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DST warnt vor „irreführendem EU-Reifenlabel“

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Bekanntlich hat die Europäische Union für November 2012 die Einführung eines sogenannten Reifenlabels beschlossen, mittels dem Reifen hinsichtlich Rollwiderstand, Nassbremseigenschaften und Abrollgeräusch kenntlich gemacht bzw. kategorisiert werden sollen. Hinsichtlich der ersten beiden Reifeneigenschaften ist dabei eine siebenstufige Skala von “A” (grün) bis “G” (rot) vorgesehen, wobei der niedrigere Buchstabe im Alphabet den jeweils besseren Wert kennzeichnet, die mittlere Klasse “D” per Definition aber leer bleibt.

In Sachen Abrollgeräusch wird zusätzlich der zugehörige Dezibel-Wert angegeben. Kritik an dem Reifenlabel hat jetzt der Deutsche Sachverständigentag (DST) angemeldet, der alle zwei Jahre in Berlin stattfindet und von ca. 30 Organisationen mitgetragen wird, die mehr als 20.

000 Sachverständige repräsentieren. Die jüngste Zusammenkunft am 17. und 18.

März stand unter dem Motto “Mit Sachverstand Energie sparen” und behandelte eben auch die Thematik des EU-Reifenlabels. “Ein Reifen trägt dann zur Kraftstoffersparnis bei, wenn der Rollwiderstand gering ist. Allerdings bedeutet ein geringerer Rollwiderstand auch eine geringere Bremsfähigkeit auf nasser Fahrbahn”, meint Professor Dr.

Dr. Egon Christian von Glasner, Präsident der Europäischen Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse (EVU), mit Blick beispielsweise auf den jüngsten Vergleichstest der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und des Autoclub Europa (ACE). Dieser habe gezeigt, dass die neuen Leichtlaufreifen mit dem Spagat zwischen Kraftstoffersparnis und Sicherheit noch ihre Probleme hätten.

Dadurch sieht sich der DST einerseits in seiner Auffassung bestätigt, dass nur wenige Reifen den “schwierigen Spagat zwischen Kraftstoffersparnis und hoher Bremsleistung auf nasser Fahrbahn” schaffen. Andererseits wird befürchtet, dass Verbraucher durch die entsprechende Kategorisierung mittels EU-Reifenlabel unter Umständen in die Irre geführt werden könnten: beispielsweise wenn ein Reifen dank seines Spritsparpotenzials zwar ein grünes “A” beim Rollwiderstand verliehen bekäme, aber trotzdem nur mäßige Haftung auf nasser Fahrbahn besitze. “Der Verbraucher sieht aber zuerst das grüne ‚A’, das er bereits von Kühlschränken kennt, und glaubt, er habe einen guten Reifen erstanden.

„PremiumContact 2“, nicht „SportContact 2“ gewinnt ACE/GTÜ-Reifentest

Wie andere Medien hatte vor Kurzem erst auch die NEUE REIFENZEITUNG berichtet, der “ContiSportContact 2” habe sich im jüngsten Reifenvergleichstest, den die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der Auto Club Europa (ACE) gemeinsam durchgeführt haben, gegen die mit angetretenen Wettbewerbsmodelle durchgesetzt. Doch dem scheint gar nicht so zu sein, weil GTÜ/ACE offenbar ein Lapsus unterlaufen ist: Obwohl in der ursprünglichen Mitteilung beider immer wieder von dem zwischenzeitlich schon vom “SportContact 3” bzw. dem “SportContact 5” beerbten Conti-Modell mit der Zwei im Namen die Rede ist und sich diese Produktbezeichnung so auch in der zunächst veröffentlichen Ergebnistabelle wiederfindet, taucht auf den Webseiten der Stuttgarter Überwachungsgesellschaft zwischenzeitlich ohne jeglichen Kommentar eine neue Version auf, der zufolge es nun der “ContiPremiumContact 2” gewesen sein soll, der als Bester des Tests abgeschnitten hat.

Gepatzt hat allerdings auch die NEUE REIFENZEITUNG, denn anhand des abgebildeten Profils hätte eigentlich erkannt werden müssen, dass da etwas nicht zusammenpasst. Wir bitten, diese Nachlässigkeit unsererseits zu entschuldigen, und liefern Ihnen nun die mittlerweile von GTÜ und ACE in aller Stille korrigierte Ergebnistabelle nach. cm

 

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“Nicht jeder Ökoreifen hält, was die Werbung verspricht”, sagt die GTÜ

Angesichts anhaltend hoher und vermutlich weiter steigender Kraftstoffpreise hat die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) bei ihrem gemeinsam mit dem Auto Club Europa (ACE) durchgeführten jüngsten Sommerreifenvergleichstest ein besonderes Augenmerk darauf geworfen, ob modernen Leichtlaufreifen der Spagat zwischen einem niedrigen Rollwiderstand und Sicherheit bei Nässe gelingt. Antreten gegeneinander ließ man dazu Bridgestones “Turanza ER 300 Ecopia”, Continentals “SportContact 2”, Dunlops “SP Sport Fastresponse”, Goodyears “Efficient Grip”, Michelins “Energy Saver”, das schlicht “V” genannte Nokian-Modell sowie Pirellis “Cinturato P7” in der Dimension 205/55 R16 91V. Überprüft wurden die sieben Markenreifen in puncto Sicherheit jeweils bei Nässe und Trockenheit sowie in Bezug auf das Thema Umwelt/Wirtschaftlichkeit.

