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Urteil im Berufungsverfahren wegen Nokian-Wertpapierdelikten ergangen

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Im Berufungsverfahren sind Nokians frühere Präsident/CEO Ari Lehtoranta und drei weitere Mitarbeiter des Reifenherstellers zu Geldstrafen und einer zu einer rund viermonatigen Freiheitsstraße auf Bewährung verurteilt worden, wobei all dies noch nicht rechtskräftig ist (Bild: Pexels/Deep Bhullar)

Das Berufungsgericht in Helsinki (Finnland) hat in einem sich auf Ereignisse in den Jahren 2015 und 2016 beziehenden Fall rund um Nokian Tyres geurteilt. Es ging dabei um Vorwürfe gegen den damaligen Vorstand und Präsidenten/CEO des Unternehmens, wonach die Offenlegung von Informationen versäumt wurde, die den Wert der Wertpapiere des finnischen Reifenherstellers beeinflusst hätten. Darüber hinaus sollen laut Anklage vier Mitarbeiter Ende 2015 Insidergeschäfte mit Aktienoptionen des Unternehmens getätigt haben. Auch um manipulierte Reifentests ging es bei dieser Gelegenheit. Nachdem ein Bezirksgericht 2022 das Ganze noch abgewiesen hatte, ist das Berufungsgericht jetzt allerdings zu einem in Teilen anderen Schluss gekommen.

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Michelin wehrt sich gegen Kopisten seines BFGoodrich-Offroadklassikers

BFG All Terrain TA KO 2 tb

Dass der All-Terrain T/A KO2 von BFGoodrich – einschließlich seiner direkten Vorgänger immerhin schon seit 1976 im Markt – weltweit zu den wichtigsten Profilen des 4×4-Reifenmarktes gehört, ist im Markt hinlänglich bekannt. Leider, wie man bei Michelin vor Kurzem wieder einmal zur Kenntnis nehmen musste. Wie es dazu heißt, habe Michelin North America Inc. jetzt […]

Fischsterben: 13 große Reifenhersteller in USA angeklagt

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Die Pacific Coast Federation of Fishermen’s Associations und das Institute for Fisheries Resources haben gestern 13 Reifenhersteller vor einem Gericht in San Francisco angeklagt. Die Kläger sind der Ansicht, die Firmen seien für den Tod vieler Fische verantwortlich. Wissenschaftler hatten 2020 behauptet, dass der Alterungsschutz 6PPD-Chinon über den Umwelteintrag ein Massensterben bei verschiedenen Fischarten verursacht haben soll. Die Organisationen haben einen Bundesrichter gebeten, festzustellen, ob die Hersteller gegen das Gesetz über gefährdete Arten verstoßen, und anzuordnen, dass sie die Verwendung von 6PPD-Chinon einstellen und den Klägern eine „gerechte und angemessene“ finanzielle Entschädigung zahlen.

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