„Mitarbeiteranweisung Kfz-Hebebühnen“ in Neuauflage erschienen
Hebebühnen sind aus Kfz-Werkstätten nicht wegzudenken. Da die Arbeit mit ihnen ist laut § 12 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) oder § 9 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) eine einmalige Einweisung der sie nutzenden Mitarbeiter am Gerät erfordert, hat die Springer Fachmedien …