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ZARE-Wiederbelebung scheitert – Entsorger ohne Interesse

Zu einer Wiederbelebung der ZARE (Zertifizierte Altreifen Entsorger), wie noch im Januar angekündigt, wird es wohl nicht mehr kommen. Gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG äußerte sich Mitinitiator Heinz Arnold, Inhaber von Reifen Recycling Arnold aus Bergkamen und Sprecher der ZARE, enttäuscht von der geringen Resonanz auf die Einladung zu einem Branchentreffen beim BRV. Nur vier der angeschriebenen 28 Unternehmen hätten sich überhaupt auf die Einladung zu dem Treffen gemeldet, das ursprünglich für Ende Mai vorgesehen war.

Die Schlussfolgerung, die Heinz Arnold daraus zieht: “An der ZARE will sich keiner mehr beteiligen. Es will auch keiner die Fortführung, da dies irgendwann auch Geld kosten wird.” Die Pläne mehrerer an der ZARE beteiligter, interessierter und engagierter Unternehmen, den vor mittlerweile über fünf Jahren gegründeten Zusammenschluss endlich wieder mit Leben zu füllen und vielleicht sogar eine GmbH für die Öffentlichkeitsarbeit der ZARE mit Gesellschaftern aus dem Kreis der Entsorgungsfachbetriebe zu gründen, muss damit wohl endgültig als gescheitert betrachtet werden.

Bereits im Januar hatte Heinz Arnold die nun gescheiterte Initiative als “den letzten Versuch” bezeichnet, “um uns nach außen hin doch besser darzustellen.” Mitinitiator Arnold bringe zwar “Teilverständnis” für die Situation in der Branche auf, wo viele “mit sich selbst und der Krise viel zu tun haben”. Nicht verstehen könne er indes das fehlende Interesse, sich überhaupt und grundsätzlich mit den anderen Altreifenentsorgern zusammenzusetzen und über alle betreffende “wesentliche Punkte” zu sprechen.

Förderpreis für den besten Gesellenprüfungsabschluss ausgelobt

Die ehemalige Innung des Vulkaniseur-/Reifenmechanikerhandwerks für den Regierungsbezirk Arnsberg wurde per 31. Dezember 2007 durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. Ihr Vermögen von knapp 19.

000 Euro wurde auf den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) übertragen mit der Maßgabe, das Geld für die Nachwuchsförderung zu verwenden.

Nun wird der Plan konkret: BRV-Chef Peter Hülzer und Paul Rösler senior, ehemaliger Obermeister der Innung, legten kürzlich gemeinsam fest, dass jeweils der Auszubildende mit dem besten Gesellenprüfungsabschluss im Vulkaniseur-/Reifenmechanikerhandwerk zum Ende seiner Lehrzeit eine einmalige Zuwendung in Höhe von 500 Euro erhalten soll. Die Ausschreibung dieses Förderpreises soll die Auszubildenden motivieren, einen guten Berufsschul- bzw. einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erreichen.

Der Preisträger wird unter den jeweils besten Gesellen der vier Berufsschulstandorte des Handwerkszweiges – Burgdorf, Gelsenkirchen, Fürstenwalde und München – ermittelt. Der Nachweis wird durch eine Mitteilung des jeweiligen Klassenlehrers an den BRV erbracht. Anfang Juli hat der Branchenverband daher die Berufsschulen entsprechend informiert und sie gebeten, ihre Auszubildenden im dritten Lehrjahr zu Beginn des Berufsschuljahres 2009/2010 auf die Nachwuchsförderung hinzuweisen.

Kompromiss für nicht S-gekennzeichnete Reifen steht

S Kennung tb

Die Monate der Unsicherheit, was mit den Millionen nicht mit einer Sound-Kennzeichnung versehenen Reifen geschehen soll, sobald die Richtlinie 2001/43/EG am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, sind nun beendet. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission haben in der vergangenen Woche eine Möglichkeit geschaffen, wie ältere noch am Lager befindliche Reifen auch ohne S-Kennung vermarktet werden dürfen.

