BRV: „Reifenangaben im Kfz-Schein zum Teil nur Empfehlung“
Nach den Erfahrungen des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) fordern die im Fahrzeugschein unter den Ziffern 20 bis 23 und ggf.
33 angegebenen Reifenspezifikationen zuweilen höhere Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsfreigaben als aufgrund der Höchstgeschwindigkeit (Ziffer 6) bzw. zulässigen Achslast (Ziffer 16) des Kfz eigentlich nötig. Angesichts dessen hat der Verband beim Bundesverkehrsministerium angefragt, ob ggf.
auch Reifen mit niedrigeren – aber technisch ausreichenden – Last- und Geschwindigkeitsindizes montiert werden dürfen. Daraufhin hat das Ministerium die Rechtslage nun durch einen Erlass bundeseinheitlich geklärt. Pkw-, Lkw- und Motorradreifen der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20-23 und ggf.
33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen sind demzufolge grundsätzlich zulässig, wenn sie das EG-Typengenehmigungszeichen (E/ECE-Kennzeichnung) tragen, vorschriftsmäßig montiert sind und der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich der so genannten TÜV-Toleranz – Faustregel: plus neun Kilometer pro Stunde – und der zulässigen Achslast des Fahrzeuges entsprechen. Zu beachten seien jedoch ggf. Tragfähigkeitsabschläge bei Geschwindigkeiten über 210 km/h und eine Anpassung des Luftdrucks.
Eine Verpflichtung zu einem entsprechenden Nachtrag in die Fahrzeugpapiere vor einer Hauptuntersuchung bestehe nicht. Der Fahrzeughalter müsse dies erst dann veranlassen, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde – z.B.
beim Verkauf des Kfz – ohnehin mit den Fahrzeugpapieren befasst. „Wir sind sehr erfreut über diesen praxisnahen Erlass, der gleichzeitig bedeutet, dass in den beschriebenen Fällen Eintragungen im Fahrzeugschein zu Bauart, Tragfähigkeits- und Speedindex, Reifenfabrikaten oder herstellerspezifischen Kennzeichnungen ‚nur’ Empfehlungscharakter haben – vorausgesetzt natürlich, die oben genannten Bedingungen sowie auch die hinsichtlich der Bereifung allgemein zu beachtenden sonstigen Vorschriften sind erfüllt“, meint Hans-Jürgen Drechsler. Unter der E-Mail-Adresse hj.
drechsler@bundesverband-reifenhandel.de können bei Bedarf vertiefende Informationen zu diesem Thema bei dem stellvertretenden Geschäftsführer des Bonner Verbandes angefordert werden.
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