Versicherungsschutz für eingelagerte Kundenreifen und –Räder
Im neuen Newsletter des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) geht es mal wieder um den Versicherungsschutz für eingelagerte Kundenräder. Hier hat der BRV mittlerweile in Erfahrung gebracht, „dass es sehr wohl Versicherungsunternehmen gibt, die im Rahmen einer Betriebsinhaltsversicherung, bei einem ersatzpflichtigen Schaden, die Reifen und Räder zum Neuwert versichern und ohne den Hinweis auf eine eventuelle Eigenversicherung des Kunden eine Erstattung erfolgt“, so Verbandsvorsitzender Peter Hülzer.