Diese drei Kategorien setzten sich wiederum aus zwei bis fünf mehr oder weniger unterschiedlich stark gewichteten Teildisziplinen zusammen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Bewertungskriterien kürten GTÜ und ACE letztendlich den “ContiSportContact 2” mit 142 von 160 möglichen Gesamtpunkten zum Testsieger. Mit den Ausschlag dafür habe die höhere Gewichtung der Sicherheitseigenschaften gegeben, sagen die Tester.

Für “sehr empfehlenswert” halten sie aber auch Pirellis “Cinturato P7”, der als “sicherer Allrounder” bezeichnet wird und sich mit 136 Wertungspunkten den zweiten Platz sichern konnte. Das Prädikat “empfehlenswert” wurde gleich drei Produkten verliehen: dem Dunlop “SP Sport Fastresponse” (131 Punkte) als Drittem sowie den auf den weiteren Plätzen folgenden Nokian- bzw. Bridgestone-Modellen “V” (129 Punkte) respektive “Turanza ER 300 Ecopia” (123 Punkte).

“Nur wegen seiner relativ guten Sicherheitseigenschaften” habe Letzterer noch ein “empfehlenswert” erhalten, heißt es. Denn Goodyears “Effecient Grip” wird trotz gleicher Gesamtpunktzahl von 123 nur als “bedingt empfehlenswert” bezeichnet. Zwar konnte dieser Reifen 38 von maximal 40 Punkten im Kapitel Umwelt/Wirtschaftlichkeit auf seinem Konto verbuchen, auf nasser Fahrbahn fuhr er aber lediglich 52 vom maximal 80 möglichen Punkten ein.

Noch schlechter bewertet wurde in dieser Disziplin nur noch Michelins “Energy Saver” mit 48 der maximal 80 erreichbaren Punkte im Nassen. Da das Modell des französischen Herstellers anders als sein Name vermuten ließe aber auch im Kapitel Umwelt/Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Wettbewerbsfeld herauszuragen wusste, landete es mit alles in allem 112 Gesamtpunkten und dem Prädikat “bedingt empfehlenswert” sogar auf dem siebenten und damit letzten Platz des Vergleiches. Angesichts dessen empfiehlt die GTÜ allen Autofahrern, sich beim Reifenkauf nicht allein auf die Angaben der Hersteller zu verlassen.

Weiter Kritik an Behördenkauderwelsch rund um „Winterreifenpflicht“

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Der Autoclub Europa (ACE) hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer dazu ermuntert, die Straßenverkehrsordnung (StVO) einer sprachlichen “Entrümpelungsaktion” zu unterziehen. Es genüge nicht, wenn Ramsauer nur einen Kampf gegen Anglizismen führen wolle, meint der Klub mit Blick auf die aus seiner Sicht im Zuge der Präzisierung der Winterreifenpflicht verpasste Chance, “richtig Klartext zu reden”. Der ACE moniert, dass in der fraglichen StVO-Vorschrift entgegen der ministeriellen Ankündigung nicht von Winterreifen die Rede ist, sondern als Umschreibung dafür ein in Klammern gesetztes M+S für Matsch und Schnee in die Vorschrift aufgenommen wurde.

Ansonsten enthalte die Winterreifenpflicht nur schwer einzuordnende Querverweise auf unbekannte Richtlinien. Diese umfassten teils mehr als 90 mit Behördenkauderwelsch gespickte Seiten, kritisiert der ACE. Besser wäre es nach Ansicht des Automobilklubs, wenn die StVO – nicht nur in Bezug auf die “Winterreifenpflicht” – in eine bürgernahe und verständliche Sprache gebracht werden könnte.

“Wer Verständnis für Maßnahmen einer gesetzlichen Regelung will, der muss sich verständlich ausdrücken, nur so ist unser Verstand ansprechbar”, mahnt der ACE. Unterdessen soll Ramsauer ungeachtet dessen ein positives Zwischenfazit in Sachen des neu gefassten Paragrafen zur “situativen Winterreifenpflicht” gezogen haben. Wie es in entsprechenden Medienmeldungen heißt, geht der Bundesverkehrsminister davon aus, dass die am 4.

