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Warenwirtschaft „PlusFakt“ jetzt mit Schnittstelle zu ReifenSystem-Plattformen

Um ihm eine effiziente und kostensparende Arbeitsweise zu ermöglichen, hat die in Züsch (Landkreis Trier-Saarburg/Rheinland-Pfalz) beheimatete PlusFakt Factory ihre Warenwirtschaft den Reifenhandel um eine neue Schnittstelle zu ReifenSystem-Plattformen erweitert. Darüber hinaus bietet die “PlusFakt” genannte Branchenlösung demnach bereits weitere Schnittstellen zu allen gängigen Reifenportalen, wobei von Unternehmensseite Tyre24, Tyre100, GettyGo, die RFH-Börse, Kaguma, 07ZR, Delticom oder Pneus Online als Beispiele genannt werden. “Folglich profitieren Reifenhändler durch die neue Schnittstelle zum ReifenSystem-B2B-Reifenhandelsportal, indem Großhändler Aufträge direkt in die ‚PlusFakt’-Warenwirtschaft einbinden können.

Dank der ‚PlusFakt’-Warenwirtschaft importieren Reifenhändler schnell und zuverlässig die Auftragsdaten der gängigsten Reifenhandelsplattformen”, so Joachim Thiele, Inhaber der PlusFakt Factory. Nichts geändert hat sich an dem Angebot des Anbieters, dass Interessenten an der Warenwirtschaft die Softwarelösung als Demoversion kostenfrei testen können. Zudem gibt es nach wie vor die “PlusFakt-Zufriedenheitsgarantie”, mit der allen neuen “PlusFakt”-Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, das Programm sechs Monate lang für einen – wie Thiele sagt – “Bruchteil der Kosten” zu testen.

Vier Jahre Garantie auf Rädermarken von Reifen Gundlach

Der Reifengroßhändler und Systemprovider für Komplettradsysteme Reifen Gundlach bietet mit den drei exklusiven Marken “Advanti Racing”, “Com4Wheels” und “Enkei” eine breite Palette an Alurädern für jeden Geschmack und jede Fahrzeugvariante. Die Räder werden zum größten Teil im Produktmanagement des Grossisten designed und die technische Konstruktion liegt ebenfalls in den Händen der Experten bei Reifen Gundlach. Bei der Herstellung vertaut man weltweit führenden Herstellern.

“Da man bei Reifen Gundlach von der Qualiätät der eigenen Exklusivprodukte absolut überzeugt ist, bietet man dem Verbraucher als Zusatzleistung ohne Mehrkosten eine Vierjahresgarantie auf alle lackierten Modelle aller drei Marken”, heißt es dazu in einer Mitteilung. “Wir bekennen uns also deutlich zur Qualität der Produkte und bieten dem Handel einen Mehrwert, den er dem Verbraucher gegenüber nutzen kann”, erklärt Produktmanager Johann Hildebrandt die Entscheidung und fügt an: “Unter welchen Umständen die Garantie greift, ist in den Garantiebedingungen einfach erklärt und wir freuen uns, dem Autoliebhaber mit unseren Rädern auch das Versprechen höchstmöglicher Qualität geben zu können.” ab.

Umfangreiche „Versprechungen“ für nordamerikanische Michelin Kunden

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Michelin Promise Plan

Zum 1. März hat Michelin North America ein “Promise Plan” genanntes Garantieprogramm gestartet, von dem automatisch alle Verbraucher profitieren sollen, die einen Satz Pkw- oder Llkw-Reifen der französischen Marke erwerben. Es beinhaltet demnach nicht nur die im nordamerikanischen Markt ohnehin üblichen Laufleistungsgarantien, die im Falle von Michelin je nach Produkt zwischen 45.

000 und 90.000 Meilen (immerhin zwischen gut 70.000 und beinahe 145.

