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Stresstest nicht bestanden – Landgericht fällt Grundsatzurteil zu Dropshipping-Geschäft

Spiegelei TdM Illustration TdM tb

Früher war alles besser! – So jedenfalls sagt es der Volksmund. Dass das Internet seit seiner Erfindung die Zeiten nicht ausschließlich verbessert, sondern für viele – gerade auch im Reifenmarkt – vor allem auch verkompliziert hat, wird oft genug beklagt. Ein Geschäftsmodell, das das Internet und der dort florierende E-Commerce mit Reifen erst hervorgebracht und zu scheinbarer Grenzenlosigkeit getrieben hat, ist das des Dropshippings bzw. Streckengeschäfts. Nun hat das Landgericht Bochum diesem Geschäftsmodell in einem Urteil, das Grundsatzcharakter für den Reifenmarkt haben könnte, klare Grenzen gesetzt und etwaigen neuerlichen Grenzübertretungen durch den Beklagten auch ein Preisschild von 250.000 Euro angehaftet, das auch anderen Anbietern von gespiegelten Warenbeständen – und auch Plattformbetreibern – eine Warnung sein sollte, künftig akribisch auf die Lieferfähigkeit aus Fremdbeständen zu achten. Worum geht’s bei dem Rechtsstreit, wie sehen dies die Beteiligten und was folgt daraus für den Reifenmarkt? Die Details.

Button NRZ Dieser Beitrag ist außerdem in der September-Ausgabe der NEUE REIFENZEITUNG erschienen, die hier als E-Paper erhältlich ist. Sie sind noch kein Leser? Kein Problem. Das können Sie hier ändern.

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BRV bietet auf der Tire Cologne verschiedene Workshops an

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Congresscentrum Koeln klein

Auf der vom 24. bis 26. Mai stattfindenden Tire Cologne bietet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) verschiedene Workshops zu den Themen Personal finden und binden, Regress und Widerruf und Onlinemarketing an.

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Corona-Krise: Den Kunden selber in die Werkstatt fahren lassen, ist nicht für alle Betriebe eine gute Idee

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BRV Logo 1

Gerade in der Corona-Pandemie ist es oft der Fall, dass Betriebe ihre Kunden bitten, ihr Auto selbst in die Werkstatt und auch auf die Hebebühne zu fahren. Zu diesem Thema und den möglichen Schwierigkeiten bei eventuellen Schadensfällen hat der BRV sich jetzt bei Versicherungsmakler Forrest Schleicher und RA Dr. Frank Markus Döring informiert und seine Mitglieder über die Rechtlage aufgeklärt. Wenn auf den ersten Blick die Rechtslage noch ganz eindeutig scheint, ist sie es auf den zweiten Blick aber nicht.

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Branchenbetriebe können auf umfangreiche BRV-Unterstützung zurückgreifen

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BRV Merkblatt Kartellrecht

Wie umtriebig der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) in Sachen Unterstützung seiner Mitglieder ist, beweisen einmal mehr die aktuellen Initiativen der Branchenvertretung. So hat man in Zusammenarbeit mit Dr. Axel Kallmayer – Rechtsanwalt bei der Anwaltspartnerschaft Kapellmann und Partner – beispielsweise gerade erst eine Dokumentenvorlage erstellt, die zur Mitarbeiterinformation über das Thema Kartellrecht genutzt werden kann. Des Weiteren wurde kürzlich eine neue Compliance-Leitlinie vom Vorstand der Branchenvertretung verabschiedet und bei der jährlichen BRV-Mitgliederversammlung präsentiert. Darüber hinaus hat der Verband mit der Kanzlei Jensen & Emmerich in Flensburg unlängst eine Rahmenvereinbarung über „Rechtliche Unterstützung für Internetauftritte, Webshops, eBay & Co.“ geschlossen, damit BRV-Mitglieder ihre Geschäfte künftig auch im Internet rechtssicher abwickeln können. Apropos Internet: Der BRV gibt seinen Mitgliedern zudem eine Kurzfassung mit Lösungsansätzen gegen Abmahnmissbrauch an die Hand, die im Rahmen einer Verbändeinitiative unter Beteiligung etwa des BRV-Partners ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.) erarbeitet wurden. Auch dieses Dokument hält die Branchenvertretung wie die zuvor genannten sowie viele weitere auf seinen Webseiten unter www.brv-bonn.de zum Herunterladen bereit. cm