Die Kfz- und Reifenservicekette Euromaster hat eine langfristige Kooperation mit der R+V Versicherung geschlossen. Ab sofort können die Kundinnen und Kunden der R+V-Gruppe bei Autoglasschäden auch die Serviceleistungen der Experten von Euromaster in Anspruch nehmen. Dies gilt für Pkw, Transporter, Wohnmobile sowie für Lkw, Busse und Sonderfahrzeuge.
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Anlässlich der auf die jüngste Hitzewelle hierzulande gefolgten Gewitter „mit teilweise sintflutartigen Regenfällen“ warnt die R+V Versicherung vor der Unfallgefahr aufgrund von Aquaplaning. Und natürlich ist dabei auch der Zustand der Fahrzeugbereifung ein Thema. Zwar sollten Autofahrer bei Wetterwarnungen mit Starkregen jederzeit auf ein mögliches Aquaplaning vorbereitet sein und von daher auf von vorausfahrenden Fahrzeugen […]
https://staging.reifenpresse.de/wp-content/uploads/2018/08/Aquaplaningrisiko.jpg450600Christian Marxhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgChristian Marx2018-08-15 13:08:332018-08-15 13:08:33Versicherung hält nicht viel von zu wenig Profiltiefe/Luftdruck
Wenn der saisonale Wechsel der Bereifung ansteht, dann muss der nicht gebrauchte Satz natürlich eingelagert werden. Viele Autofahrer nehmen dafür entsprechende Angebote des Reifenhandels oder von Autohäusern und Kfz-Werkstätten in Anspruch. „Die Autobesitzer sollten sich jedoch vorab erkundigen, ob und wie die Reifen versichert sind“, rät Hanna Harsche vom Infocenter der R+V-Versicherung. Aber auch denjenigen, […]
https://staging.reifenpresse.de/wp-content/uploads/2014/03/Harsche-Hanna.jpg299400Christian Marxhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgChristian Marx2014-03-28 11:30:362014-03-28 11:30:36R+V rät Autofahrern, vor der Rädereinlagerung den Versicherungsstatus zu klären
Die R+V Versicherung warnt davor, dass nicht jede Fahrzeugveredelung in Deutschland auch wirklich zulässig ist. “Wer sein Auto aufpeppt, etwa mit einer erhöhten Motorleistung durch das sogenannte Chiptuning, setzt sich und andere unter Umständen einer höheren Gefahr aus”, so Karl Walter vom Infocenter des Versicherers. “Werden Optik oder Technik durch unzulässige Mittel verändert, können sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erlöschen”, warnt er und rät, nur zugelassene Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen bzw.
vornehmen zu lassen. Egal ob Sportlenkrad, Sportauspuff, zusätzliche Scheinwerfer oder was für Teile auch immer: Ein Blick auf die mitgelieferten Zertifikate sei in jedem Fall angeraten. “In den Zertifikaten steht, welche Vorschriften für die Montage im Sinn der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gelten und für welches Fahrzeug das Zubehör geeignet ist”, erklärt Walter.
“Die Sicherheit muss auch nach dem Einbau gewährleistet sein”, fügt er hinzu. Durch ein Gutachten bestätige ein Fachmann beispielsweise vom TÜV die korrekte Montage, und diese Einbaubescheinigung müsse der Autobesitzer dann der Zulassungsstelle vorlegen, die alles in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Das R+V-Infocenter empfiehlt darüber hinaus, Veränderungen am Fahrzeug zudem auch direkt der Kfz-Versicherung mitzuteilen.