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Reifen an „Standfahrzeugen“ altern schneller

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet, gehen in dessen Geschäftsstelle immer wieder Anfragen zum zulässigen bzw.

unter der Zielsetzung optimaler Sicherheit zu verantwortenden Höchstalter von Reifen an Fahrzeugen ein, die nicht laufend bewegt werden. Zu dieser so genannten Kategorie der „Standfahrzeuge“ werden zum Beispiel Wohnwagen und Wohnmobile, Kfz-Anhänger, Kräne, aber auch Feuerwehrfahrzeuge und ihre Anhänger gezählt. Der BRV verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf Aussagen der Reifenindustrie, die in Deutschland durch den Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie (wdk) vertreten ist und auf europäischer Ebene durch die technische Organisation der europäischen Reifen- und Felgenhersteller ETRTO.

Demzufolge altern Reifen, die an Fahrzeugen montiert werden, die nicht laufend bewegt werden, besonders schnell und neigen beispielsweise eher zu Rissen als solche, die laufend benutzt werden. Grundsätzlich gelte hier, dass diese Reifen/Räder während der Standzeiten unter reduziertem Luftdruck zu entlasten, gegen direkte Lichteinwirkung abzudecken und vor Hitze, Ozon (z.B.

Emissionen elektrischer Maschinen) und Kohlenwasserstoffen zu schützen sind. „Nach den (längeren) Standzeiten sind sie von einem Reifenfachmann auf Funktionstauglichkeit zu prüfen. Unabhängig davon wird empfohlen, diese Reifen schon bei einem Reifenalter von sechs Jahren, spätestens aber nach acht Jahren zu ersetzen“, so die konkrete Empfehlung.

Round Table Reifentechnik: Themen stehen fest

Am 14. April veranstaltet Stahlgruber den mittlerweile elften „Round Table Reifentechnik“. Auf dem Programm stehen unter anderem ein Update der Marktstrukturanalyse des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.

V. (BRV) sowie zum aktuellen Stand der Dinge bezüglich der ECE-Regelungen 108/109 für runderneuerte Reifen. Die Novelle der Handwerksordnung für Reifenfachhandel und Vulkaniseur-Handwerk, die handwerksrechtliche Qualifizierung, das neue Berufsbild „Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik“, das Verbot von Bleiauswuchtgewichten ab 1.

Juli 2005 im Ersatzgeschäft, die jüngsten Änderungen bezüglich reifenbezogener Eintragungen im Kfz-Schein, die neuen EU-Fahrzeugpapiere, die Kennzeichnungspflicht für reparierte Lkw-Reifen sowie Runflat-Reifen bzw. deren Reparatur bilden weitere Schwerpunkte. Bis zum 28.

März ist noch eine Anmeldung zur Teilnahme an der Tagung in Poing bei München möglich. Allerdings bittet Stahlgruber um die Anmeldung von maximal zwei Vertretern pro Unternehmen, da aufgrund des großen Interesses die Kapazitäten mittlerweile beschränkt seien..

„Prüfungsergebnisse sprechen für sich“

Qualifiziertes Fachpersonal ist einer der Faktoren, der Fachhandel und Fachhandwerk entscheidende Wettbewerbsvorteile gegenüber konkurrierenden Betriebsformen sichern kann. Deshalb engagiert sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) als bundesweit tätiger Fachverband seit Jahren besonders für die Weiterbildung in der Branche..

Pkw-Reifenrunderneuerung ohne Zukunft?

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Dem europäischen Markt für runderneuerte Pkw-Reifen scheint keine rosige Zukunft bevorzustehen. Erst jüngst gab einer der größten deutschen Hersteller, die Reiff Reifen + Autotechnik GmbH, dieses Teilgeschäft auf. Auch Nokian Tyres hat sich jetzt von der Pkw-Reifenrunderneuerung getrennt, nachdem zu Beginn des vergangenen Jahres das gesamte Runderneuerungsgeschäft noch unter dem Dach eines so genannten Profit Centres zusammengeführt wurde.

Fast 100 Teilnehmer bei BRV-/eBay-Reifenfachverkäuferseminaren

Insgesamt fast 100 Teilnehmer zählten die beiden vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) und eBay gemeinsam organisierten Reifenfachverkäuferseminare in Bornheim-Walberberg und München, die sich mit dem Thema Onlinereifenhandel befassten.

In den Vorträgen des Seminars wurde demonstriert, wie eBay vom Reifenhandel als Marktplatz genutzt werden kann, welche Chancen sich durch die Nutzung bieten und welche Hilfsmittel und Zusatz-Tools sinnvoll sind. „Das Seminar hat vor allem gezeigt, dass die Mitglieder des BRV eBay Motors als Onlinevertriebskanal sehr ernst nehmen“, so das Fazit der Veranstalter. Viele Händler nutzen demnach schon heute die Onlineplattform, um ihre Produkte an den Mann bzw.

