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TÜV Süd rät: Tuningprojekte vorab besprechen

TÜV Süd

Fahrwerk, Auspuff, Body – die Tuningszene boomt. Dementsprechend riesig ist das Angebot an kompletten Kits für beinahe jede Gestaltungsidee. Anbieter vermitteln nicht selten, dass der Umbau ohne Weiteres durchgeführt werden kann. Ein Änderungsgutachten nach Paragraf 19 kann aber selbst dann erforderlich sein, wenn ABE, EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegen. Denn genauso groß wie das Angebot ist die Vielfalt an Regularien, die beim Eingriff ins Serienmodell beachtet werden müssen. Die Sachverständigen von TÜV Süd wissen, welche Umbauten genehmigt werden müssen, und empfehlen, Tuningprojekte vorab zu besprechen.  

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Billigreifen müssen nicht unbedingt schlecht sein, sagt TÜV Süd

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Im Rahmen eines Interviews hat sich Philip Puls vom TÜV Süd zum Thema Winterreifen geäußert bzw. dazu, nach welchen Kriterien man sie auswählen sollte. “Sie sollten schon schauen, dass Sie auf Markenware gehen bzw.

sich erstmal in den Tests in Internetforen bzw. in den einschlägigen Zeitschriften umsehen, oder Sie gucken auf das TÜV-Symbol. Dann sind Sie eigentlich auf der sicheren Seite”, wird Verbrauchern empfohlen.

Von sogenannten “Billigreifen” rät Puls in diesem Zusammenhang nicht generell ab. “Bei Billigreifen muss man sich Gedanken machen, das heißt aber nicht unbedingt, dass Billigreifen schlecht sind. Es gibt zum Beispiel große indische Hersteller, die das Know-how von deutschen oder von europäischen Herstellern aufgekauft haben und mit gleicher Qualität, nur eben wesentlich günstiger, produzieren”, sagt er.