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Bundesleistungswettbewerb 2012 im Reifenhandwerk: Drei Teilnehmer – drei Sieger

Gesellen

Wer ist der beste Jung-Geselle im Reifenhandwerk? Um diesen zu ermitteln, hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn) die Landessieger der Leistungswettbewerbe der Branche unlängst zum Bundesleistungswettbewerb in die Stahlgruber-Stifung nach München eingeladen. Von den ursprünglich vier gemeldeten Teilnehmern traten nur drei die Herausforderung an. Davon kamen diesmal zwei aus der Fachrichtung Reifen- und Fahrwerkstechnik, einer aus dem Fachbereich Vulkanisationstechnik.

Steigende Stromkosten: BRV rät, Energieeinkaufsgemeinschaft zu nutzen

Durch das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz und daraus resultierende höhere Umlagen bzw. Netzentgelte werden im kommenden Jahr nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerbetreibende von höheren Stromkosten betroffen sein. Vor diesem Hintergrund rät der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.

V. (BRV) seinen Mitgliedern die Nutzung der eigenen, 2006 gegründeten und von der Ampere AG betreuten Energieeinkaufsgemeinschaft. “Die Energieexperten der Ampere AG bündeln die Energienachfrage der BRV-Mitglieder mit der von mehreren Tausend Ampere-Kunden zu enorm großen Gesamtnachfragemengen, für die im Markt natürlich attraktivere Konditionen erzielt werden können als dem einzelnen Verbraucher zugänglich sind.

Facebook-Auftritt rund um die WdK-Zertifizierung ein Erfolg

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Reifenservicebetriebe können sich schon seit Längerem gemäß der vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) zusammen mit anderen Partner festgelegten Anforderungen zertifizieren lassen und so dokumentieren, dass Verbraucher im Hinblick auf eine sichere (De-)Montage von UHP- und Runflat-Reifen bei ihnen an der richtigen Adresse sind. Im Sinne einer möglichst großen Bekanntheit des Ganzen wurde vor Kurzem auch eine eigene Facebook-Seite zum Thema WdK-Zertifizierung (www.facebook.

com/wdkZertifizierung) gestartet. Und das mit einem – wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V.

(BRV) jetzt mitteilt – “überwältigenden Erfolg”. Binnen weniger Wochen seien die sogenannten “Gefällt-mir”-Klicks auf rund 2.400 angestiegen, und die damit erzielte Reichweite wird mit bis zu 60.

900 Personen pro Woche beziffert. “Parallel zum Start der Facebook-Seite haben wir zudem eine Anzeigenkampagne im Facebook-Umfeld gestartet, um die Aktivitäten zur WdK-Zertifizierung noch bekannter zu machen. Hier konnten wir eine Reichweite von 142.

Im Februar wieder BRV-Seminar zur Unternehmensbewertung/-nachfolge

Von dem bereits am Rande der Reifenmesse 2012 in Essen durchgeführten Seminar “Unternehmensbewertung/Unternehmensnachfolge” plant der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) auf entsprechende Anregung seines Arbeitskreises Betriebswirtschaft eine weitere Ausgabe.

Vorgesehen ist sie für den 26. und 27. Februar kommenden Jahres in Rösrath bei Köln – Anmeldeschluss dafür ist der 15.

“Nkw-Winterreifenempfehlung” des WdK in aktualisierter Fassung verfügbar

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Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) hat seine “Nkw-Winterreifenempfehlung” aktualisiert – darauf hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) hingewiesen.

Die überarbeitete Unterlage mit Stand Oktober 2012 steht demnach im internen Bereich der BRV-Homepage ebenso zum Herunterladen bereit wie auf den Webseiten des WdK unter der Adresse www.wdk.de/de/Publikationen.

