Die Bridgestone Corporation hat nach eigenen Angaben einen Rechtsstreit gegen den chinesischen Reifenhersteller Guangzhou Bolex Tyre Ltd. gewonnen. Letzterem wurde zur Last gelegt, gegen das Markenrecht verstoßen zu haben, weil das Logo der von ihm unter dem Namen Gemstone angebotenen Reifen dem von Bridgestone doch recht ähnlich sieht.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Az. 19 U 151/11) muss ein Autoverleiher bei Aushändigung eines Mietwagens seine Kunden nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgerüstet ist. Laut dem Versicherer ARAG liegt dieser Entscheidung ein Fall zugrunde, bei dem der Mieter eines Fahrzeugs von seinem gewerblichen Vermieter in Anspruch genommen worden war, weil er das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben hatte.
Den Schaden wollte er aber nicht bezahlen mit der Begründung, dieser sei nur dadurch zustande gekommen, weil das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war. “Hinsichtlich der Reifen war jedoch entscheidend, dass kalendarisch noch kein Winter war – daher bestand keine ausdrückliche Hinweispflicht”, erklärt die ARAG-Versicherung zum Hintergrund dieses Falles. Zudem habe der Fahrer die Pflicht, selber auf die richtige Bereifung zu achten.
“Dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war, ergab sich auch aus dem Vertragstext. Der Mieter haftete daher für die bei Rückgabe des Fahrzeugs vorhandenen Schäden”, heißt es weiter. cm
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgAndrea Löck2012-11-08 15:03:002012-11-08 15:03:00Autoverleiher muss nicht in jedem Fall auf Sommerreifen hinweisen
Das Amtsgericht München hat jüngst ein Urteil gefällt, bei dem es um die Lieferung mangelhafter Reifen bzw. eine sogenannte “Schlechtlieferung” ging. In einem solchen Falle stehe dem Verkäufer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu, anstatt dass er seinem Kunden gleich den Kaufpreis erstatten müsste, wurde geurteilt (Az.
222 C 7196/11). Konkret ging es in dem Fall um den Erwerb zweier gebrauchter Sommerreifen zum Preis von 960 Euro für einen Porsche 911. Als der Kunde nach dem Abholen der Reifen zuhause bemerkte, dass einer von ihnen aufgrund einer im Reifen steckenden Schraube eine Beschädigung des inneren Profilblocks aufwies, sandte er sie zurück an den Verkäufer und bat um Rücküberweisung des Kaufpreises.
Der Verkäufer bot daraufhin den Austausch des beschädigten Reifens an, was die Gegenseite mit der Begründung ablehnte, das Fahrzeug sei mittlerweile verkauft. Außerdem vertrat der Käufer die Ansicht, dass es unzulässig sei, zwei gebrauchte Reifen unterschiedlicher Herkunft zu benutzen. Selbst als der Verkäufer daraufhin anbot, zwei zusammengehörende gebrauchte Reifen zu liefern, bestand der Kunde weiter auf Rückzahlung des Kaufpreises und erhob Klage vor dem Amtsgericht München.
Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab. “Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache – im vorliegenden Fall Sommerreifen – setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts”, heißt es zur Begründung.
Ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe nicht, da der Kunde seinen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht wirksam erklärt habe. Voraussetzung für einen Rücktritt sei, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setze. cm
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgAndrea Löck2012-11-05 13:08:002012-11-05 13:08:00(Reifen-)Verkäufer muss bei „Schlechtlieferung“ nachbessern können
US-Bundespolizisten haben den Stand des chinesischen Reifenherstellers Shandong Linglong auf der SEMA-Show sowie alle Wertgegenstände darauf beschlagnahmt. Wie die US-Fachzeitschrift “Tire Business” dazu schreibt, stehe der Behördeneinsatz in Zusammenhang mit einem Urteil, das ein US-Bezirksgericht im Juli 2010 gefällt hatte und das in diesem Sommer bestätigt wurde. Bei dem ursprünglichen Verfahren ging es um eine Klage von Jordan Fishman, CEO von Tire Engineering and Distribution in Florida (USA), gegen den chinesischen Reifenhersteller Shandong Linglong und den Händler Al-Dobowi Tyres Co.
