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„Vorwürfe nehmen wir sehr ernst“ – MAN zum Linglong-Lieferstopp

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Auch wenn ein MAN-Sprecher das Ganze lediglich als „Verdachtsfall“ bezeichnet, so bestätigt der Nfz-Anbieter gegenüber unserer Verlagsgruppe doch den gegen Linglong verhängten Lieferstopp aufgrund von Vorwürfen vermeintlicher Menschenrechtsverletzungen des chinesischen Reifenherstellers (Bild: MAN Truck & Bus)

Hatte das Managermagazin unlängst berichtet, dass MAN wegen vermeintlicher Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Bau des Linglong-Reifenwerkes in Serbien für Reifen des chinesischen Herstellers einen Lieferstopp verhängt habe, hat der Nutzfahrzeuganbieter dies auf Nachfrage unserer Verlagsgruppe bestätigt und noch ein wenig mehr rund um diesen Schritt erläutert. „Wir verfolgen die Berichterstattung zu den Arbeitsbedingungen im betreffenden serbischen Werk eines unserer Lieferanten. Die Vorwürfe, dass es in diesem Zusammenhang zu Menschenrechtsverletzungen gekommen sei, nehmen wir sehr ernst“, so ein MAN-Sprecher im Zusammenhang mit dem, was seinen Worten zufolge bei dem zum Volkswagen-Konzern gehörenden Nutzfahrzeugherstellers bisher lediglich als „Verdachtsfall“ eingestuft wird.

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Abbau von bis zu 410.000 Stellen in der deutschen Autobranche befürchtet

Engelhardt Boris

„Dramatischere Folgen für unsere Gesellschaft, als wir uns aktuell vorstellen können“ befürchtet Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (WdK), mit Blick auf den im Auftrag der Bundesregierung unter dem Dach der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) veröffentlichten „1. Zwischenbericht zur strategischen Personalplanung und -entwicklung im Mobilitätssektor“. Demzufolge sollen bei deutschen Automobilherstellern und -zulieferern schließlich bis zu 410.000 Stellen von einer Streichung bedroht sein. „Wir dürfen den sich abzeichnenden Arbeitsplatzabbau in der Automobilbranche Deutschlands nicht als unabwendbar hinnehmen“, so Engelhardt weiter. Zwar sieht man auch beim WdK die Notwendigkeit nachhaltiger und klimaneutraler Verkehrskonzepte. Doch sei der Ruf des Verbandes in Richtung der Politik, bei der Regulierung von Mobilität die Technologieoffenheit sowie die Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugen nicht aus den Augen zu verlieren, bisher leider ohne Erfolg verhallt. Seitens des Kautschukverbandes ist man jedenfalls überzeugt, die alleinige Fokussierung auf Batterieantriebe sei „nicht geeignet, die klimapolitischen Herausforderungen technisch und gesellschaftlich ausbalanciert zu lösen“. cm

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Kautschukindustrie verabschiedet Kodex und gibt sich Leitlinien

Die Mitgliederversammlung des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) hat einen sogenannten “Code of Conduct” (CoC) für die Kautschukindustrie verabschiedet.

Damit erkennen der WdK und seine 135 Firmenmitglieder “ihre soziale Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft an”, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Das Handeln der Unternehmen und Mitarbeiter soll sich dabei insbesondere an den Werten der Integrität und Fairness orientieren – unabhängig davon, ob sie ihre Tätigkeit in oder außerhalb von Deutschland ausüben. Der “Code of Conduct” wird dabei als freiwilliger Kodex beschrieben, der dem Interesse des WdK und seiner Mitglieder an fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck verleihen soll.

Die darin beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen demnach insbesondere auf den Grundsätzen des UN Global Compact, den ILO-Konventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen. Soweit WdK-Mitgliedsunternehmen keinen eigenen “Code of Conduct” für sich in Kraft gesetzt haben, sollen die den Kodex des Verbandes als Basis für ihre sämtlichen Geschäftsbeziehungen heranziehen bzw. sich an dessen Grundsätzen orientieren.

In Ergänzung dazu hat der WdK zudem noch sogenannte “Compliance-Leitlinien” erarbeitet, mit denen er sich verbindliche Regeln gibt, die ihm und seinen Mitgliedern helfen sollen, die kartellrechtlichen Anforderungen innerhalb und außerhalb der Verbandsarbeit zu erfüllen. “Im Rahmen der Arbeit des WdK hat die strikte Beachtung und Einhaltung nationaler und internationaler Kartellgesetze höchste Priorität. Der WdK vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Einklang mit den kartellrechtlichen Vorschriften und bekennt sich zu den Prinzipien eines freien und fairen Leistungswettbewerbs.