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Versicherung hält nicht viel von zu wenig Profiltiefe/Luftdruck

Aquaplaningrisiko

Anlässlich der auf die jüngste Hitzewelle hierzulande gefolgten Gewitter „mit teilweise sintflutartigen Regenfällen“ warnt die R+V Versicherung vor der Unfallgefahr aufgrund von Aquaplaning. Und natürlich ist dabei auch der Zustand der Fahrzeugbereifung ein Thema. Zwar sollten Autofahrer bei Wetterwarnungen mit Starkregen jederzeit auf ein mögliches Aquaplaning vorbereitet sein und von daher auf von vorausfahrenden Fahrzeugen […]

Versicherer warnt vor „unzulässigen Mitteln“ beim Fahrzeugtuning

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Die R+V Versicherung warnt davor, dass nicht jede Fahrzeugveredelung in Deutschland auch wirklich zulässig ist. “Wer sein Auto aufpeppt, etwa mit einer erhöhten Motorleistung durch das sogenannte Chiptuning, setzt sich und andere unter Umständen einer höheren Gefahr aus”, so Karl Walter vom Infocenter des Versicherers. “Werden Optik oder Technik durch unzulässige Mittel verändert, können sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erlöschen”, warnt er und rät, nur zugelassene Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen bzw.

vornehmen zu lassen. Egal ob Sportlenkrad, Sportauspuff, zusätzliche Scheinwerfer oder was für Teile auch immer: Ein Blick auf die mitgelieferten Zertifikate sei in jedem Fall angeraten. “In den Zertifikaten steht, welche Vorschriften für die Montage im Sinn der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gelten und für welches Fahrzeug das Zubehör geeignet ist”, erklärt Walter.

“Die Sicherheit muss auch nach dem Einbau gewährleistet sein”, fügt er hinzu. Durch ein Gutachten bestätige ein Fachmann beispielsweise vom TÜV die korrekte Montage, und diese Einbaubescheinigung müsse der Autobesitzer dann der Zulassungsstelle vorlegen, die alles in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Das R+V-Infocenter empfiehlt darüber hinaus, Veränderungen am Fahrzeug zudem auch direkt der Kfz-Versicherung mitzuteilen.

R+V-Infocenter: Auto-Tuning hat Grenzen

Sportlicher, schicker, individueller: Der Markt für Auto-Tuning ist unüberschaubar groß, aber nicht jede Fahrzeugveredelung wie bunte Unterbodenleuchten oder Gravuren an Fahrzeugscheiben ist in Deutschland auch wirklich zulässig. “Wer sein Auto aufpeppt, etwa mit einer erhöhten Motorleistung durch das sogenannte Chip-Tuning, setzt sich und andere unter Umständen einer höheren Gefahr aus”, so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. “Werden Optik oder Technik durch unzulässige Mittel verändert, können sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erlöschen.