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Reform des Insolvenzanfechtungsrechts bringt Erleichterungen für Lieferanten

Insolvenz tb

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. „Wir begrüßen das beschlossene Gesetz, denn alle wesentlich von uns erhobenen Forderungen und geäußerten Kritikpunkte werden berücksichtigt“, kommentiert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, den Beschluss. Der in Berlin ansässige Bundesverband hatte sich „seit Jahren vehement für eine Korrektur der Insolvenzordnung stark gemacht – mit Erfolg. Das jetzt beschlossene Gesetz sieht zahlreiche Verbesserungen der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz für den Mittelstand vor. So bringt es Klarheit bei Zahlungserleichterungen und setzt die Frist der Anfechtung von zehn auf vier Jahre herab“, heißt es dazu in einer Mitteilung.

NRZ-Interview: „Entscheidend für den Erfolg einer Kooperation ist die Mitgliederbindung“

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Mittelstandsverbund Dr Ludwig Veltmann tb

Der Trend auf dem deutschen Reifenmarkt, sich einem Handels- bzw. Händlerverbund – welcher Couleur auch immer – anzuschließen, ist seit Jahren ungebrochen. Dafür gibt es gute Gründe, wie Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes in Berlin, im Interview mit der NEUE REIFENZEITUNG erläutert. Aber etwaige Zusammenschlüsse, gerade wenn sie aus selbstständigen Unternehmern bestehen, bergen immer auch das große Risiko der Gradwanderung. Gelingt es, die Vorteile der Größe voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Individualität und Selbstständigkeit der Mitglieder zu achten?