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BRV will in Sachen Motorradreifenumrüstung aufklären

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Dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) zufolge kommt es nicht selten vor, dass Prüf- und Überwachungsorganisationen Motorradfahrern nach der Hauptuntersuchung ihrer Maschine die Prüfplakette verweigern, wenn sie anders bereift sind als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Da dies jedoch nicht immer zu Recht geschehe, hat der BRV den Start in die Motorradsaison zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, was bei der Reifenumrüstung von Motorrädern zu beachten ist. Im Wesentlichen sind dabei zwei Fälle zu unterscheiden, je nachdem ob für die jeweilige Maschine eine Reifenfabrikatsbindung besteht oder nicht. Für Motorräder ohne Fabrikatsbindung bestehen demnach bei Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Größe keine Einschränkungen, wobei der Branchenverband allerdings eine Anfrage beim Reifenhersteller empfiehlt, ob dieser das fragliche Reifenfabrikat als geeignet für die Maschine ansieht.

Wird die Maschine auf eine andere Reifengröße umgerüstet, ist allerdings eine Serviceinformation einzuholen, mit der bestätigt wird, dass Einschränkungen an die Reifengröße (festgelegt in Kapitel 1 Anhang III der Richtlinie 97/24/EG) eingehalten werden. “Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Für den Fahrer gilt die Empfehlung, die Serviceinformation mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen”, so der BRV. Bei einer Maschine mit Fabrikatsbindung, die auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Größe oder eine andere Reifengröße umgerüstet werden soll, müsse auf jeden Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sei jedoch auch in diesem Fall nicht erforderlich, und die Änderung dürfe nicht beanstandet werden.

BRV rät: Ohne Wuchten Haftungsausschluss vereinbaren

“Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eingelagerte Kompletträder beim Radwechsel nicht erneut gewuchtet werden müssen”, betont Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer und Technikexperte des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk. “Jede Fahrt über eine Bordsteinkante kann zu einer Unwucht führen, sodass die bei der Erstmontage eingestellten Gleichförmigkeitswerte des aus Reifen und Felge bestehenden Komplettrades sich im Betrieb schnell verschieben – was mit dem bloßen Auge nicht sichtbar ist.” Folglich rät der Verband passend zur nun beginnenden Umrüstsaison noch einmal eindringlich, auf keinen Fall auf das Auswuchten zu verzichten.

Eine Unwucht des Rades von zehn Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 Stundenkilometern schon wie etwa 2,5 Kilogramm. Bei 200 km/h jedoch beanspruchen bereits etwa zehn Kilogramm Rad/Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie übermäßig. Die Folgen für die Sicherheit, die Fahrzeugruhe und die Haltbarkeit der Achs- und Karosseriebauteile seien nicht zu vernachlässigen.

Deutscher Reifenhandel kann 2008 Lagerbestände abbauen

Der deutsche Reifenfachhandel konnte im vergangenen Jahr offenbar seine Lagerbestände von 7,4 auf 4,1 Millionen Reifen abbauen. Dieser Rückgang der Lagerbestände um 45 Prozent sei Ergebnis der “derzeitigen Hochrechnung”, so BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber Auto Service Praxis..

Auswuchten muss sein

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“Reifenfachhändler berichten aktuell vermehrt über äußerst sparsame Verbraucher, die beim Wechsel der Bereifung von Sommer- auf Winterreifen auf einen Verzicht des Auswuchtens drängen; insbesondere dann, wenn die vor der letzten Inbetriebnahme schon einmal gewuchteten Räder – auf Felgen – über den Sommer eingelagert waren. In unserer Geschäftsstelle häufen sich deshalb zurzeit Anfragen unserer Mitgliedsbetriebe, ob für das Auswuchten von Rädern bei der Neumontage eine technische Notwendigkeit besteht”, berichtet Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

(BRV). Aus diesem Grund hat der BRV die deutschen Automobilhersteller Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW um eine Stellungnahme in der Angelegenheit gebeten. Ergebnis: ein eindeutiges Bekenntnis zum Auswuchten der Räder.

