Kaskoversicherung muss bei Reifenplatzer nicht zahlen
Wenn während der Fahrt ein Reifen platzt und hierdurch weitere Schäden am Fahrzeug entstehen, liegt kein „Unfallschaden“ vor. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung nicht zahlen muss. Es handelt sich lediglich um reine „Betriebsschäden“, entschied das Amtsgericht Düren am …