Anfechtungsklagen gegen Phoenix abgewiesen
Mit dem jetzt verkündeten Urteil hat das Landgericht Hamburg die insgesamt 26 Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Phoenix AG vom 28. Dezember 2004 abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht, dass die von der Hauptversammlung gefassten Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Phoenix AG und der ContiTech AG rechtmäßig und wirksam sind, erklärt.