Dazu müsse für jede Reifenbauart ein Testbericht erstellt werden, der die Konformität der nicht gekennzeichneten Reifen mit der Richtlinie nachweise. Darüber hinaus müsse dieser Testbericht – erstellt entweder vom Hersteller, wenn möglich, oder von einer zertifizierten Testeinrichtung – von einer die Typengenehmigung aussprechenden Einrichtung (etwa dem KBA) bestätigt werden. Es müsse dabei nicht automatisch die Einrichtung sein, die die ursprüngliche Typengenehmigung für das Fahrzeugteil erteilt hat.

Sobald die Richtlinie ab Oktober in Kraft tritt, dürfen alle nicht mit einer S-Kennung versehenen Reifen, die im Rahmen der sukzessiven Einführung der Richtlinie eine solche Kennzeichnung haben sollten, nur noch dann verkauft werden, wenn dem Reifen ein “Zertifikat” beigefügt wird, der die Ergebnisse des Testberichtes für den Verbraucher zusammenfasst und die Konformität des Reifens mit der Richtlinie nachweist. Diese Sonderregelung gelte aber nur für Reifen, die vor der 40. Kalenderwoche dieses Jahres (Ende September/Anfang Oktober) gefertigt werden.

Nachwuchskräfte absolvieren BRV-Sommerlehrgang zum Reifenfachverkäufer

BRV 01

Nach erfolgreichem Abschluss ihrer einwöchigen Ausbildung konnten alle 16 Teilnehmer/innen des von Dunlop gesponserten “Reifenfachverkäuferlehrgangs” am 20. Juni 2009 ihre Urkunden entgegennehmen. Der vom Bundesverband Reifenhandel- und Vulkaniseur-Handwerk e.

V. (BRV) organisierte Lehrgang zielt darauf ab, die Fähigkeiten des Verkaufsberaters im Reifenfachhandel auszubauen und zu verbessern. Dabei werden Themen wie Verkaufspsychologie und der Aufbau sowie Inhalt eines erfolgreichen Verkaufsgespräches ebenso behandelt wie verschiedene Kundentypen, Markt und Wettbewerb oder die Bereiche Kundengewinnung bzw.

-bindung. Als beste Teilnehmerin konnte Nicole Speier von point S Alterauge den jüngsten Lehrgang mit der Note 1,15 abschließen, von dem für dieses Jahr noch eine weitere Ausgabe geplant ist: Der nächste Reifenfachverkäuferlehrgang findet vom 7. bis zum 12.

September 2009 statt – Interessenten für einen der wenigen noch freien Plätze können sich bei Nicole Müller (Telefon: 0228/2899473, E-Mail: n.mueller@bundesverband-reifenhandel.de) dafür anmelden.

BRV steht Popgom „durchaus kritisch“ gegenüber

Dass Tyredating derzeit bestrebt ist, Reifenfachhändler als Montagepartner für seinen Popgom genannten und für Endverbraucher gedachten Onlinereifenshop zu rekrutieren, hat den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) dazu veranlasst, seinen Mitgliedern per VIP-Newsletter die wichtigsten Informationen rund um diese Plattform zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund dessen ist, dem Handel damit eine Entscheidungshilfe bezüglich eines eventuellen Mitwirkens als Popgom-Montagestation an die Hand zu geben. Gleichwohl wird die Beteiligung eines Reifenherstellers wie Michelin an einer Endverbraucherplattform wie eben Popgom von einem Teil des BRV-Vorstandes “durchaus kritisch” gesehen, macht Peter Hülzer deutlich. Denn damit entstehe – ohne dass sich Tyredating/Popgom als eine “Filiale” von Michelin verstehe – ein vom Hersteller kontrollierter Absatzkanal, der direkt hin zum Endverbraucher wirkt, was “schon eine gewisse handelspolitische Brisanz” in sich berge, wie der geschäftsführende BRV-Vorsitzende darüber hinaus meint, ohne eine “unnötige Schärfe” in die Diskussion bringen zu wollen.