LLC. Fishman hatte die beiden Unternehmen beschuldigt, sich mit einem seiner ehemaligen Mitarbeiter zusammengetan zu haben, um von Tire Engineering and Distribution entwickelte Designs für Untertage-Minenreifen zu stehlen..
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgAndrea Löck2012-11-01 17:05:002012-11-01 17:05:00US-Behörden setzen Forderungen gegen Linglong und Al Dobowi durch
Bridgestone Americas könnte sich bald schon auf der Anklagebank wiederfinden. Einer Klage von Sony Computer Entertainment America zufolge habe die US-Tochter des japanischen Reifenherstellers eine Figur aus nordamerikanischen Play-Station-Werbefilmen in eigenen Produktionen auftreten lassen. Dies missachte Sonys geistiges Eigentum und schade dem Elektronikkonzern, der für die Erschaffung der Figur “Kevin Butler” – gespielt von einem bekannten Schauspieler – viel Geld investiert habe.
Laut der Bonner Rundschau sind jüngst die ersten Urteile gegen zwei junge Männer ergangen, die als Mitglied einer Bande im Herbst vergangenen Jahres im großen Stile Räder von Luxuslimousinen gestohlen haben sollen. Die Reifen samt Felgen wurden demnach bei Autohäusern der Region von den Fahrzeugen abmontiert, wobei der Gesamtwert der Beute mit insgesamt gut 250.000 Euro und der bei den Beutezügen entstandene zusätzliche Schaden mit etwa 200.
000 Euro beziffert werden. Einer der beiden Verurteilten muss sich dem Blatt zufolge nun auf dreieinhalb Jahre Jugendstrafe einrichten, während der andere als “Handlanger” bezeichnete Täter mit anderthalb Jahren Haft auf Bewährung davongekommen sei. Wie er weiter heißt, stehe der Prozess gegen den mutmaßlichen Chef der Bande sowie zwei weitere ihrer Mitglieder noch aus.
Zwar ist in der Öffentlichkeit des Öfteren von sogenannten "Softwarepatenten" die Rede, doch eigentlich gibt es die gar nicht. Denn dem Ansinnen, Software "als solche" oder zumindest einige der bei ihr zum Einsatz kommenden Algorithmen – egal wie ausgeklügelt sie auch sein mögen – patentieren zu lassen und dadurch mehr noch als durch das Urheberrecht zu schützen, haben die Europapolitiker 2005 eine klare Abfuhr erteilt. Demgegenüber sind "computerimplementierte Erfindungen (.
..), bei der ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird", nach deutscher und europäischer Praxis sehr wohl patentfähig – zumindest dann, wenn sie einen technischen Beitrag liefern.
Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor knapp zwei Jahren einem Verfahren rund um "das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems" bescheinigt, dass es technischer Natur und damit "nicht als Programm für Datenverarbeitungsanlagen vom Patentschutz ausgeschlossen" sei (Entscheidung Xa ZB 20/08). Was für Normalsterbliche ziemlich verquer und unverständlich klingt, könnte weitreichende Folgen für den Onlinehandel im Allgemeinen und den mit Reifen über das Internet im Besonderen haben, glaubt man den Worten von Ekaf Lirpa. Der aus Indien stammende IT-Fachmann, der lange Jahre in Diensten eines Reifenherstellers stand und sich später selbstständig machte, hat eigenen Worten zufolge nämlich eine Routine "erfunden", mit sich die an verschiedenen Standorten bestehenden Lagerbestände über das World Wide Web zusammenführen bzw.
als ein einziges sogenanntes "virtuelles Lager" in Onlineshops verwenden lassen.
Zwar habe dies seinem Unternehmen nicht gerade zu durchschlagendem Erfolg verholfen, wie er unter Verweis auf dessen Insolvenz vor fast sechs Jahren im Gespräch mit der NEUE REIFENZEITUNG einräumt. Vielleicht gerade deshalb ist Lirpa gewillt, jetzt Profit aus dem von ihm entwickelten Verfahren zu schlagen.