“Das Votum der Automobilindustrie war eindeutig: Aus den drohenden negativen Auswirkungen einer Unwucht auf Fahrsicherheit, -komfort und Fahrzeuglebensdauer ergibt sich die unbedingte technische Notwendigkeit des Wuchtens aller Radpositionen”, so Drechsler. Dies gelte auch für früher schon einmal ausgewuchtete Räder, weil die bei der Erstmontage eingestellten Gleichförmigkeitswerte des aus Reifen und Felge bestehenden Komplettrades im Betrieb einer Vielzahl möglicher Beeinträchtigungen wie etwa Anfahrschäden oder Lösen von Auswuchtgewichten unterliegen, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sein müssen, erklärt der BRV-Geschäftsführer. Seinen Mitgliedsunternehmen hat der Branchenverband nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen dringend empfohlen, auf das Auswuchten nicht zu verzichten bzw.

BRV informiert die Verbraucher: Jetzt ist Zeit für Winterreifen

Spätestens wenn zu Hause die Heizung eingeschaltet wird, die Sommerkleidung eingemottet und draußen eine zusätzliche Kleidungsschicht als Kälteschutz angesagt ist, wird es auch Zeit die Autobereifung auf die begonnene Herbst-/Wintersaison umzustellen. Von Oktober bis Ostern, so besagt eine Faustregel, sollten die Sommerreifen eingelagert und Winterreifen auf den Achsen montiert sein. So beginnt die Pressemitteilung, mit der der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.

V., Bonn) auf die Saison einstimmt..

BRV rät vom Gebrauchtreifenkauf im Internet ab

Zwar kann man beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) nachvollziehen, dass so mancher Autofahrer angesichts steigender Fahrzeugkosten für Kraftstoff, Wartung/Reparatur, Verschleißteile etc.

nach Alternativen wie dem Kauf von Gebrauchtteilen im Internet sucht – auch wenn es um das Thema Reifen geht. „Der Wunsch nach einem möglichst kostengünstigen Satz M+S-Reifen ist verständlich, doch wer Gebrauchtreifen im Internet kaufen will, sollte sich dabei der Risiken und Nebenwirkungen bewusst sein“, warnt der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer dennoch mit Blick auf die bevorstehende Umrüstsaison..

Reifenreparatur immer ein Fall für den Profi

Nach Angaben des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) sind weit mehr als 90 Prozent aller Reifenschäden sogenannte Einfahrschäden, bei denen nach dem Eindringen eines spitzen Gegenstandes in die Lauffläche die Luft entweicht.

Diese Schäden dürfen bei Personen- und Lastkraftwagen, Leicht-Lkw und Motorrädern unter bestimmten Voraussetzungen repariert werden, die in der „Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen“ geregelt sind. Für Pkw-Reifen ist hier beispielsweise festgelegt, dass der Schadensdurchmesser nicht größer als sechs Millimeter sein darf und der komplette Reifen zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt worden sein muss. „Es kann nämlich sein, dass zwar der Einfahrschaden selbst repariert werden könnte, aber der Reifen durch vorheriges Fahren mit Minderluftdruck in seiner Gesamtheit schon so geschädigt wurde, dass er letztlich doch nicht mehr reparabel ist“, erklärt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler, warum Reifenschäden somit immer ein Fall für den Profi sind.

Nicht allein wegen des für die Beurteilung notwendigen Know-hows, sondern auch, weil nach der geltenden Handwerksordnung gewerbsmäßige Reifenreparaturen nur von Betrieben ausgeführt werden dürfen, die mit dem Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, d.h. einen entsprechenden Meister beschäftigen.

Eine Liste hierfür qualifizierter Betriebe finden Interessenten unter der Internetadresse www.bundesverband-reifenhandel.de (dort dann unter „Stationenverzeichnis/Reifenreparaturbetriebe“).

