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Mittel des EMK-Förderprogramms bereits vollständig „gebunden“ – Antragsstopp

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Der Gesetzgeber hatte im Bundeshaushalt 2023 für das EMK-Förderprogramm – dort als „Nationales Flottenerneuerungsprogramm für Nutzfahrzeuge“ geführt – 76,8 Millionen Euro bereitgestellt. An einer Förderung interessierte Unternehmen konnten über das BALM-Portal ab dem 25. Juli, 9 Uhr, ihre Anträge einreichen; bereits am 27. Juli musste die Behörde allerdings mitteilen, dass für weitere Anträge „derzeit keine Fördermittel zugesagt werden können“ und man daher das E-Service-Portal geschlossen habe. Das BALM ergänzt: „Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet.“

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De-minimis 2017: Es sieht wieder nicht gut aus für Runderneuerte

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Um die grundsätzliche Förderung von runderneuerten Reifen nach dem De-minimis-Förderprogramm für die Förderperiode 2017 steht ist schlechter denn je. Hatten die Branche und deren Verbände bisher noch gehofft, nach einem Jahr ‚Auszeit’ 2016 würde man wenigstens eine erneute grundsätzliche Förderung für das kommende Jahr durch eine entsprechende Überzeugungs- und Lobbyarbeit ermöglichen können, so ziehen sich durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vergangene Woche die düsteren Wolken über dem Runderneuerungsmarkt immer weiter zusammen. Die Verbände sind entsprechend frustriert; allein in der deutschen Runderneuerungsbranche stehen rund 2.000 Arbeitsplätze zur Disposition.

Transportlogistikgewerbe nicht sonderlich positiv gestimmt

Vor dem Hintergrund der Bedeutung in Zusammenhang mit dem Nutzfahrzeugreifenabsatz hierzulande hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.

V. (BGL) um eine Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage im deutschen Transportlogistikgewerbe gebeten. Sehr viel Positives lässt sich der Stellungnahme dabei leider nicht entnehmen.

Von einer “nachlassenden Wirtschaftsdynamik”, die sich beispielsweise in einem vergleichsweise schwachen das Sommergeschäft 2012 oder einem bei zahlreichen Unternehmen ganz ausgefallenen Vorweihnachtsgeschäft widergespiegelt haben soll, ist das die Rede. Auch von sinkenden Umsätzen, schlechten Betriebsergebnissen und steigenden Kosten im deutschen Transportlogistikgewerbe wird in diesem Zusammenhang genauso berichtet wie von gesunkenen Mautkilometern deutscher Lkw, sinkenden Fahrzeuginvestitionen oder einer gestiegenen Zahl von Insolvenzen im Wirtschaftsbereich “Güterbeförderung im Straßenverkehr”. All dies zusammenfassend muss man wohl festhalten, dass sich daraus keine allzu günstige Ausgangsposition für das deutsche Nutzfahrzeugreifenersatzgeschäft in diesem Jahr ergibt.

BGL, BRV und WdK beantworten Fragen zu Lkw-Winterreifen

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Gilt die “situative Winterreifenpflicht” genau wie für Pkw auch für Lkw und Busse? Müssen Nutzfahrzeuge aus dem Ausland mit Winterreifen ausgerüstet sein, wenn sie bei Schnee, Matsch und Eis auf deutschen Straßen unterwegs sind? Dieser und anderer häufig gestellten Fragen rund um Winterreifen für Nutzfahrzeuge haben sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.

V. (BRV) sowie Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.

(WdK) angenommen und die Antworten darauf gemeinsam veröffentlich. Selbst wenn Leser der NEUE REIFENZEITUNG vieles davon bereits wissen dürften, kann eine solche Zusammenstellung in dem einen oder anderen Fall dennoch nützlich sein, weshalb das entsprechende Dokument in PDF-Form auf unseren Internetseiten zum Herunterladen bereitsteht. cm

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“De-minimis”-Förderanträge können früher gestellt werden, sagt Conti

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Sicherheits- und Umweltmaßnahmen werden auch im Jahr 2012 durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und dessen Programm “De-minimis” gefördert. Wie Continental unter Berufung auf Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mitteilt, ist der Start für die Beantragung entsprechender Mittel um einen Monat auf den 1. Oktober 2011 vorgezogen worden.

Deshalb rät der Reifenhersteller und Automobilzulieferer zuwendungsberichtigten Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen sind, Anträge zur “De-minimis” Förderung unverzüglich zu stellen. Zumal das BGL offenbar davon ausgeht, dass die um zehn Millionen Euro auf 293,5 Millionen Euro gekürzten Mittel im laufenden Förderprogramm erstmals vollständig in Anspruch genommen werden. Gefördert werden mit dem Geld Maßnahmen, die der Sicherheit und der Umwelt dienen, sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw.

der Qualifizierung und Beschäftigung. Auch Reifenersatz fällt darunter, sodass die Anschaffung rollwiderstandsoptimierter oder geräuscharmer Lkw-Reifen laut Conti um bis zu 33.000 Euro pro Jahr und Unternehmen günstiger werden kann.

Die Anträge auf Förderung müssen vor der Bestellung der Reifen auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim BAG gestellt werden: Erhältlich ist er dort unter dem Stichwort “Zuwendungsverfahren”, Postfach 190311, 50500 Köln sowie alternativ als Download unter www.bag.bund.

de. “Förderanträge müssen jeweils spätestens bis zum 28. Februar 2012 gestellt werden”, so Conti.

Bundesverband Güterkraftverkehr ruft zum Boykott auf

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) will zur Durchsetzung seiner Forderungen die Unternehmen auffordern, die zur Gebührenberechnung notwendigen elektronischen Erfassungsgeräte nicht in ihre Lastwagen einzubauen, weil kein gesetzlicher Einbau- bzw. Benutzungszwang für die Geräte gegeben ist. Der BGL entschied sich für diese Kampfmaßnahme weil neben dem Wegfall der Kosten von rund 410 Millionen Euro für die derzeitige zeitbezogene Vignette lediglich eine Entlastung für die Transportunternehmen bei der Mineralölsteuer von jährlich 300 Mio.

Euro beschlossen worden ist. Im Gespräch waren ursprünglich 600 Mio. Euro und das Transportgewerbe hatte gar etwa eine Milliarde Euro verlangt, um Wettbewerbsnachteile des deutschen Transportgewerbes gegenüber den Konkurrenten in den EU-Nachbarländern kompensieren zu können.