DEMO-Angebot ist keine Neuware
Ein Produkt, das als „Neu, aus Demontage“ (DEMO) verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einem neuen, vollkommen unbenutzten Artikel. So hat zumindest das Amtsgericht München in einem Fall geurteilt mit Blick auf eine Fahrzeugfelge entschieden. Bei dem Ganzen …