Dezember 2010 in Kraft getretene Neuregelung gut angenommen wird. Dabei habe er zugleich verteidigt, dass bei schweren Nutzfahrzeugen die M+S-Reifenpflicht nur für die Antriebsachse gilt. “Auf die Antriebsachsen kommt es an! Hier müssen M+S-Reifen oder Ganzjahresreifen aufgezogen werden.

Sie unterscheiden sich gegenüber den Reifen auf den anderen Achsen auch durch ihr Profil und geben dadurch besseren Halt. Die übrigen Reifen haften durch ihre spezielle Gummimischung – etwa den hohen Naturkautschukanteil – bei Winterwetter besser als etwa ein Pkw-Sommerreifen. Sie sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet”, wird er in entsprechenden Berichten zitiert.

Winterreifenpflicht ist da, Kritik daran aber auch noch

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“Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche Rutschpartien auf den Straßen verhindern”, sagt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, nachdem der Bundesrat im Rahmen seiner Sitzung am 26.

November eine entsprechende Neuregelung nebst Verdopplung der Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen die neue, eigentlich jedoch nur konkretisierte “situative Winterreifenpflicht” abgenickt hat. “Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den falschen Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern.

Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren”, so Ramsauer. Während seitens des Reifenhandels und Unternehmen wie ATU, Pit-Stop oder Vergölst Freude über die Neuregelung vorherrscht und teilweise schon ein “erneuter Ansturm auf Winterreifen” erwartet wird, sind mit der Entscheidung der Länderkammer gleichwohl auch die Kritiker der nun beschlossenen Winterreifenpflicht nicht verstummt. cm.

In Bezug auf Nfz könnte Winterreifenpflicht Flop werden, fürchtet der ACE

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Mit Blick vor allem auf Nutzfahrzeuge fürchtet der Autoclub Europa (ACE), dass die vom Bundesverkehrsministerium geplante Winterreifenpflicht, über die der Bundesrat nach derzeitigem Stand wohl am 26. November beraten bzw. entscheiden wird, möglicherweise zu einem Flop werden könnte.

Denn nach Meinung des ACE werden die geplanten Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Bezug auf Nutzfahrzeuge wahrscheinlich ohne Folgen bleiben. Wie der Klub selbst sagt, seien gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Winterreifen für Lkw an den Antriebsachsen zwar vorgesehen, die Verpflichtung habe offenbar aber nur deklaratorischen Charakter. Für alle übrigen Achsen genügten heute schon die üblichen Nutzfahrzeugreifen.

Sie verfügen demnach im Unterschied zu Pkw-Sommerreifen über erhöhte Naturkautschukanteile und sind daher “von vornherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet”, zitiert der ACE aus der ministeriellen Begründung zur Änderung der StVO. Nach Informationen des Automobilklubs geht das Bundesverkehrsministerium zudem aber davon aus, dass “derzeit” sogenannte Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen den Anforderungen an einen Winterreifen genügen. In diesem Zusammenhang wird auf Aussagen des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer auf der Internetseite seines Ministeriums verwiesen, in denen er “Alljahresreifen” ausdrücklich der Kategorie Winterreifen zurechnet.

Winterreifenpflicht kommt frühestens Ende November

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So wie es aussieht, kommt die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für Deutschland angekündigte Winterreifenpflicht frühestens Ende November. Zwischenzeitlich hatte zwar schon ein erster Verordnungsentwurf zur Änderung Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Branche die Runde gemacht und hatte auch ein kurz vor der Bundesratssitzung Anfang November unter “Neueingänge” auf den Webseiten der Länderkammer aufgetauchtes zweites Dokument kurzzeitig die Hoffnung genährt, die StVO-Änderung bzw. Winterreifenpflicht käme vielleicht doch schon zu Beginn dieses Monats.

Doch nun steht das Thema aller Wahrscheinlichkeit nach erst bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 26. November auf der Tagesordnung. Wie Zeitungsberichten zu entnehmen ist, soll der Autoclub Europa (ACE) unterdessen die im aktuellen zweiten Verordnungsentwurf gewählte Neuformulierung des vom Oberlandesgericht Oldenburg gerügten Paragrafen 2 Absatz 3a als “Zumutung” kritisiert haben.

Der entsprechende Passus lautet: “Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.

März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.

1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.

2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

” Der ACE hält diesen für alles andere als verständlich und bürgernah. Man könne nicht verlangen, dass Autofahrer dies verstünden, heißt es. cm.

