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Rechtliche Zulässigkeit präventiver Reifendichtmitteln weiter ungeklärt

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Drechsler Hans Jürgen 3

Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) bleibt die Frage der rechtlichen Zulässigkeit präventiv eingesetzter Reifendichtmitteln weiterhin ungeklärt. Hatte man sich im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV diesbezüglich eine mögliche Antwort darauf von einer mündlichen Verhandlung Mitte Dezember beim Landgericht Köln erhofft, so hat dieser Termin offenbar nichts zur weiteren Klärung in der Sache beitragen können. Nachdem DSV zuletzt allerdings eine Einstweilige Verfügung gegen den BRV erwirkt hatte, Letzterer solle bestimmte Aussagen zur Umweltverträglichkeit und Entsorgungsfähigkeit solcher Dichtmittel wie das von dem Unternehmen unter dem Namen „Ultra-Seal“ angebotene zukünftig unterlassen, gibt es nach dem Widerspruch des Verbandes dagegen dennoch etwas Neues zu berichten: Beide Parteien hätten sich auf die Beendigung des Verfahrens verständigt, heißt es. cm

Versachlichung im Ultra-Seal-Streit durch BRV angemahnt

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Drechsler Hans Jürgen

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) befindet sich nach wie vor in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV als Anbieter des Reifendichtmittels Ultra-Seal und bemüht sich eigenen Worten zufolge darum, offene Streitpunkte zu klären rund um dessen präventive Verwendung vor Eintritt eines tatsächlichen Reifenschadens. Die Branchenvertretung vertritt bekanntlich den Standpunkt, dass dies im Widerspruch zur deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht, während DSV gegensätzlicher Meinung ist und sich durch erste gerichtliche Erfolge diesbezüglich bestätigt sieht. Ungeachtet dessen, dass eine endgültige Klärung der Sache bislang also ganz offensichtlich nicht gelungen ist und im Gegenteil die Auseinandersetzung beider Seiten weiter zu eskalieren droht, dringt der BRV nun auf eine Versachlichung des Ganzen. cm

BRV will seine Position zu Ultra-Seal „mit allen (…) Mitteln verteidigen“

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Nachdem der Streit um das Reifendichtmittel Ultra-Seal mit Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) durch dessen Anbieter DSV Road Holding NV eine weitere Eskalationsstufe erreicht hat, ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die Branchenvertretung deswegen nun diese Angelegenheit auf sich beruhen lassen wird. Ohne im Detail auf die […]

Causa Ultra-Seal: Anbieter erwirkt einstweilige Verfügung gegen BRV

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Ultra Seal vs BRV

In der Auseinandersetzung um unterschiedliche Auffassungen, was die Vereinbarkeit eines präventiven Einsatzes seines Reifendichtmittels Ultra-Seal mit der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) betrifft, vermeldet der Anbieter DSV Road Holding NV einen weiteren Etappensieg im diesbezüglichen Streit mit dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV). Nach einem zuletzt – wie das Unternehmen selbst sagt – „für Ultra-Seal vorteilhaften Ausgang des Eilverfahrens gegen den BRV in beiden Instanzen“ vor dem Landgericht Bonn und im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln habe der Branchenverband zwischenzeitlich Ultra-Seal mit der Behauptung angegriffen, dass das Reifendichtmittel umweltschädlich sei bzw. bei Altreifen Probleme verursachen könne. Daraufhin hat man nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Behauptungen beantragt, welche das Landgericht Köln dann auch erlassen haben soll. Insofern dürfe der BRV entsprechende Behauptungen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro zukünftig nicht mehr aufrechterhalten, heißt es dazu weiter. „Wir werden unser Produkt auch weiterhin gegen illegale Aussagen, Diffamierung und Verleumdung unseres Unternehmens verteidigen“, so DSV-Road-Holding-NV-Geschäftsführer Flemming Steiness. cm