim Thema Reifen auf Bußgelder und Strafpunkte verzichten zu wollen. Das berichtet jedenfalls die Pilot:Projekt GmbH (Hannover) unter Berufung auf Informationen von Mitgliedern des zuständigen Bund-Länder-Fachausschusses StVO/Ordnungswidrigkeiten, der am 23. September getagt haben soll.

 Demnach ist zwar keine Änderung des Wortlautes in dem entsprechenden Paragrafen 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung angedacht, wonach die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf eine “geeignete Bereifung” verwiesen wird. Allerdings sei vorgesehen, gegen diese Verhaltensvorschrift zuwiderhandelnde Fahrzeugführer ab 2011 nicht mehr mit Bußgeldern bzw. einem Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister zu belegen.

“Damit dies möglich wird, muss der Bund den § 49 der StVO ändern. Dies soll im Rahmen der derzeit laufenden 46. Novellierung der StVO geschehen.

Sollte diese Novellierung noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden, würde sie frühestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten. Bis dahin aber gilt die ‚situative Winterreifenpflicht’ – mit Bußgeld und Strafpunkt für Reifensünder”, so die Hannoveraner. cm.