Runflat-/UHP-Montage wichtiges Thema für Werkstattausrüster

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Im Rahmen der REIFEN im Allgemeinen und am „Händlertag“ natürlich im Besonderen ist für viele Besucher der Essener Messe vor allem das Thema Werkstattausrüstung von besonderem Interesse. Dies dokumentiert allein schon das vergleichsweise dichte Gedränge in der Halle 1, die auch in diesem Jahr wieder größtenteils den in diesem Marktsegment aktiven Unternehmen vorbehalten war. Einen zusätzlichen Impuls, einmal bei den entsprechenden Werkstattausrüstern vorbeizuschauen, dürfte diesmal auch der Arbeitskreis Montage bzw.

Demontage von Runflat- und UHP-Reifen unter Federführung des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) geliefert haben.

Schließlich gab es auf der Messe die ersten elf Montagemaschinen zu sehen, denen per Zertifikat attestiert wird, dass sie sich gemäß einer von dem Arbeitskreis erarbeitete Prüfrichtlinie für die (De-)Montage entsprechender Reifen eignen. Denn durch die vergleichsweise steifen Seitenwände sind an die Maschinen bzw. deren Ausstattung und Hilfsmittel offenbar besondere Anforderungen zu stellen, damit es nicht zu Beschädigungen der Reifen während des Montage- bzw.

Demontageprozesses kommt. Insofern war den jeweiligen Ausstellern in Essen verständlicherweise in besonderem Maße daran gelegen, ihre frisch mit WdK-Prüfsiegel versehenen Maschinen ins rechte Licht zu rücken.

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Rollwiderstand/Nassbremsen: Sowohl als auch statt entweder oder

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Die EU-Kommission plant, nicht nur die Grenzwerte hinsichtlich des Reifenabrollgeräusches zu verschärfen, sondern will zukünftig offensichtlich auch Vorgaben hinsichtlich des Rollwiderstandes von Reifen machen. Ziel der Politik ist es, damit einerseits den von der Straße ausgehenden Verkehrslärm zu reduzieren und andererseits die Reifenindustrie zudem in Sachen Absenkung der verkehrsbedingten Kohlendioxidemissionen in die Pflicht zu nehmen. Denn – so das Kalkül – rollwiderstandsärmere Reifen sorgen für einen niedrigeren Kraftstoffverbrauch und damit gleichzeitig geringere Emissionen an Kohlendioxid, das in Verdacht steht, zu einer Erhöhung der globalen Temperatur und darüber hinaus zum befürchteten weltweiten Klimawandel beizutragen.

In diesem Zusammenhang stoßen bei Teilen der Branche insbesondere die vonseiten der EU-Kommission ins Spiel gebrachten Grenzwerte für den Reifenrollwiderstand nicht gerade auf viel Gegenliebe. Befürchtet wird, dass eine einseitige Auslegung von Reifen im Hinblick auf einen niedrigen Rollwiderstand auf der anderen Seite einen längeren Bremsweg nach sich ziehen könnte, was letztlich zulasten der Sicherheit ginge. Laut Michelin muss dem allerdings nicht zwangsläufig so sein.

AutoBild fragt: Sind Ökoreifen ein Sicherheitsrisiko?

Der Ökogedanke bei Reifen mit geringem Rollwiderstand geht zu Lasten der Sicherheit, berichtet jedenfalls AutoBild in der morgen erscheinenden Ausgabe (Heft 23), verlängere sich doch bei den sogenannten Ökoreifen der Bremsweg bei Nässe im Vergleich zu Normalreifen deutlich. Der Grund: Sobald sich der Rollwiderstand reduziert, sinkt automatisch auch die Nasshaftung. „Die Reifenentwicklung darf nicht in die falsche Richtung protegiert werden“, zitiert AutoBild Hans-Jürgen Drechsler vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV).