Zusammenlegung von HU und AU ändert wenig für Werkstätten
Die Zusammenlegung der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO wird keine großen Auswirkungen auf eine Verlagerung der AU-Prüfung von den Werkstätten auf die Prüforganisationen aus Sicht des ASA-Arbeitskreises Diagnose (ASA = Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen) haben. Denn nach wie vor können Halter die Abgasuntersuchung ihrer Fahrzeuge in der Werkstatt erledigen lassen..