GTÜ und ACE vergleichen Ganzjahres- mit Sommer- und Winterreifen

GTUE Testtabelle

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der Auto Club Europa (ACE) wollten der Frage auf den Grund gehen, ob Ganzjahresreifen tatsächlich als Alleskönner auf trockenen bis hin zu schneebedeckten Fahrbahnen taugen oder nicht doch eher – wie des Öfteren zu hören – nur ein “schlechter Kompromiss” sind. Deswegen hat man vier Ganzjahresreifen der Marken Federal, Goodyear, Hankook und Vredestein in der Dimension 185/60 R15 H bei einem Praxistest einem direkten Vergleich mit Winter- und Sommerreifen unterzogen. Als diesbezügliche Referenz ist die Wahl auf nicht näher genannte Nokian-Reifen für die kalten bzw.

warmen Monate des Jahres gefallen. In das Endergebnis gingen vier Kapitelwertungen – Sicherheit im Winter, Sicherheit bei Nässe, Sicherheit bei Trockenheit sowie Wirtschaftlichkeit/Umwelt – ein, die sich wiederum aus den jeweils in drei bis vier Unterdisziplinen erzielten Punktezahlen zusammensetzen. Laut GTÜ/ACE haben sich drei der vier Ganzjahresreifen im Schnee “überraschend gut” geschlagen, und auch in Bezug auf die Sommereigenschaften wird der Abstand der Ganzjahresreifen zu einem “echten” Sommerreifen als erstaunlich gering beschrieben.

Im Summe geht Hankooks “Optima 4S” mit 208 Gesamtpunkten als Erster ins Ziel und wird folglich zum Testsieger gekürt. Zweiter wird Vredesteins “Quatrac 3” mit 191 Gesamtpunkten, vor Goodyears “Vector 4Seasons” (191 Gesamtpunkte) und Federals “Super Steel 657” (152 Gesamtpunkte). Letzterer kann damit sogar noch weniger Punkte auf seinem Konto verbuchen als der Nokian-Sommerreifen (165 Gesamtpunkte) mit seinem wie zu erwarten äußerst dürftigen Abschneiden auf Schnee.

Dem Abstand zum Nokian-Winterreifen (212 Gesamtpunkte) ist daher logischerweise umso größer. “Ganzjahresreifen können für Kleinwagen und Kompakte durchaus eine Alternative sein. Vor allem bei überwiegenden Fahrten im städtischen Bereich genügen Ganzjahresreifen”, lautet das Fazit der Tester.

Fahrern schneller Limousinen und Sportwagen rät die GTÜ allerdings nach wie vor zur Umrüstung im Herbst und Frühjahr. “Ansprüche wie präzise Lenkreaktionen und geringer Reifenverschleiß auf sommerlichen Straßen können die getesteten Allwetterreifen allesamt nicht erfüllen”, heißt es weiter. cm

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ACE sieht „knallharte Winterreifenpflicht“ kommen – Wieso nur?

Autobesitzer in Deutschland müssen sich möglicherweise auf eine “knallharte Winterreifenpflicht” einrichten, meint der ACE. Was der Auto Club Europa darunter indes genau versteht, bleibt unklar. Der Spruch der Oberlandesgerichts in Oldenburg, der die bisherige Verhaltensvorschrift in § 2 Abs.

3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) als verfassungswidrig bezeichnet hatte, habe in mehreren Berliner Ministerien “hektische Betriebsamkeit” ausgelöst. “Nach Informationen des ACE hat das Bundesverkehrsministerium die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eingeschaltet. Sie sollen das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen.

Ergebnisse der Überprüfung liegen laut ACE aber noch nicht vor”, heißt es weiter in der Presseveröffentlichung. Der ACE weiter: “Die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht als Ausrüstungsvorschrift [ist] derzeit noch nicht ohne Weiteres möglich.”.

Deutschland in Bezug auf Mängel an Kfz zweigeteilt

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ACE Maengelstatistik

Die Teilung Deutschlands ist mittlerweile Geschichte, nach Aussagen vom Autoclub Europa (ACE) nicht aber in Bezug auf die Mängel bzw. Wartung der Kraftfahrzeuge. Dabei hat der ACE im Rahmen einer Untersuchung der vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zusammengestellten Ergebnisse von 25,5 Millionen Hauptuntersuchungen hierzulande im vergangenen Jahr allerdings weniger eine Teilung in Osten und Westen festgestellt.

Vielmehr sei es eher so, dass vor allem auf den Straßen im äußersten Westen und Norden Deutschlands überdurchschnittlich viele verkehrsunsichere Autos unterwegs sind, während sich die Kraftfahrzeuge in den mittig und östlich gelegenen Bundesländern offensichtlich durchweg in einem weniger schlechten technischen Zustand befinden. Unabhängig davon spricht der ACE nach einer auf den KBA-Daten basierenden Hochrechnung davon, dass bundesweit schätzungsweise mehr als acht Millionen Kraftfahrzeuge so stark mit Mängeln behaftet sind, dass eine verpflichtende Wiedervorführung zur Hauptuntersuchung angeordnet werden müsste. “Mehr als 30.