BRV gibt bei Verbraucheraufklärung in Sachen RDKS weiter Gas
Die Pflicht zur Ausstattung aller neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 mit Reifendruckkontrollsystemen greift zwar erst zum 1. November dieses Jahres, doch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass bereits vor diesem Stichtag vermehrt mit RDKS ausgestattete Fahrzeuge in den Markt und damit auch die Werkstätten von Reifenservicebetrieben kommen werden. Deswegen baut der Branchenverband seine bisherigen Bemühungen zur Aufklärung rund um diese Thematik nun noch einmal deutlich aus. Mit Blick auf die Endverbraucher geht es dabei vor allem darum, sie über die Folgekosten zu informieren, die aus einer Ausstattung ihres Fahrzeuges mit einem direkt messenden, also sensorbasierten RDKS resultieren können. Schließlich müssten Werkstätten den Mehraufwand beim Reifenservice an solchen Fahrzeugen in Form erhöhter Servicepreise an ihre Kunden weitergeben, heißt es. Gleichzeitig werden bei alldem natürlich die Vorteile solcher Systeme betont, zumal ein nach unten vom Optimum abweichender Reifenfülldruck bekanntlich der Fahrsicherheit abträglich ist, den Kraftstoffverbrauch und damit den Schadstoffausstoß steigert sowie einen erhöhten Reifenverschleiß nach sich zieht. Deshalb legt der BRV seinen Mitgliedsbetrieben die Verwendung entsprechenden Informationsmaterials ans Herz: Neben einem Flyer hat man dazu einen RDKS-Thekenaufsteller und ein Poster entwickelt. Bestellt werden kann all dies beim BRV oder der CGW GmbH. cm