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Nach StVO-Änderung kann Blick auf Versicherungspolice nicht schaden

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Der 1982 gegründete und nach eigenen Aussagen mehr als 50.000 Mitglieder zählende Bund der Versicherten (BdV), der sich als Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen sieht, empfiehlt Kraftfahrern nach der jüngst in Kraft getretenen StVO-Änderung rund um die “situative Winterreifenpflicht” unbedingt einen Blick in ihre Kfz-Versicherungspolice zu werfen. Denn wer nun trotz winterlicher Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, der “handelt aus Sicht der Versicherer grob fahrlässig und muss nach einem Schaden möglicherweise mit Abzügen bei der Vollkaskoversicherung rechnen”, warnt die BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck.

Als “hilfreich” bezeichnet sie in diesem Zusammenhang allerdings, wenn im Kleingedruckten der Police der Hinweis stünde, dass der Versicherer auf die “Einrede der groben Fahrlässigkeit” verzichtet. “Steht das in der Police, zahlt die Gesellschaft nach einem Unfall den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst dann, wenn Sommerreifen auf den Felgen waren”, so Blunck. Ist diese Klausel nicht enthalten, könne der Versicherer je nach Schwere der Schuld jedoch die Leistungen kürzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernehme dagegen unabhängig von der Bereifung die Schadensregulierung beim Unfallgegner in jedem Fall. “Die Bereifung ist nicht nur eine Versicherungsfrage, sondern kostet bei falschen Pneus jetzt auch mehr Bußgeld. Am wichtigsten aber: Es geht um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer”, will der BdV seinen Hinweis gleichwohl offenbar nicht als Aufforderung missverstanden wissen, im Winter mit Sommerreifen zu fahren.

Höhere Bußgelder für „Winterreifenmuffel“ – pro und kontra

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Nach einer im Zeitraum vom 19. bis zum 22. November unter 700 Pkw-Fahrern durchgeführten repräsentativen Umfrage der GfK-Gruppe im Auftrag des Kfz-Direktversicherers DA Direkt befürwortet ein Drittel der deutschen Autofahrer die im Zuge der erwarteten Einführung einer Winterreifenpflicht hierzulande vorgesehene Verdoppelung der Bußgelder für “Winterreifenmuffel”.

Wenn der Bundesrat die Neuregelung verabschiedet, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro bei Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen bzw. 80 Euro, wenn es durch unpassende Reifen zusätzlich noch zur Behinderung des Verkehrs kommt. Deutlich mehr als 100 Euro sollen 13 Prozent der Befragten als angemessenes Bußgeld für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht angesehen haben.

Demgegenüber hält der Automobilclub von Deutschland (AvD) den bisherigen Bußgeldrahmen angemessen und die im Zuge der neuen Winterreifenregelung geplante Bußgelderhöhung für nicht notwendig. Als Begründung dafür werden die ohnehin bereits hohe Ausrüstungsquote mit Winterreifen und die bisher relativ geringe Anzahl eingeleiteter Bußgeldverfahren genannt. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurden demnach zwischen dem 1.

Oktober 2008 und dem 30. September 2009 in Deutschland insgesamt 473 Verstöße gegen die bisherige Ausrüstungsvorschrift registriert. “Ohne die Risiken einer nicht der Witterung angepassten Bereifung aus dem Blick zu verlieren, halten wir den bestehenden Bußgeldrahmen für ausreichend”, so AvD-Vizepräsident Hasso Werk.