Reifenlabeling: EU-Kommission bezieht Stellung zu Winterkriterien

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Dass die Angaben auf dem Reifenlabel keine Rückschlüsse auf die Wintereignung der schwarzen runden Gummis erlauben, dürfte hinlänglich bekannt sein. Anlässlich der seit Kurzem obligatorischen Reifenkennzeichnung hinsichtlich Rollwiderstand/Energieeffizienz, Nassbremsen und Abrollgeräusch, deren Start inmitten der Winterreifensaison erfolgte, hat die Europäische Kommission bzw. deren Vertretung in Deutschland Stellung zu der Frage bezogen, warum das Reifenlabel keine Informationen zu der Haftung eines Reifens bei Matsch und Schnee oder zum Aquaplaning bietet.

“Das Verhalten auf Schnee und Matsch wird durch das EU-Label nicht bewertet, weil diese Information schon vorhanden ist. Sie stehen auf der Seite des Reifens. Dazu gibt es bereits internationale Vorschriften der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE)”, ist seitens der Politik zu hören.

Gemeint ist damit wohl die M+S-Kennzeichnung bzw. das Schneeflockensymbol, womit sich die Auffassung der EU-Kommission in dieser Hinsicht mit der gemeinsamen Position des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (WdK) und des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V.

(BRV) deckt. Andere Kriterien wie das Verhalten bei Aquaplaning oder die Handhabung in Kurven hätten beim Reifenlabeling nicht mit aufgenommen werden können, weil es bisher keine anerkannten genormten Testmethoden gäbe, heißt es weiter. “Wie andere Energieeffizienzlabel auch ist das Reifenetikett kein Qualitätssiegel für alle Aspekte bezüglich der Leistung eines Reifens.

Es hat nicht den Anspruch, die Qualitätskontrolle spezialisierter Labors oder Informationen von den Herstellern oder Automobilklubs zu ersetzen. Ein Energieverbrauchsetikett für Waschmaschinen, das angibt, wie viel Strom eine Waschmaschine typischerweise im Jahr verbraucht, macht auch keine Angaben zu spezifischen zusätzlichen Funktionen”, wird die Beschränkung auf drei Kriterien beim Reifenlabeling darüber hinaus erklärt. cm

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Auch die Räderhersteller hoffen auf einen „guten Winter“

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Zweimal jährlich erstellt die Unternehmensberatung BBE Automotive (Köln) im Auftrag des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) bzw.

dessen Arbeitskreis Felgenhersteller ein sogenanntes Räder-Sell-in-Panel. Dahinter verbirgt sich eine Erhebung der Abverkaufsdaten (Hersteller in Richtung Handel) für den deutschen Rädermarkt. Nach Veröffentlichung der aktuellen Marktforschungsergebnisse für das erste Halbjahr 2012 ist von einer “schwierigen Marktlage” die Rede, die für eine gedämpfte Stimmung bei den Räderherstellern sorge.

Demnach beurteilen die Teilnehmer an dem Panel ihre aktuelle Situation durchweg als mittelmäßig oder schlecht. Damit ist die Stimmung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gekippt, schätzte damals doch immerhin ein Drittel die Lage als gut ein. “Nach den Gründen für den Stimmungsdämpfer muss man nicht lange suchen: Rückläufige Zulassungszahlen führen zu stagnierendem bis sinkendem Geschäft in der Erstausrüstung, daraus ergeben sich Überkapazitäten im freien Markt bei gleichzeitig hohem Lagerbestand im Handel.

Das wiederum führt zu verstärktem Wettbewerb und verursacht eine teilweise aggressive Preispolitik”, so der BRV. Alles in allem wurden demnach in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im deutschen Ersatzmarktgeschäft mit Alurädern rund gut 1,6 Millionen Stück von den Felgenherstellern an den Handel verkauft. Der Stückabsatz der Panelteilnehmer, die ihren Anteil am Gesamtmarkt bei rund 90 Prozent sehen, sei damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 15 Prozent gesunken, heißt es weiter.

Rückläufig entwickelte sich im ersten Halbjahr 2012 auch bei Stahlrädern das Sell-in-Volumen von rund 440.000 auf 330.00 Stück.