Point-S-Jahresauftakt: Aufbruch in die Zukunft

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Ende Januar fand die Jahresauftaktsitzung des Reifenfachhandelsverbundes point S statt – die zweite gemeinsame seit dem Zusammenschluss von point S und der VRG (Vereinigte Reifenfachhändler). Immerhin fast 750 Teilnehmer waren zu der zweitägigen Veranstaltung im Congress Center Leipzig angereist. Und für die Workshops zu den Themen Autoservice, Marketing, Key Account Flottenmanagement, Produktmanagement Reifen/Räder, Informationstechnologie sowie betriebswirtschaftliche Beratung wurden alles in allem sogar über 1.

200 Anmeldungen gezählt. „Diese riesige Teilnehmerzahl zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, zeigte sich Wolfgang Wenzel, Vorsitzender des Gesellschafterrates der point S Deutschland GmbH, bei der Begrüßung der Teilnehmer an der Tagung überzeugt, die unter dem Motto „Mut zur Zukunft“ stand.

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19. BRV-Mitgliederversammlung findet auf Event-Schiff statt

Die 19. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk findet am 27. Mai im Rahmen einer Ganztagesfahrt von Köln nach Linz am Rhein auf dem neuen Kongress-Schiff der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt statt.

BRV/BBE-Studie liegt vor

Die im letzten Jahr vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk bei der BBE-Unternehmensberatung in Auftrag gegebene Studie „Quo vadis, Reifenhandel?“ liegt jetzt vor und kann beim BRV in Bonn bestellt werden. Ordentliche Mitglieder können die Studie zu einem Preis von 200 Euro, außerordentliche BRV-Mitglieder für 550 Euro und Nichtmitglieder für 1.050 Euro (jeweils plus MwSt.

Umrüstquote jetzt bei über 50 Prozent

„Ziel erreicht“, meldet die Initiative PRO Winterreifen in ihrem aktuellen Newsletter und meint damit, dass die Umrüstquote auf Winterreifen bei Pkw nunmehr die 50-Prozent-Marke übersprungen hat. Demnach liegt der exakte Wert nach Berechnungen des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Kautschukindustrie (wdk) und des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

(BRV) bei 50,4 Prozent. In der Saison 2003/2004 lag die Quote noch bei 48,6 Prozent. Obwohl damit die Zielvorgabe der Initiative für 2004/2005 erreicht ist, will man natürlich weiter daran arbeiten, die Verbraucher in Bezug auf das Thema Winterreifen zu sensibilisieren.

Deshalb soll das nächste Partnertreffen schon am 2. April in Leipzig stattfinden – den genauen Termin und Veranstaltungsort will man noch rechtzeitig bekannt geben. Für die Saison 2004/2005 hält PRO Winterreifen übrigens eine ausführliche Dokumentation auf CD-ROM bereit, die in KW 5/2005 an alle Partner versendet wird bzw.

unter der E-Mail-Adresse marianne.gjerek@guth-werbung.de angefordert werden kann.

Freigaben für Motorradreifen in Deutschland weiter unabdingbar

Eine vor kurzem vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) herausgegebene Pressemeldung die Reifenangaben im Kfz-Schein betreffend hat in einem Teil der Motorradbranche zu Missverständnissen geführt.

Nach einem Erlass des Bundesverkehrsministeriums – so der BRV – sind Pkw-, Lkw- und Motorradreifen der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20-23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen zulässig, wenn sie das EG-Typengenehmigungszeichen (E/ECE-Kennzeichnung) tragen, vorschriftsmäßig montiert sind und der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich einer so genannten TÜV-Toleranz und der zulässigen Achslast des Fahrzeuges entsprechen. Nun gibt es im Zusammenhang mit Motorradbereifungen allerdings zwei Besonderheiten.

Zum einen enthält der Kfz-Schein für diese Fahrzeugart keine Angaben zu den Achslasten und zum anderen dürfen in Deutschland auf Motorrädern nur solche Reifen montiert werden, für die eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vorliegt. Daran ändert sich auch durch den jüngsten Erlass des Verkehrsministeriums nichts – wie eine entsprechende Rückfrage der NEUE REIFENZEITUNG beim BRV ergab. Dies sei in der Pressemeldung wohl leider nur etwas untergegangen, so der stellvertretende BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler.

Tatsächlich hatte man darauf hingewiesen, dass abgesehen von den durch den Erlass neu geregelten Punkten „die hinsichtlich der Bereifung allgemein zu beachtenden sonstigen Vorschriften“ erfüllt sein müssten – damit sei eben auch die gängige Freigabepraxis für Motorradreifen in Deutschland gemeint gewesen. Noch deutlicher wird es allerdings, wenn man die vom BRV bereitgehaltenen zusätzlichen Informationen zu dieser Thematik abruft. Darin heißt es nämlich wörtlich zum Sonderfall Motorradreifen, dass „hier die Herstellerbescheinigung/Freigabe des betreffenden Reifen- oder Fahrzeugherstellers anzufordern/auszuhändigen/mit sich zu führen ist“.