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Jetzt gilt Winterausrüstungspflicht in Teilen Frankreichs

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Wer die in unserem Nachbarland geltende Regelungen ignoriert, dem kann angesichts eines dann drohenden Bußgeldes von bis zu 135 Euro samt Stilllegung des Fahrzeuges die gute Laune schnell vergehen (Bild: Goodyear)

Die ARAG-Versicherung erinnert daran, dass seit dem 1. November und noch bis einschließlich 31. März kommenden Jahres in bestimmten Regionen Frankreichs eine Winterausrüstungspflicht für Kfz gilt. Laut den demzufolge für die Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen geltenden Bestimmungen muss dort nun entweder auf Winterreifen gefahren werden oder mit Schneeketten, wobei es analoge Vorschriften […]

Gericht urteilt, was unter „passenden“ Felgen zu verstehen ist

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eBay 20 Zoll AMG Felge

Die Versicherung ARAG weist auf ein Urteil des Amtsgerichtes München (Aktenzeichen: 242 C 5795/17) dazu hin, was rund um den Onlinekauf von Felgen unter der Beschreibung „passend“ für einen bestimmten Fahrzeugtyp zu verstehen ist. Geklagt hatte im konkreten Fall ein Kunde, der er über eBay vom Beklagten vier AMG-Alufelgen in 20 Zoll zum Preis von rund 1.700 Euro zuzüglich Versandkosten in Höhe knapp 80 Euro kaufen wollte. In dem entsprechenden Angebot des Verkäufers hieß es demnach wörtlich „passend für Mercedes-Benz-Fahrzeuge: […] W207 […]“. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf „unter Ausschluss der Gewährleistung“ erfolge. Nach Abschluss des Kaufvertrages und Überweisung des Kaufpreises soll der Kläger dann festgestellt haben, dass der fragliche Felgentyp beim Modell W207 erst nach einer weiteren zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden darf. Vor diesem Hintergrund hat der Kläger mündlich den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt. Beide Seiten konnten letztlich aber auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, sodass die Sache vor Gericht landete, das dann zugunsten des Klägers entschied. cm

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Autoverleiher muss nicht in jedem Fall auf Sommerreifen hinweisen

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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Az. 19 U 151/11) muss ein Autoverleiher bei Aushändigung eines Mietwagens seine Kunden nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgerüstet ist. Laut dem Versicherer ARAG liegt dieser Entscheidung ein Fall zugrunde, bei dem der Mieter eines Fahrzeugs von seinem gewerblichen Vermieter in Anspruch genommen worden war, weil er das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben hatte.

Den Schaden wollte er aber nicht bezahlen mit der Begründung, dieser sei nur dadurch zustande gekommen, weil das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war. “Hinsichtlich der Reifen war jedoch entscheidend, dass kalendarisch noch kein Winter war – daher bestand keine ausdrückliche Hinweispflicht”, erklärt die ARAG-Versicherung zum Hintergrund dieses Falles. Zudem habe der Fahrer die Pflicht, selber auf die richtige Bereifung zu achten.

“Dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war, ergab sich auch aus dem Vertragstext. Der Mieter haftete daher für die bei Rückgabe des Fahrzeugs vorhandenen Schäden”, heißt es weiter. cm

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ARAG bezieht Position zu Altreifen

Beim Kauf von Neureifen sei Vorsicht geboten. Die Experten der Rechtschutzversicherung ARAG verwiesen vor einigen Tagen in diesem Zusammenhang auf ein in der Branche bekanntes Urteil des Amtsgerichts Krefeld (AZ: 82 C 460/02): Danach dürfen Reifen ohne besondere Kennzeichnung auch nach fünfjähriger Lagerung noch als Neureifen verkauft werden. Sie könnten mehrere Jahre sachgerecht gelagert werden, ohne dass sie die Eigenschaften von Neureifen verlieren.

Da aber Reifen in der Regel spätestens nach zehn Jahren ausgewechselt werden sollten, halbiert sich bei fünf Jahre alten Reifen also theoretisch die Gesamtlebensdauer. Das Gericht hatte hervorgehoben, dass trotz zehnjähriger Fahrtauglichkeit die durchschnittliche Lebensdauer eines Reifens höchstens knapp fünf Jahre betrage, so dass die Fahrtauglichkeit nicht wegen des Alters, sondern des abgefahrenen Profils entfalle..