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Georg Schaeffler gilt als reichster Deutscher

Forbes Deutschlands Reichste

Hatte er es schon beim Wirtschaftsmagazin Bilanz gemeinsam mit seiner Mutter Maria-Elizabeth an die Spitze der im Herbst vergangenen Jahres veröffentlichten Liste der „500 reichsten Deutschen“ geschafft, so führt das Magazin Forbes Georg Schaeffler nun auch als reichste Einzelperson Deutschlands. Im aktuellen Ranking des US-Blattes, das die reichsten Milliardäre weltweit auflistet, rangiert er mit einem […]

Höhere Bußgelder für „Winterreifenmuffel“ – pro und kontra

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Nach einer im Zeitraum vom 19. bis zum 22. November unter 700 Pkw-Fahrern durchgeführten repräsentativen Umfrage der GfK-Gruppe im Auftrag des Kfz-Direktversicherers DA Direkt befürwortet ein Drittel der deutschen Autofahrer die im Zuge der erwarteten Einführung einer Winterreifenpflicht hierzulande vorgesehene Verdoppelung der Bußgelder für “Winterreifenmuffel”.

Wenn der Bundesrat die Neuregelung verabschiedet, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro bei Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen bzw. 80 Euro, wenn es durch unpassende Reifen zusätzlich noch zur Behinderung des Verkehrs kommt. Deutlich mehr als 100 Euro sollen 13 Prozent der Befragten als angemessenes Bußgeld für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht angesehen haben.

Demgegenüber hält der Automobilclub von Deutschland (AvD) den bisherigen Bußgeldrahmen angemessen und die im Zuge der neuen Winterreifenregelung geplante Bußgelderhöhung für nicht notwendig. Als Begründung dafür werden die ohnehin bereits hohe Ausrüstungsquote mit Winterreifen und die bisher relativ geringe Anzahl eingeleiteter Bußgeldverfahren genannt. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurden demnach zwischen dem 1.

Oktober 2008 und dem 30. September 2009 in Deutschland insgesamt 473 Verstöße gegen die bisherige Ausrüstungsvorschrift registriert. “Ohne die Risiken einer nicht der Witterung angepassten Bereifung aus dem Blick zu verlieren, halten wir den bestehenden Bußgeldrahmen für ausreichend”, so AvD-Vizepräsident Hasso Werk.

Heute „D-Day“ in Sachen Winterreifenpflicht

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Dass der Bundesrat bei seiner heutigen Sitzung die vom Bundesverkehrsministerium angekündigte Winterreifenpflicht beschließen wird, scheint sicher – diesen Eindruck gewinnt man zumindest beim Blick in Tageszeitungen oder beim Hören bzw. Sehen der Nachrichten in Funk und Fernsehen während der vergangenen Tage. “Wenn die Länder im Bundesrat zustimmen, haben wir pünktlich zum Winterbeginn mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf dann nicht mehr mit Sommerreifen gefahren werden”, wird Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer anlässlich der anstehenden Entscheidung der Länderkammer auf den Webseiten der Bild-Zeitung zitiert. “Der erste Schnee ist bereits gefallen. Autos und Lkw müssen jetzt winterfest gemacht werden”, soll er darüber hinaus gesagt und darauf verwiesen haben, dass man mit der geplanten Neuregelung den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) “mehr Profil” geben und gefährliche Rutschpartien auf den Straßen vermeiden wolle.

Doch es werden auch Zweifel laut, dass die StVO-Änderung tatsächlich die von ihr erhoffte Wirkung entfalten kann. “Zwar haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern nun endlich die bislang diffusen ‚winterlichen Verhältnisse‘ durch die Begriffe ‚Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis‘ klarer formuliert, doch bei der eindeutigen Kennzeichnung von Winterreifen ist die Politik wiederum ins Rutschen geraten”, so Frank Richter, für Verkehrspolitik verantwortliches Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Technische Richtlinien seien komplett ausgeblendet worden.

Die Polizei – kritisiert er – werde so bei der winterlichen Überprüfung von Fahrzeugen erneut aufs Glatteis geführt. Damit zielt Richter wohl auf die Problematik ab, dass manche Reifen M+S-markiert sind, aber trotzdem nicht unbedingt wintertauglich sind. So sieht es auch der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Der begrüßt zwar, dass die Autofahrer mehr Klarheit und somit auch Rechtssicherheit bekommen sollen, regt jedoch weitere Ergänzungen an: So sollte baldmöglichst definiert werden, welche Anforderungen ein Winterreifen erfüllen muss.

Der AvD hält eine einheitliche Kennzeichnung und die Anhebung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe auf vier Millimeter für Winterreifen für wünschenswert, denn von Letzterem ist in dem Entwurf, über den heute im Bundesrat abgestimmt wird, bekanntlich keine Rede. Dafür wird auf mehrere Richtlinien Bezug genommen, mit denen vielleicht ein Fachmann etwas anfangen kann, nicht aber der normale Autofahrer.

Daher schlägt der AvD vor, bei der vorgeschlagenen Neufassung anstelle der aufgeführten Richtlinien die in der Begründung der Änderungsverordnung genannten Reifentypen zu ergänzen: “Als Winterreifen bezeichnet und akzeptiert werden Reifen, die mit M+S-Symbol oder ergänzend mit dem alpinen Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Darunter fallen auch sogenannte Ganzjahresreifen” – das ist nach Ansicht des Klubs für jedermann zu verstehen. “Dies kann jedoch nur eine Übergangslösung sein.

Das Grundproblem ist, dass keine Mindestanforderungen an Winterreifen definiert sind und für das oftmals verwendete M+S-Symbol auch kein Prüfverfahren vorgegeben ist”, kritisiert Hasso Werk, Rechtsanwalt und AvD-Vizepräsident für Recht und Verkehr.

“Der Gesetzgeber sollte schnellstmöglich eine einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen einführen und dementsprechend auch vorgeben, welcher Mindeststandard erfüllt werden muss”, ergänzt Werk. Nach Ansicht der GdP wird die Neuregelung im Alltag aller Wahrscheinlichkeit nach zudem ohnehin “fast keine Rolle spielen”, weil flächendeckende Kontrollen angesichts einer angespannten Personalsituation bei der Polizei nahezu unmöglich seien.

Insofern werde in vielen Fällen wohl erst zu spät bzw. nach einem Unfall auffallen, dass keine für den Winter geeignete Bereifung am Fahrzeug montiert war. Daher fordert Richter die politisch Verantwortlichen auf, die personellen Ressourcen für die polizeiliche Verkehrsüberwachung generell zu stärken.

“Polizei muss im Straßenverkehr sichtbar sein, und das ganzjährig. Allein die nicht zu übersehende Anwesenheit der Polizei im öffentlichen Raum ist praktizierte Prävention. Nur ein erhöhtes Risiko, auch tatsächlich für Fehlverhalten bestraft zu werden, zeigt Wirkung”, meint er.