Vorsicht bei nicht zugelassenen Schalldämpferkomponenten
Die Bosal Deutschland GmbH hat einen Rechtsstreit vor der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover gegen einen Autoteilehändler wegen unlauteren Wettbewerbs gewonnen. Der Händler hatte in Deutschland Schalldämpfer angeboten, die nur in Polen zugelassen waren und das für Deutschland erforderliche Prüfzeichen nicht besaßen.
Er hatte zudem seine Kunden nicht ausreichend darüber informiert, dass der Einbau der Komponenten erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann. Den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs bestätigten die Richter in ihrem Anerkenntnisurteil. Nach Aussage des Gerichts reiche eine nationale Zulassung in Polen nicht aus, um die rechtlichen Anforderungen in Deutschland zu erfüllen.