000 Kilometer) liegen, sondern das Unternehmen gibt noch zwei weitere “Versprechen”. Zum einen handelt es sich dabei um eine Zufriedenheitsgarantie: Wer nicht zu 100 Prozent mit seinen gekauften Michelin-Reifen zufrieden ist, soll sie innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne weitere Rückfragen gegen Erstattung sämtlicher Kosten inklusive derjenigen für alle mit dem Reifenwechsel zusammenhängenden Dienstleistungen (Montage, Auswuchten etc.) zurückgeben können.

Zum anderen bekommen Privatkunden im Rahmen des “Promise Plan” einen Mobilitätsservice: Nach Anrufen einer kostenlosen Servicenummer wird im Falle einer Reifenpanne ein Servicedienstleister zum Liegenbleiber geschickt, der dann entweder vor Ort das bordeigene Ersatzrad montiert oder das Fahrzeug bis zu 150 Meilen (gut 240 Kilometer) zu einem von Michelin autorisierten Reifenhändler schleppt – und das kostenlos 24 Stunden rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. “Das ist ein komplett neuer Gedankenansatz in Bezug auf den Reifenservice”, ist Scott Clark, COO der Pkw-/Llkw-Reifendivision bei Michelin North America, sich sicher. “Während andere Unternehmen in Garantiefragen Stückwerk anzubieten haben, sind wir die Ersten, die ein umfangreiches Paket haben, das Verbrauchern vor Augen führt, dass man mit Michelin mehr bekommt.

Michelin garantiert nun auch Laufleistung von Winterreifen in USA

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Michelin X Ice tb

Im Rahmen der North American International Auto Show (NAIAS), der sogenannten “Detroit Auto Show”, hat Michelin in den USA erstmals auch eine Garantie über die Laufleistung seiner Winterreifen abgegeben. Detroit gehört zu den bedeutendsten Winterreifenmärkten in den USA. Wie es dazu vonseiten des Reifenherstellers heißt, garantiere man für den Michelin X-Ice Xi2 und den Michelin Latitude X-Ice Xi2 eine Laufleistung von wenigstens 40.

000 Meilen, was 64.360 Kilometern entspricht. Bei Sommer- bzw.

Ganzjahresreifen biete man bereits lange “industrieweit führende Garantien” an. In Kanada bietet der französischen Reifenhersteller eine ähnliche Garantie bereits seit vergangenen September an, und zwar über 60.000 Kilometer.

Jobgarantien bis Ende 2015 für ZF-Mitarbeiter

Der Fahrzeugzulieferer ZF hat für seine Belegschaft eine weitreichende Beschäftigungssicherung vereinbart: Für die Dauer der nächsten fünf Jahre erhalten die Mitarbeiter in Deutschland Jobgarantien. Bei Änderungen des Personalbedarfs haben die Mitarbeiter bis Ende 2013 ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz am bisherigen Beschäftigungsstandort. In den zwei Folgejahren ist ein mehrstufiges Verfahren vereinbart: Führt die Suche nach einem gleichwertigen Arbeitsplatz am Standort zu keinem Ergebnis, wird zunächst in der jeweiligen Region, danach an ZF-Standorten in Deutschland gesucht.

Die Beschäftigungssicherung wurde von Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung im Rahmen der unlängst bekannt gegebenen Neuorganisation des ZF-Konzerns beschlossen. Sie gilt für Mitarbeiter, die zum Jahresende 2010 bei ZF fest angestellt sind. “Wir haben versprochen, dass mit Einführung der neuen kundenfreundlicheren Struktur des ZF-Konzerns keine Arbeitsplätze verloren gehen”, erklärt der ZF-Vorstandsvorsitzende Hans-Georg Härter.

Mit der getroffenen Vereinbarung habe man dieses Versprechen eingelöst, ergänzt er. “Für den Konzernbetriebsrat war es entscheidend, dass durch die Neustrukturierung keine Gefährdung von Arbeitsplätzen und auch keine Reduzierung der Mitbestimmungsqualität entstehen”, erklärt der ZF-Konzernbetriebsratsvorsitzende Johann Kirchgässner. “Beide Ziele konnten wir mit dem Vorstand in einem umfassenden Regelwerk vereinbaren und sicherstellen.

