Insolvenzgeldumlage bleibt 2019 bei 0,06 Prozent
Bei den immer weiter steigenden Personalkosten ist der Beschluss des Bundesrates vom September 2018, die Insolvenzgeldumlage bei 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes zu belassen, zwar keine finanzielle Entlastung für die Betriebe, aber zumindest auch keine weitere, zusätzliche Belastung, …