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Beiträge

Auszeichnung „Goldene Hand 2017“ für Reifen-Müller

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Reifen Müller bekommt Die Goldene Hand 2017

Das Berliner Fachhandelsunternehmen Reifen-Müller ist von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) mit dem Präventionspreis „Goldene Hand“ ausgezeichnet worden. Damit wird das von dem Reifenfachhändler erarbeitete Gesamtkonzept gewürdigt, das an allen 15 Filialstandorten für Entlastung der Mitarbeiter rund um die beim Reifenservice anfallenden Aufgaben sorgen soll. Denn weil Reifen und Räder immer größer und damit schwerer werden, hat das Unternehmen in seinen Betrieben demnach solche Auswucht- und Montagemaschinen bzw. mobile Radlifte zur Montage am Fahrzeug installiert, dass diese eben nicht mehr mit reiner Muskelkraft bei den entsprechenden Arbeiten gestemmt werden müssen. Zudem wurden Wheel Trolleys und Stapelkarren mit Haltescheren für den Transport der Räder eingeführt. „Den Muskel- und Skeletterkrankungen bei Mitarbeitern wird auf diese Weise effektiv vorgebeugt. Zudem steigt das Bewusstsein der Mitarbeiter für Prävention deutlich an“, begründet Hans-Peter Flinks, Vorsitzender der Vertretungsversammlung, die Preisvergabe an Reifen-Müller, die Mitte November in Aachen stattfand. Im Rahmen der unternehmensinternen Prozessoptimierung und Qualitätssicherung hatten die Berliner dieses Jahr zum ersten Mal am Wettbewerb um die „Goldene Hand“ teilgenommen und waren auf gleich Anhieb erfolgreich. cm

Zweiter Gefahrtarif der BGHW veröffentlicht

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) mitteilt, ist der jetzt der Zweite Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) vom Bundesversicherungsamt genehmigt worden und wird demnach am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Das Sozialgesetzbuch schreibt den Berufsgenossenschaften vor, spätestens alle sechs Jahre die Entwicklung der Aufwendungen für Versicherungsfälle sowie der Entgelte (Lohn- und […]

Reifenhandel wird an Frist in Bezug auf BGHW-Fragebogen erinnert

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) erinnert seine Mitglieder an die am 11. August ablaufende Frist zur Beantwortung des Fragebogens der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zur „Ermittlung der Betriebsverhältnisse bzw. der Veranlagung nach dem Gefahrtarif“. Basierend auf den Ergebnissen der Erhebung soll demnach der ab Beginn 2018 neue Gefahrtarif zur Berechnung des jeweiligen Unfallversicherungsbeitrages festgelegt werden. Trotz entsprechender Bemühungen kann die Branchenvertretung zu alldem zwar noch nicht sehr viel mehr an Informationen liefern, doch wolle sich der BRV – wie es weiter heißt – „weiterhin bemühen, hier Näheres zu erfahren“. Ungeachtet dessen seien Reifenhandelsbetriebe jedoch rechtlich verpflichtet, die BGHW-Anfrage zu beantworten. „Selbstverständlich sollte die Beantwortung auch wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten jedoch noch Unklarheiten bezüglich der ein oder anderen Fragestellung des Fragebogens vorliegen, empfehlen wir, eine Fristverlängerung zu beantragen und die noch offenen Fragen mit uns oder der BGHW vorab zu klären“, rät der BRV. cm

Meldeschluss für Teilnahme am BGHW-Präventionspreis naht

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BGHW Präventionspreis

Dafür, dass sich der Reifenhandel in Sachen beispielgebender Maßnahmen im Arbeitsschutz bzw. bei der betrieblichen Gesundheitsförderung nicht verstecken muss, ist dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) zufolge Pneuhage ein gutes Beispiel. Denn das Unternehmen hat für seine Betriebe nicht nur eine rückenschonende Hebeeinrichtung für mobile Pressen zum Wechsel von Gabelstaplerreifen entwickelt, sondern ist vergangenes […]

Zu hohe Berufsgenossenschaftsbeiträge? BRV vermittelt kostenlose Prüfung

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BRV Newsletter BGHW Beitragssätze

Obgleich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) vor zwei Jahren bereits – letztlich erfolglos – versucht hatte, den wohl hauptsächlich aufgrund der Fusionierung der Berufsgenossenschaften Großhandel und Lagerei mit der Berufsgenossenschaft Einzelhandel zur Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) in den Jahren 2013 bis 2015 teilweise enormen Beitragssteigerungen für Reifenfachhändler und Reifenerneuerer entgegenzuwirken, könnte den Branchenunternehmen nun offenbar eine weitere Beitragsteigerung ins Haus stehen. Deswegen hat man sich seitens der Branchenvertretung erneut dieses Themas angenommen und will man den BRV-Mitgliedern noch im Dezember ein Mittel für ein etwaiges Gegensteuern an die Hand geben. In den nächsten Tagen wird der BRV dem Reifenfachhandel ein Angebot unterbreiten, mithilfe eines Gutachters im Rahmen einer Ersteinschätzung eine kostenfreie Überprüfung der Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft vornehmen zu lassen. cm