Mehr als 150.000 Artikel im neuen DTS-Katalog für 2011

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DTS Katalog 2011

Mehr als 150.000 Artikel soll der neue Katalog des Tuningversenders DTS für das Jahr 2011 bieten: Leichtmetallräder, Fahrwerke, Carstyling, Abgasanlagen und vieles mehr findet sich auf den insgesamt über 400 Seiten. Das Angebot umfasse dabei ausschließlich Topmarken, sagt das in Fichtenberg beheimatete Unternehmen.

Doch nicht nur mit Qualität und Quantität will die DTS GmbH überzeugen, sondern auch mit einer Preisgarantie. “Wer dasselbe Produkt bei einem anderen Anbieter günstiger findet, bekommt die Ware von DTS zum niedrigeren Preis. Diese Preisgarantie gilt nicht nur vor dem Kauf, sondern sogar noch sieben Tage darüber hinaus.

Einfach das Angebot des günstigeren Anbieters zusenden, und DTS erstattet den Differenzbetrag – ohne Wenn und Aber”, versprechen die Fichtenberger ihren Kunden “immer den besten Deal”. Aber auch eine fachmännische Beratung – per Telefon, Fax oder E-Mail – werde geboten, heißt es weiter. Mit dem neuen Katalog, der ab 3.

Wettbewerbszentrale beschreitet in Sachen Opel-Werbung den Klageweg

Ursprünglich hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Opel angedroht, gegen den Fahrzeughersteller gerichtlich vorgehen zu wollen, wenn dieser die aus Sicht der Wettbewerbszentrale irreführende Werbung für seine “lebenslange Garantie” nicht ab dem 19.

August unterlasse. Doch als die in der entsprechenden Abmahnung genannte Frist verstrich, ohne dass der Autobauer einlenkte, hieß es zunächst noch, man wolle erst weitere Gespräche abwarten. Nun scheint aber Schluss damit zu sein, denn Autohaus Online hat in Erfahrung gebracht, dass die Wettbewerbszentrale nun tatsächlich gerichtliche Schritte gegen Opel in die Wege leiten will.

Werbung mit „lebenslanger“ Garantie beschert Opel eine Abmahnung

Opel

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V hat den Automobilhersteller Opel wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine Pkw-Anschlussgarantie abgemahnt. Die Marke wirbt derzeit in verschiedenen Medien mit einer “lebenslangen Garantie” für ihre Fahrzeuge.

Erst beim näheren Blick auf einen kleinen Verweis neben der Werbebotschaft und die zugehörige Fußnote erfahren Verbraucher, dass Garantie eben doch nicht “lebenslang” gelten soll, begründet die Wettbewerbszentrale ihr Vorgehen gegen den Autohersteller. Denn tatsächlich gewährt Opel die Garantie nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 Kilometern, und bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.

000 Kilometern müsse sich der Kunde darüber hinaus an etwaig anfallenden Materialkosten bei einer Reparatur beteiligen. “Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine ‚lebenslange’ Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird”, erklärt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Bei einer “lebenslangen” Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens – eben eine Garantie für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Eine mit zahlreichen weiteren Einschränkungen versehene Garantie auf 160.000 Kilometer sei aber definitiv in den Augen der Verbraucher keine “lebenslange” Garantie.

Opel wird seitens der Wettbewerbszentrale daher aufgefordert, bis zum 19. August eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, will man den Klageweg beschreiten.

“Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf. Eine ‚Lüge’ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis ‚aufgeklärt’ oder relativiert werden”, meint Münker. Insofern sei Opel im vorliegenden Fall in der Absicht, den Pkw-Absatz anzukurbeln, über das Ziel hinaus geschossen.

“Wir beanstanden nicht die Pkw-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung ‚lebenslang’, die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen”, so das geschäftsführende Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. cm

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“PlusFakt”-Warenwirtschaft in neuer Version

Die PlusFakt Factory aus Züsch hat im Rahmen der Reifenmesse die aktuelle Version ihrer Warenwirtschaft “PlusFakt” vorgestellt. Laut Firmeninhaber Joachim Thiele ist die Software speziell auf die Bedürfnisse des Kfz- und Reifenhandels zugeschnitten. Sie biete alles, was der Groß- als auch der Einzelhandel benötige, sei leicht zu bedienen und werde kontinuierlich weiterentwickelt.

