„Zeitpunkt der Vollendung“ wichtig für den richtigen Mehrwertsteuersatz
Reifenhändler, die Kundenräder einlagern, müssen auf die erbrachte Leistung Umsatzsteuer abführen. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) nun noch einmal unterstreicht, gelte das Einlagern als Dauerleistung, für die sich der gültige Umsatzsteuersatz nach dem „Zeitpunkt der Vollendung“ richtet. Hat demnach die Einlagerung vor dem 1. Juli 2020 begonnen und endet im Zeitraum vom 1. […]