“Andererseits werden wir entsprechende Entwicklungen nur schwerlich aufhalten können, zumal die Vergangenheit gezeigt hat, dass es eine ausreichende Anzahl von Berufskollegen gibt, für die eine Beteiligung als Montagestation absolut selbstverständlich ist und damit eine Existenz solcher Portale erst ermöglicht wird”, ist vonseiten des BRV zu hören. Insofern sieht man sich dort auch nicht in der Position, bezüglich eines etwaigen Mitmachens bei Popgom eine verbandliche Empfehlung gegenüber seinen Mitgliedern auszusprechen. Angesichts der – wie es heißt – “sehr differenzierten Meinungen der Verbandsmitglieder zu B2C-Onlineplattformen” wird die Rolle des BRV in erster Linie vielmehr darin gesehen, zu informieren und dem Handel Entscheidungsgrundlagen zwecks Bestimmung der eigenen unternehmensindividuellen Position zu liefern.

Sowohl als auch – Goodwheel beliefert Endverbraucher und Händler

Goodwheel

Unter www.goodwheel.de betreibt die Goodwheel GmbH (Möhnesee) einen Onlineshop, über den das Reifengeschäft sowohl mit dem Endverbraucher als auch (seit Anfang 2008) mit dem Handel bedient wird.

Das Verhältnis der Anteile der beiden Kundengruppen beziffert Hendrik Salewski – einer der beiden Geschäftsführer der im Oktober 2006 ursprünglich in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründeten Firma, die seit 2008 als GmbH agiert – dabei mit etwa 80 zu 20. Der deutsche Webshop ging im November 2007 ans Netz – seither haben die Betreiber nach eigenen Angaben knapp zwei Millionen Besucher und mehr als neun Millionen Zugriffe auf ihrer Site registriert. Allein im ersten Jahr des Bestehens des Shops habe man 22.

000 Kunden gewinnen können und mit etwa 90.000 im Onlinegeschäft verkauften Reifen einen Nettoumsatz von 5,6 Millionen Euro erzielen können, sagt Salewski. Im Schnitt seien etwa 15.

000 verschiede Artikel im Shop verfügbar, wobei der eine stündliche Aktualisierung des Bestandes für eine stets aktuelle Datenbasis sorgen soll, wie der Geschäftsführer erklärt. Mittlerweile beschäftigt das Unternehmen neun fest angestellte Mitarbeiter zuzüglich eines Auszubildenden, ist seit diesem Jahr Mitglied im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

(BRV) und hat erst im Februar unter www.goodwheel.fr einen weiteren Shop in Frankreich eröffnet.

VRÖ-Jahrestagung in Tirol mit vielfältigem Programm

VROE Vorstand tb

Anfang Juni veranstaltete der VRÖ – der Verband der Reifenspezialisten Österreichs – seine diesjährige Jahrestagung mit Generalversammlung. Rund 50 Teilnehmer, unter ihnen auch viele Repräsentanten der Reifenindustrie, beschäftigten sich im Tagungshotel Panorama Royal in Bad Häring (Tirol) mit Zukunftsthemen des Reifenfachhandels. Der erste Teil des Diskussionsforums Anfang Juni 2009 war dem Thema “Reifen in der Welt von morgen” gewidmet.

Im Winter 2008/2009 laut BRV rund 430 Verstöße gegen „Winterreifenpflicht“

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Winterreifen

Auf Anfrage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die ihm im Zeitraum zwischen dem 1.

Oktober 2008 und dem 25. Mai 2009 zugegangenen Mitteilungen zu den Tatbestandsnummern 102012 und/oder 102702 aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verstöße im Straßenverkehr ausgezählt. Dahinter verbergen sich Zuwiderhandlungen gegen die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschriebene an die Wetterverhältnisse anzupassende Ausrüstung von Kraftfahrzeugen – ohne (102012, 20 Euro Bußgeld) respektive mit (102702, 40 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei) zusätzlicher Behinderung anderer.

