Initiative Reifensicherheit klärt über „geeignete Bereifung“ auf
Seit 1. Mai gilt die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO), wo es unter §2 Absatz 3a nun heißt, dass die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen ist, wobei in diesem Zusammenhang insbesondere eine „geeignete Bereifung“ hervorgehoben wird. Angesichts …