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BVDM und DMSB beschließen Kooperation

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Als erstes gemeinsames Projekt wird der BVDM in diesem Sommer mit der 75. FIM-Rally das älteste und wichtigste internationale Motorradtreffen im Motorradtourensport in Deutschland ausrichten, die vom 27. bis zum 29. Juli in Ferropolis stattfindet (Bild: Screenshot)

Der Deutsche Motorsportbund (DMSB) und der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM) haben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit beschlossen mit dem Ziel, gemeinsam Motorradfahrer und den Motorradsport in Deutschland zu fördern. Die Kooperation soll sich auch auf die Themenbereiche Netzwerk und Gremienarbeit sowie Sicherheit und Medizin erstrecken, um die Synergieeffekte der Zusammenarbeit bestmöglich auszunutzen. cm

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Laut IfZ gilt „Winterreifenpflicht“ auch für motorisierte Zweiräder

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Als vor mittlerweile rund drei Jahren die Änderungen rund um die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in Deutschland in Kraft traten, keimte schon die Frage danach auf, ob diese denn nun auch für Motorräder bzw. motorisierte Zweiräder gelte. Der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM) und der ADAC vertraten damals unterschiedliche Auffassungen, wobei der BVDM sich insbesondere daran stieß, dass im Gesetzestext auf Richtlinien vierrädrige Fahrzeuge betreffend Bezug genommen wurde. Das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) sieht darin allerdings keinen Grund, die Gültigkeit der „situativen Winterreifenpflicht“ für motorisierte Zweiräder anzuzweifeln. „Der Verweis auf die Richtlinie 92/23/EWG bzw. auf ihren Anhang II Nr. 2.2, dient lediglich der Definition des M+S-Reifens. Ansonsten ist generell die Rede von allen Kraftfahrzeugen. Demnach gilt die neu formulierte Regelung auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler“, so der IfZ-Standpunkt. Das bedeute jedoch nicht, dass Zweiradfans im Winter bei Wetterbedingungen, die nicht dem Raster des Gesetzestextes (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) entsprechen, nicht auch auf herkömmlicher Bereifung unterwegs sein dürften. cm

Bei der „Winterreifenpflicht“ Kluft zwischen Theorie und Praxis

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Was die neu gefasste Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die darin nun präzisierte “situative Winterreifenpflicht” betrifft, scheinen noch längst nicht alle Fragen geklärt zu sein. So herrschen beim ADAC und dem Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) beispielsweise unterschiedliche Auffassungen darüber vor, ob die M+S-Ausrüstungspflicht für motorisierte Zweiräder denn nun gilt oder eben nicht.

Doch das scheint nicht die einzige “Baustelle” zu sein. Denn wie ist die Lage etwa im Falle einer Reifenpanne? “Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden – aber bei nächster Gelegenheit muss ein Winterreifen montiert werden”, so der Automobilklub.

Soweit zumindest die Theorie, aber die ist gemäß einer entsprechenden Redensart zufolge ja bekanntlich ja grau. Schließlich hat zumindest Christian Dinser von dem point-S-Betrieb Reifen Dinser (Offenburg) gerade vergangene Nacht eine ganz andere Erfahrung gemacht. Zum Pannenservice für einen ordnungsgemäß mit Winterreifen ausgerüsteten Transporter gerufen, der sich glättebedingt an einem Bordstein den rechten Vorderreifen kaputtgefahren hatte, wollte man dort behelfsweise zunächst das Ersatzrad des Fahrzeugs montieren.

Bei dem handelte es sich allerdings – wie wohl in der überwiegenden Zahl der Fälle – um seinen Sommerreifen. Dieses Vorhaben sei von einer zufällig am Pannenort vorbeikommenden Polizeistreife dann allerdings unter Verweis auf die nun geltende “Winterreifenpflicht” untersagt worden, erzählt Dinser im Gespräch mit der NEUE REIFENZEITUNG. Das zeigt: In Sachen “Winterreifenpflicht” scheinen noch längst nicht alle Fragen geklärt bzw.

noch nicht jedermann auf dem gleichen Wissensstand zu sein. christian.marx@reifenpresse.

Doch „Winterreifenpflicht“ für Motorräder? ADAC widerspricht BVDM

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Nachdem sich der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) mit Blick auf motorisierte Zweiräder vor Kurzem in Sachen der neu gefassten Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der darin nun präzisierten “situativen Winterreifenpflicht” zu Wort gemeldet und die Auffassung vertreten hat, der entsprechende Paragraf gelte aus formaljuristischen Gründen nur für vierrädrige Fahrzeuge und damit unter anderen eben nicht für Motorräder, widerspricht der ADAC dieser Sichtweise. Zwar sei richtig, dass in der StVO Bezug auf die Richtlinie 92/23/EWG genommen wird, die – so auch der Automobilklub – “unmittelbar nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist”.

Doch für den ADAC ändert sich dadurch nichts an der Maßgabe des Gesetzgebers, dass Kraftfahrzeuge auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit M+S-Reifen fahren dürfen, deren Laufflächenprofil und Struktur so konzipiert sind, dass sie auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen. “Da die StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt die Pflicht auch für zwei- und dreirädrige Krafträder”, ist der Klub überzeugt. Bezüglich eines anderen Punktes ist man aber durchaus mit dem BVDM einer Meinung.

BVDM meint, neue „Winterreifenpflicht“ gelte nicht für motorisierte Zweiräder

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Die jüngst in Kraft getretene Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die damit nun konkretisierte “situative Winterreifenpflicht” hält der Bundesverband der Motorradfahrer e.V.

(BVDM) nicht nur “völlig praxisuntauglich”, sondern man weist zugleich auf Fehler im Verordnungsgebungsverfahren hin. “Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich vonseiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, sodass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird”, begründet der BVDM seine Sicht der Dinge.

Darüber hinaus gibt man zu bedenken, dass “praktisch keine Winterreifen für Motorräder auf dem Markt angeboten” würden. Die wenigen erhältlichen Modelle mit einer M+S-Kennzeichnung seien in der Regel lediglich für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. “Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen”, leitet der BDVM daraus in Kombination mit der in Deutschland praktizierten Reifenbindung de facto ein Fahrverbot für Motorräder bei den in dem entsprechenden StVO-Passus beschriebenen Witterungsbedingungen ab.

“Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen”, gibt sich der Verband gesprächsbereit. cm.