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Besonnenheit angemahnt: BDO-Kritik an Ausweitung der Nfz-Winterreifenpflicht

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BDO zur Nfz Winterreifenpflicht

Dass die zuständigen Bundesratsausschüsse heute wohl über eine Ausweitung der Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen auf die vorderen Lenkachsen abstimmen, schmeckt dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) nicht. Kritisiert wird, dass der Vorstoß ohne jegliche Beteiligung der Busbranche erfolge und für sie daher „völlig überraschend“ komme. Der BDO sei dazu nicht angehört worden, gibt man sich mehr als nur leicht verstimmt. Zumal es gute Gründe gäbe, weshalb die Winterreifenpflicht bei Bussen bisher auf die Antriebsachse beschränkt ist. „Nutzwagenreifen haben eine völlig andere Materialbeschaffenheit als Pkw-Reifen, und dies führt zu ganz anderem Fahrverhalten. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“, meint BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Nicht zuletzt wird in diesem Zusammenhang auf die (Mehr-)Kosten verwiesen, wenn Busunternehmer ihre Fahrzeuge zukünftig auch auf der Lenkachse mit Winterreifen ausrüsten müssen. „Es ist doch sehr irritierend, wenn auf diese Art Regelungen gesetzlich verankert werden sollen, die zu massiven Belastungen der Wirtschaft führen, ohne dass die Beteiligten zuvor angehört worden sind und ohne dass der erhoffte Nutzen durch unabhängige Fachgutachten belegt wurden“, mahnen Leonhard bzw. der BDO den Bundesrat zu einem „besonnenen Handeln“ in der Angelegenheit. cm

Winterreifenpflicht: BDO wendet sich ans Bundesverkehrsministerium

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Laut dem Busfahrer-Magazin hat sich der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in Sachen der geplanten Winterreifenpflicht an das Bundesverkehrsministerium gewandt und in einem Schreiben auf die Besonderheiten bei der Verwendung von Winterreifen an Omnibussen bzw. Unterschiede zwischen Reifen für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge hingewiesen. Nach Ansicht des BDO sind ausgewiesene Winterreifen mit ausgeprägten Querrillen im Profil demnach nur an der Antriebsachse von Bussen erforderlich und sinnvoll, während auf der Lenkachse solche Reifen genügten, die vom Hersteller als wintertauglich angesehen werden.

Eine ausdrückliche M+S-Kennzeichnung für an der Lenkachse von Bussen montierte Reifen hält der BDO nicht für zwingend erforderlich – insbesondere nicht für Fahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr oder im innerdeutschen Reiseverkehr außerhalb der hohen Bergregionen eingesetzt werden. “Echte” Winterreifen an der Lenkachse sind nach Auffassung des Verbandes nur “bei durchgehend schneebedeckter Fahrbahn in hoch gelegenen Wintersportgebieten oder in Skandinavien angezeigt”. cm.