Runderneuerer brauchen erweiterte ECE-Genehmigung für Winterreifenproduktion
Auch Lkw-Reifen, die zukünftig vor dem deutschen Recht als Winterreifen gelten sollen, müssen nach der jüngsten Verschärfung der Winterreifenpflicht mit dem Schneeflockensymbol – der sogenannten 3PMSF-Markierung – gekennzeichnet sein. War die Runderneuerungsbranche und hier namentlich ihr verbandsseitiger Vertreter Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) dabei bislang davon ausgegangen, dass eine entsprechende Kennzeichnung von runderneuerten Lkw-Reifen mit dem Schneeflockensymbol ohne Erweiterung der bestehenden Genehmigung des Betriebes nach ECE-R 109 möglich ist, teilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun auf Anfrage überraschend mit: „Die Anbringung des aus ‚drei Bergkuppen mit Schneeflocke‘ bestehenden ‚Schneeflockenzeichens‘ ist nur zulässig, wenn die Genehmigung des Runderneuerungsbetriebes entsprechend erweitert wurde.“ Jetzt drängt der BRV die deutschen Runderneuerer zur Eile, sollen ihre Reifen auch in der De-minimins-Förderperiode 2018 als Winterreifen förderfähig sein.