Aktuell ist demnach momentan die Version 13.1 der Warenwirtschaft, die – so die PlusFakt Factory – weit mehr als das Übliche biete. Beispielhaft genannt werden in diesem Zusammenhang Schnittstellen zu vielen großen Reifenplattformen (Tyre24, Reifendirekt/Delticom, GettyGo, Tyre100, RFH Reifenbörse usw.

), zahlreichen Autoteilesystemen (TecDoc, CentroDigital, Coparts etc.) sowie Buchhaltungsprogrammen. Zudem verfügt die Software dank eines E-Commerce-Systems über eine direkte Webshopanbindung (B2B, B2C).

Wer sich einen Eindruck von dem Programm verschaffen möchte, kann die Website www.plusfakt.de konsultieren, wo sich zahlreiche auch für den Fall der Fälle als zusätzliche Hilfestellung für der User gedachte Onlinedemos abrufen lassen.

Per Flash-Animation wird dabei schrittweise erklärt, wie sich die in der täglichen Praxis anfallenden Aufgaben in einem Reifenservicebetrieb mit “PlusFakt” erledigen lassen. Darüber hinaus kann dort der Download einer Demoversion angefordert werden. Des Weiteren gewährt der Anbieter an der Warenwirtschaft Interessierten eine “Zufriedenheitsgarantie”.

Man hat dabei die Wahl zwischen einem “Sechsmonatstest” einerseits, bei dem zunächst nur zehn Prozent des Kaufpreises der Software als “Bearbeitungsgebühr” angezahlt werden und die restlichen 90 Prozent erst nach einem halben Jahr fällig werden bzw. bei Unzufriedenheit das Programm nach dieser Frist wieder gelöscht wird, wobei die “Bearbeitungsgebühr” allerdings nicht zurückerstattet wird. Andererseits wird ein “Mietkauf ohne Aufpreis” offeriert, bei dem der Kaufpreis in 36 Monatsraten gezahlt wird.

Reifenversicherung ohne Wertabzug „neu für alt“ bei Neureifen

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Zum Angebot der Warranty Group Europe (Niederlande) rund um das Thema Kraftfahrzeuge gehört seit Kurzem eine Reifenversicherung für neue und gebrauchte Pkw-Reifen aller Hersteller. Als Besonderheit von “Pneuprotect” verweist Jean-Claude Schampe, Sales Manager Germany bei dem Unternehmen, darauf, dass diese Reifenversicherung ohne Wertabzug “neu für alt” angeboten wird. Lediglich bei Gebrauchtreifen ist ein solcher – gestaffelt nach der Restprofiltiefe – vorgesehen.

Erstattet werden die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz unter anderem bei Vandalismus, Reifenplatzern, Borsteinkantenanprall oder Schäden durch Glas, Nägel etc. – auch die Montagekosten sollen im Leistungsumfang enthalten sein. Die Warranty Group Europe sieht “Pneuprotect” dabei als “sinnvolle Ergänzung des Dienstleistungsangebotes im Reifengeschäft” und vor allem auch als Kundenbindungsinstrument.

“Durch die Schadenabwicklung unter Einbindung des Händlerbetriebes wird der Kunde (privat und gewerblich) eng an den Betrieb gebunden, wodurch nicht nur zusätzliche Umsatzerlöse, sondern auch gegebenenfalls rentable Folgegeschäfte generiert werden können”, argumentiert das Unternehmen. Mit der Reifenversicherung könne der Händlerbetrieb den Wunsch seiner Kunden nach einem möglichst sorgenfreien Autofahren befriedigen, sie als zusätzlichen Baustein zu einer Flatrate-Finanzierung anbieten oder sie im Verkaufsgespräch anstelle eines Preisnachlasses ins Gespräch bringen. An dem Angebot Interessierte können das Unternehmen über die Website www.

pneuprotect.de kontaktieren bzw. sich darüber als Vertriebspartner registrieren.