Nach dem Nein der EU-Politik in Sachen "Softwarepatente" hatte er die Hoffnungen zwischenzeitlich zwar begraben, doch nach dem BGH-Urteil hatte er sofort ein Verfahren angestrengt, das belegen soll, dass seine "computerimplementierte Erfindung" gleichfalls "technischer Natur" und damit auch schützenswert ist. Wohin das Ganze letztlich führen soll, dürfte klar sein: Ekaf Lirpa spekuliert auf Lizenzzahlungen von Onlineshopbetreibern nicht nur, aber eben auch in Sachen Internetreifengeschäft.
"Motorola ist es aufgrund entsprechender Patente schließlich auch gelungen, dass Apple die sogenannte Push-Funktion, mit der Nutzer von iPhones oder iPads automatisch über neu eintreffende E-Mails informiert werden, in Deutschland deaktivieren muss", gibt er sich zuversichtlich, dass der in seiner Angelegenheit alsbald anstehende Gerichtsentscheid ebenfalls zu seinen Gunsten ausfallen wird und danach Shopbetreiber zukünftig entweder auf "virtuelle Läger" verzichten müssen oder eben Lizenzgebühren zu entrichten haben.
Welche Summen ihm dabei vorschweben bzw. was hier realistisch ist, muss man freilich abwarten. Dass online vermarktete Reifen damit allerdings eher im Preis steigen dürften, liegt auf der Hand.
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgAndrea Löck2012-04-01 03:10:002012-04-01 03:10:00Droht dem Online(reifen)handel durch „Softwarepatent“ Ungemach?
Die Bridgestone Corporation hat sich vor einem Gericht in den USA schuldig bekannt und einen Urteilsspruch akzeptiert, wonach das japanische Unternehmen wegen Preisabsprachen einerseits und Schmiergeldzahlungen – diese in Lateinamerika – andererseits mit einer Geldstrafe in Höhe von 28 Millionen Dollar belegt wird. Bridgestone hatte mit entsprechenden Handlungen in der Zeit zwischen Januar 1999 und Mai 2007 sein Schlauchgeschäft entsprechend abgesichert, befand das Gericht in Houston nun laut der Zeitung “Washington Times”. Während der Verhandlungen hatte sich Bridgestone umfassend kooperativ gezeigt und damit zur Aufklärung des Kartellfalles beigetragen.
Die Lampertheimer Zeitung berichtet von einem Fall, bei dem ein Reifenkauf unter Privatleuten in einer Anklage wegen Körperverletzung gipfelte und damit einem örtlichen Amtsgericht Arbeit bescherte hat. Was war passiert? Ein Mann hatte vergangenen Winter von seinem Arbeitskollegen einen Komplettradsatz mit Winterbereifung kaufen wollen und einen entsprechenden Vertrag unterschrieben. Bei der Übergabe der Ware stellte er dann jedoch fest, dass die Reifen aufgrund zu geringer Profiltiefe für ihn nicht zu gebrauchen waren: Daher wollte er sie zurückgeben bzw.
von dem Kauf zurücktreten. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen über den Reifenkauf kam es demnach zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung beider Vertragsparteien, die dann sogar in einem tätlichen Angriff gegen den Verkäufer gipfelte. Der Angegriffene wurde dabei offenbar verletzt und zog vor Gericht, sodass der Täter als Folge dessen letztendlich zu einer Geldstrafe von beinahe 1.
Aktuell empfiehlt die Süddeutsche Zeitung ihren Lesern, beim Reifenkauf auf einen Rabatt zu bestehen, wenn ihnen “ältere Reifen” angeboten werden. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf das schon vor rund einem Jahr bekannt gewordene Urteil des Amtsgerichtes Starnberg (Aktenzeichen: 6 C 1725/09), bei dem die Auffassung vertreten wurde, dass Reifen nicht als Neuware angeboten werden dürfen, wenn sie länger als zweieinhalb Jahre vor dem Verkauf hergestellt wurden. In der Branche herrscht demgegenüber allerdings die Meinung vor, dass bei sachgerechter Lagerung Reifen bis zu einem Alter von fünf Jahren alte als Neuware angesehen werden können, was so im Übrigen auch einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld (Aktenzeichen: 82 C 460/02) zu entnehmen ist.
00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgAndrea Löck2011-02-14 11:34:002013-07-05 15:57:13Zeitung rät Verbrauchern, bei „älteren Reifen“ auf Rabatt zu bestehen