Dies entspricht einem Minus von immerhin 25 Prozent. “Ebenso wie im Reifenfachhandel richten sich die Hoffnungen nun auch bei den Felgenherstellern auf einen ‚guten’ Winter. Es wird jedoch mit einem verstärkten Wettbewerbsdruck und damit verbundenen Preiskampf im Rädermarkt gerechnet”, fasst der BRV die aktuellen Panelergebnisse zusammen.

Mitte Januar wieder BRV-Seminar „Technik-Basics für Kaufleute“

Im kommenden Jahr veranstaltet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) wieder ein Seminar unter dem Titel “Technik-Basics für Kaufleute”.

Nachdem die Premiere in diesem Jahr als voller Erfolg bezeichnet wird, ist die nächste Veranstaltung dieser Art für den 16. und 17. Januar 2013 geplant.

Anmeldungen dafür werden bis zum 20. Dezember entgegengenommen. cm

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BRV-Aktualisierung zu gesetzlichen Grundlagen zulässiger Bereifung

Grundlage der Beurteilung der gesetzlichen Grundlagen zulässiger Bereifung an Kraftfahrzeugen ist ein Schreiben/der Erlass des BMVBW vom 02.08.2004/ Az.

S 33 / 50 Ver 2004. Auf dieser Basis hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) bereits in 2004 ein entsprechende Statement “Gesetzliche Grundlagen zulässiger Bereifung an Kraftfahrzeugen” (aktualisierte Ausgabe 2012) herausgegeben, das bis dato in der Praxis auch so von allen Beteiligten angewandt wurde. Mittlerweile sind nach Richtlinie 70/156/EWG und Richtlinie 92/23 bei der Angabe der Höchstgeschwindigkeit jeweils die “bauartbedingte” Höchstgeschwindigkeit (die max.

Geschwindigkeit des Fahrzeuges/der Variante/der Version einschließlich der vom Hersteller vorgesehenen Fertigungstoleranz) einzutragen. Somit ist gewährleistet, dass kein Fahrzeug aus der Serie die angegebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Durch diese Festlegung ist die Zuordnung der erforderlichen Geschwindigkeitskategorie der Bereifung für das jeweilige Fahrzeug (Variante/Version) zweifelsfrei nachvollziehbar (Quelle: KBA-Informationsschreiben Nr.

07-07 vom 19.10.2007).

Die bis dato vom BRV herangezogene “TÜV-Toleranz von 9 km/h” gilt nur noch im Ausnahmefall, bei Fahrzeugen, die ihre Betriebserlaubnis auf der Grundlage der Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhalten haben (zum Beispiel: ABE oder Einzelbetriebserlaubnis nach StVZO) – siehe hierzu im Zweifelsfalle die Zulassungsbescheinigung Teil I unter K – Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE –, wenn dort keine “e-Nummer” angegeben ist. Der FKT-Sonderausschuss “Räder und Reifen” hat in seiner letzten Sitzung diesen Sachstand noch einmal bestätigt, sodass der BRV sein Grundsatzstatement zum Stand 22.10.

BRV sieht viele offene Fragen zur kommenden RDKS-Pflicht

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Auch wenn der 1. November allerorten als der Stichtag für die Einführung des EU-Reifenlabels bekannt ist, tritt an dem Tag noch eine andere für den Reifenmarkt bedeutsame Änderung in Kraft: Gemäß einer EU-Verordnung (EU-VO 661/209) müssen dann nämlich alle neu typengenehmigten Fahrzeuge der Klasse M1 – das sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz – in der Erstausrüstung mit einem Luftdruck-Kontrollsystem (RDKS) nach ECE-R 64 ausgestattet sein; zwei Jahre später dann müssen alle neuen Fahrzeuge der Klasse M1 ab Werk entsprechend ausgerüstet sein, also auch solche, die vor dem 1. November 2012 typengenehmigt wurden.