Was der Gesetzgeber unter einer an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung von Kraftfahrzeugen versteht, wird seit 2006 in der StVO durch zwei Beispiele – “eine geeignete Bereifung” sowie “Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage” – verdeutlicht. “Angefragt haben wir beim KBA in diesem Zusammenhang ausschließlich Verstöße in Sachen nicht angepasster Bereifung”, bestätigt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler auf Nachfrage dieser Zeitschrift, dass für den Winter 2008/2009 bundesweit offensichtlich insgesamt 428 polizeilich geahndete Verstöße gegen die “Winterreifenpflicht” (Pkw und Lkw inklusive Busse) bei der Behörde aktenkundig sind. Spitzenreiter ist dabei das Bundesland Nordrhein-Westfalen, aus dem 190 Verstöße an das KBA gemeldet wurden.

Dahinter folgen Baden-Württemberg (63 Fälle), Bayern (47 Fälle), Rheinland-Pfalz (28 Fälle), Niedersachsen (27 Fälle) und Hessen (23 Fälle). Das andere Ende der Skala markieren demnach die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, für die jeweils nur ein Fall beim KBA bekannt ist. Nicht viel mehr Verstöße stehen mit jeweils zwei Meldungen für Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen in der Statistik.

Ökoreifen laut BRV „vergleichsweise schlechter“ als konventionelle

Mit Blick auf den Einfluss der Bereifung auf den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeuges verweist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) einerseits zwar auf rollwiderstandsoptimierte Modelle, die sich mittlerweile im Produktprogramm vieler Hersteller finden.

Doch andererseits wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass diese sogenannten “grünen” Reifen in Sachen Fahr- und Bremseigenschaften insbesondere auf nasser Fahrbahn “vergleichsweise schlechter” abschneiden als konventionelle Reifen. “Denn bei der Reifenentwicklung gibt es einen Zielkonflikt zwischen Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrieb. Und das führt dazu, dass Produkte, bei deren Entwicklung der Fokus auf den Rollwiderstand gerichtet war, zwar in puncto Kraftstoffersparnis das gesetzte Ziel erreichen, hinsichtlich ihrer Haftung auf nasser Fahrbahn aber derzeit offenbar Abstriche zu herkömmlichen Vergleichsreifen in Kauf genommen werden müssen”, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler unter Verweis auf die Ergebnisse eines Tests der Zeitschrift Auto, Motor und Sport, bei dem jüngst die Leistungseigenschaften von drei Marken-Eco-Reifen mit ihren traditionellen Pendants verglichen wurden.

“Wohlgemerkt: Das heißt nicht, dass die Fahr- und Bremseigenschaften der ‚grünen’ Reifen schlecht sind”, relativiert der BRV seinen Standpunkt zu rollwiderstandsoptimierten Reifen. Trotzdem wird man sich mit dieser Sicht der Dinge nicht nur Freunde aufseiten der Industrie machen, zumal im selben Atemzug darauf hingewiesen wird, dass letztlich jeder Autofahrer selbst entscheiden müsse, ob bei seiner Kaufentscheidung der Kosten- oder der Sicherheitsaspekt den Vorrang haben soll. Unstrittig dürfte allerdings die Empfehlung des BRV sein, mit Blick auf mögliche Kraftstoffsparpotenziale die vorschriftsmäßige Einstellung des Reifenluftdrucks zu überprüfen.

Bund senkt Ist-Versteuerungsgrenzen und entlastet Betriebe

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich Ende dieser Woche die gesetzliche Grundlage für die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer auf bundeseinheitlich 500.000 Euro schaffen. Dadurch wird sich eine erhebliche Verbesserung der Liquidität von Betrieben ergeben, da dann Betriebe – ab dem Voranmeldemonat Juli 2009 – die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat.

Die Voraussetzung für die Möglichkeit der Ist-Versteuerung ist, dass der Jahresumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 500.000 Euro nicht übersteigt, worauf der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

(ZDK) mit Sitz in Bonn hinweist. Auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.