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WdK-Kritik am „unangebrachten Argwohn des Gesetzgebers“

WdK-Präsident Michael Klein fordert eine Ausweitung der sogenannten Omnibus-Initiative auf die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten, von der auch die Kautschukbranche betroffen ist (Bild: WdK)

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) als Vertreter von mehr als 200 Branchenunternehmen mit rund 66.000 Beschäftigten und einem Gesamtjahresumsatz von zuletzt 11,5 Milliarden Euro (2023) respektive dessen Präsident Michael Klein fordern einmal mehr „nicht nur eine wirtschaftsfreundlichere Politik, sondern auch eine wirtschaftsfreundlichere Perspektive“. Dies mit Blick nicht zuletzt auf solche „Bürokratiemonster“ wie das EU-Lieferkettengesetz oder die um ein Jahr verschobene Anwendung der sogenannten EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten EUDR (EU Deforestation Regulation), die auch, aber nicht nur Unternehmen der Kautschukbranche einen immensen Aufwand aufbürdeten, ohne dass dem ein Mehrwert gegenüberstünde. „Bei der europäischen Lieferkettenregulierung und der Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten müssen die Unternehmen Belege dafür sammeln, dass sie sich rechtskonform verhalten. Sie stehen damit praktisch unter Generalverdacht“, übt Klein Kritik an diesem aus seiner Sicht „unangebrachten Argwohn des Gesetzgebers“. Vor diesem Hintergrund begrüßt die deutsche Kautschukindustrie die Pläne der EU-Kommission für eine sogenannte Omnibus-Initiative zur Vereinfachung von Berichtspflichten der Unternehmen.

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„Planungssicherheit ist ein sehr hohes Gut“ – NRZ-Interview zur EU-Entwaldungsverordnung

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Am 2. Oktober hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Damit sollen betroffene Akteure mehr Zeit erhalten, sich auf die ebenfalls erst im Oktober veröffentlichten und für die Anwendung der Verordnung so wichtigen Umsetzungsvorschriften einzustellen; geplant war deren Veröffentlichung eigentlich im Sommer. Auch wenn die Ziele der EU-Entwaldungsverordnung nicht kritisiert werden – Hersteller und Verbände sehen nun die Planungssicherheit für sich in Gefahr und beklagen die Komplexität und die mit der EUDR verbundenen bürokratischen Herausforderungen. Welche das sind und wie der Stand dazu ist, das haben wir mit Dr. Jan Oliver Götz besprochen, bei Continental als Leiter OEM Aftersales im Reifenersatzgeschäft Deutschland in der Verantwortung. Als Teil der Geschäftsleitung kümmert Götz sich darüber hinaus um das Thema Nachhaltigkeit.

Button NRZ Dieser Beitrag ist außerdem in der November-Ausgabe der NEUE REIFENZEITUNG erschienen, die hier als E-Paper erhältlich ist. Sie sind noch kein Leser? Kein Problem. Das können Sie hier ändern.

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EU-Parlament nickt EUDR-Verschiebung auch offiziell ab

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Hatten Unterhändler des Europäischen Parlaments bereits Anfang des Monats der Verschiebung der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung auf interkonstitutioneller Ebene zugestimmt, folgten die Europaabgeordneten diesem Beschluss nun auch formell. Demzufolge werde die Verordnung nun für große Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 angewendet und für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 30. Juni 2026. „Diese zusätzliche Zeit soll den Unternehmen in aller Welt helfen, die Vorschriften ab dem Zeitpunkt der Anwendung reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Europäischen Parlaments.

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Beschluss: EU-Entwaldungsverordnung wird erst ein Jahr später angewendet

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Was sich bereits im vergangenen Monat angekündigt hat, wird jetzt stattfinden: Die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung – auf Englisch EUDR abgekürzt – wird erst zum 30. Dezember 2025 angewendet und damit ein Jahr später, als dies die bereits Ende Juni 2023 in Kraft getretene Verordnung vorgesehen hatte. Wie es dazu aus Brüssel heißt, hätten sich nun Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten auf eine entsprechende Verschiebung verständigt.

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EU-Parlament verschiebt Entwaldungsverordnung – und stimmt für Änderung

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Auch wenn sich die European Tyre and Rubber Manufacturers‘ Association (ETRMA) gestern noch mit einem Statement gegen die Verlängerung der Übergangsfrist für die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte stark gemacht hatte – gebracht hat es dem Reifen- und Gummiherstellerverband nichts. Heute hat das Europäische Parlament einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission – dazu gedrängt von immerhin 20 EU-Staaten – zugestimmt, die Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden. Die bereits Ende Juni 2023 in Kraft getretene Verordnung hatte den 30. Dezember 2024 als Ende der 18-monatigen Übergangsfrist genannt.

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Prinx Chengshan setzt schon jetzt nur auf entwaldungsfreien Naturkautschuk

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Bereits jetzt und damit einige Wochen vor dem für den 30. Dezember 2024 vorgesehenen Ende der Übergangsfrist bei der Einführung der EU-Entwaldungsverordnung – auf Englisch EUDR abgekürzt – meldet Prinx Chengshan und damit als erster Hersteller: alles auf Grün. Einer Mitteilung des aus China stammenden Herstellers zufolge komme in dessen Werken seit Anfang September nur […]