Kartellamt weist Dumpingvorwürfe gegen ATU deutlich zurück – Kfz-Gewerbe gescheitert
Mit deutlichen Worten hat das Bundeskartellamt offenbar eine Beschwerde des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes NRW gegen ATU zurückgewiesen. Der Verband hatte den Vorwurf erhoben, ATU würde Produkte unter Einstandspreis verkaufen und zudem eine Kampfpreisstrategie verfolgen; ein entsprechendes Geschäftsmodell sei „desaströs“, hatte der Verband im März behauptet. Nach wochenlanger, intensiver Prüfung kam das Bundeskartellamt jedoch zu der Feststellung, dass ATU „in keinem einzigen der überprüften Einzelfälle“ Produkte unter Einstandspreis verkauft habe, heißt es dazu in einer ATU-Mitteilung. Auch für die unterstellte Kampfpreisstrategie sieht das Kartellamt keinerlei Anhaltspunkte. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens gegen ATU wäre deshalb „ein aussichtsloses Unterfangen“, wie das Bundeskartellamt in seinem Antwortschreiben vom 9. Juli 2014 formulierte.