„Feierabendhändler“ ggf. anschwärzen, wird Reifenfachbetrieben geraten

Dass dem Reifenfachhandel sogenannte „Feierabendhändler“, die sich mit dem Verkauf und der Montage von Reifen beschäftigen, als unliebsame Konkurrenz ein Dorn im Auge sind, ist nachvollziehbar. Zumal nach Angaben des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) deren Anzahl trotz der rad-/reifentechnologischen Entwicklung nicht zu schrumpfen scheint. Deswegen ist man der Frage nachgegangen, was dagegen unternommen werden kann. Als Ansatzpunkte sind dabei Verpflichtungen identifiziert worden wie die obligatorische Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft auch für derartige Betriebe sowie fällige Beiträge an den Versicherungsträger für über den Unternehmer selbst und ohne Arbeitsvertrag im Betrieb mitbeschäftigten Ehegatten hinausgehende Mitarbeiter. Da entsprechende Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaften seitens des BRV aber nur als „Tropfen auf dem heißen Stein“ gesehen werden, rät die Branchenvertretung Reifenhändlern, in deren Wettbewerbsumfeld „Feierabendhändler“ in Verdacht stehen, ihr Gewerbe nicht angemeldet zu haben bzw. nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft zu sein oder Mitarbeiter illegal zu beschäftigen, beim Gewerbeaufsichtsamt, den zuständigen Berufsgenossenschaften oder dem Finanzamt anzuzeigen. cm

Wohl kein Kraut gegen BGHW-Beitragserhöhungen gewachsen

Im Sommer hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) angekündigt, wegen der sich für manche Reifenhandelsunternehmen teilweise drastisch erhöhenden Beitragssätze für ihre Unfallversicherung das Vorgehen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) durch das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfen zu lassen. Denn der BRV berichtete von Extremfällen wie dem eines größeren Reifenfachhändler, […]

BRV will sich steigender BGHW-Beiträge im Reifenhandel annehmen

Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) sind zahlreichen seiner Mitglieder teils „drastisch gestiegene“ Beitragsbescheide für das Jahr 2013 ins Haus geflattert, wenn ihr zuständiger Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) ist. Gegen die Erhöhung will der BRV vorgehen, zumal die Beiträge in den kommenden Jahren noch weiter steigen sollen. „Zwischenzeitlich gingen uns von im Reifenfachhandel tätigen Filialisten Informationen darüber zu, dass sich der Beitrag nach Gefahrtarif von zum Beispiel 32.000 Euro (2013 für 2012) stufenweise auf 65.000 Euro (2017 für 2016) erhöhen wird, ohne dass signifikante Erhöhungen der Arbeitsentgelte, die unter anderem als Berechnungsgrundlage des Beitrags gelten, angenommen werden“, so der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer. Eine Beitragserhöhung dieses Ausmaßes sei einer hart im Wettbewerb stehenden Branche wie dem Reifenfachhandel nicht zumutbar, verdeutlicht er den Standpunkt des BRV. Vor diesem Hintergrund und weil Gespräche mit der BGHW bezüglich dieser Problematik bislang zu keinerlei Entgegenkommen geführt haben, beabsichtigt der BRV nun die Aufsichtsbehörden – das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – einzuschalten und um Überprüfung der BGHW-Beitragspolitik zu bitten. cm

BGHW-Präventionspreis für Vergölst

Vergoelst BGHW Praeventionspreis

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) hat Vergölst den “Präventionspreis 2012” verliehen. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Trägerin der Gesetzlichen Unfallversicherung mit ihren ca. 4,1 Millionen Versicherten in rund 410.

000 Unternehmen alljährlich beispielhafte Beiträge zum innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Falle des zu Continental gehörenden und bundesweit präsenten Autoservicedienstleisters haben demnach mehrere Maßnahmen rund um den Schutz seiner Lkw-Pannenhelfer bzw. die Vorbeugung von Unfällen den Ausschlag gegeben: Genannt werden in diesem Zusammenhang neue LED-Blinklichter für die Heckklappen der rund 140 Vergölst-Pannenmobile, ein in einem kleinen Tragkoffer untergebrachtes neues Pannenleitsystem, rollbare Pylone zur Arbeitserleichterung oder ein verbesserter Lärmschutz durch Dämmung der Stromerzeuger an Bord der Fahrzeuge.