Rechtliche Zulässigkeit präventiver Reifendichtmitteln weiter ungeklärt
Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) bleibt die Frage der rechtlichen Zulässigkeit präventiv eingesetzter Reifendichtmitteln weiterhin ungeklärt. Hatte man sich im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV diesbezüglich eine mögliche Antwort darauf von einer mündlichen Verhandlung Mitte Dezember beim Landgericht Köln erhofft, so hat dieser Termin offenbar nichts zur weiteren Klärung in der Sache beitragen können. Nachdem DSV zuletzt allerdings eine Einstweilige Verfügung gegen den BRV erwirkt hatte, Letzterer solle bestimmte Aussagen zur Umweltverträglichkeit und Entsorgungsfähigkeit solcher Dichtmittel wie das von dem Unternehmen unter dem Namen „Ultra-Seal“ angebotene zukünftig unterlassen, gibt es nach dem Widerspruch des Verbandes dagegen dennoch etwas Neues zu berichten: Beide Parteien hätten sich auf die Beendigung des Verfahrens verständigt, heißt es. cm